Homeoffice

Wie viel davon geht von zu Hause?

Ein Teil der Arbeit lässt sich von zu Hause erledigen: Korrespondenz mit Eigentümern und Handwerkern, Prüfung von Rechnungen, Buchhaltung, Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen und die Vorbereitung von Beschlussvorlagen. Anwesenheit verlangen dagegen Objektbegehungen, Schadensaufnahmen, Termine mit Handwerkern und Gutachtern sowie in der Regel die Eigentümerversammlungen, auch wenn virtuelle oder hybride Versammlungen inzwischen rechtlich möglich sind und in einem Teil der Gemeinschaften genutzt werden. Homeoffice ist in dem Beruf in Teilen üblich, meist an einzelnen Tagen pro Woche und oft erst nach der Einarbeitung; Stellen, die überwiegend oder ganz von zu Hause ausgeübt werden, sind die Ausnahme und kommen am ehesten in größeren Verwaltungen vor, die Buchhaltung und Abrechnung von der Objektbetreuung vor Ort trennen. Wer von zu Hause arbeitet, braucht einen sicheren Zugang zur Verwaltungssoftware, einen ruhigen Arbeitsplatz für Telefonate und muss Eigentümerdaten und Kontoinformationen nach den Datenschutzregeln schützen. Erreichbarkeit während der Bürozeiten und kurzfristige Einsätze bei Notfällen am Objekt gehören auch an Homeoffice-Tagen dazu.

Das gilt für den Beruf insgesamt und nicht für jede Stelle. Ob ganz von zu Hause, überwiegend oder an einzelnen Tagen gearbeitet wird, steht in der jeweiligen Anzeige – darauf lohnt sich vor der Bewerbung ein genauer Blick.

Gehalt

Was man als WEG-Verwalter verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.900 € 3.300 € 3.800 € 39.600 €
Mit Berufserfahrung 3.500 € 4.100 € 4.800 € 49.200 €
Mit langjähriger Erfahrung 4.300 € 5.000 € 6.200 € 60.000 €

Die meisten WEG-Verwaltungen sind kleine, nicht tarifgebundene Betriebe, in denen das Gehalt frei verhandelt wird; Wohnungsunternehmen und Genossenschaften zahlen teils nach dem Tarifvertrag für die Beschäftigten in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Am stärksten wirken Zertifizierung und Fachwirt-Abschluss, die Zahl der betreuten Einheiten, die Region und die Größe der Verwaltung, in der Selbstständigkeit zudem die Höhe der vereinbarten Verwaltergebühren.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und gerundet. Sie gelten für eine Vollzeitstelle und für den Beruf insgesamt – im Büro wie von zu Hause. In Teilzeit verringert sich das Gehalt im Verhältnis der Stunden.

Das Jahresbrutto ist das 12-Fache des Monatswertes, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Im Einzelfall entscheiden Arbeitgeber, Tarifbindung, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein WEG-Verwalter?

Ein WEG-Verwalter führt im Auftrag einer Wohnungseigentümergemeinschaft deren laufende Geschäfte nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Zum Alltag gehört die kaufmännische Seite: Hausgelder überwachen, Mahnungen verschicken, Rechnungen von Handwerkern und Versorgern prüfen und bezahlen, die Erhaltungsrücklage verwalten, den Wirtschaftsplan aufstellen und die Jahresabrechnung erstellen. Dazu kommt die technische Seite: Schäden aufnehmen, Angebote einholen und vergleichen, Handwerker beauftragen, Wartungsverträge für Heizung, Aufzug oder Brandschutz steuern und größere Sanierungen begleiten. Ein großer Teil der Arbeit ist Kommunikation. Eigentümer, Mieter, Beiräte und Dienstleister melden sich mit Anliegen, Beschwerden und Streitfällen. Die Eigentümerversammlung muss vorbereitet, geleitet und protokolliert werden, Beschlüsse sind in die Beschluss-Sammlung einzutragen und anschließend umzusetzen. Ein Verwalter betreut meist eine größere Zahl von Gemeinschaften gleichzeitig, oft mit mehreren hundert Einheiten.

Wie wird man WEG-Verwalter?

Der häufigste Weg führt über die dreijährige duale Ausbildung zum Immobilienkaufmann oder zur Immobilienkauffrau. Viele bilden sich danach zum Immobilienfachwirt weiter. Auch ein Studium der Immobilienwirtschaft ist möglich. Quereinsteiger kommen oft aus kaufmännischen Berufen, der Buchhaltung, der Hausverwaltung für Mietobjekte oder aus dem Handwerk. Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes haben Eigentümer Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter; die Zertifizierung erfolgt über eine Prüfung vor der IHK, von der bestimmte Abschlüsse befreien. Wer selbstständig verwaltet, braucht zusätzlich eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung, und für Verwalter und ihre Beschäftigten gilt eine Weiterbildungspflicht.

Was der Beruf verlangt

Der Beruf gilt als belastend. Eigentümerversammlungen finden häufig abends statt, in der Versammlungssaison zwischen Frühjahr und Herbst oft mehrmals pro Woche. Jahresabrechnungen müssen fristgerecht vorliegen, was zu Spitzen am Jahresanfang führt. Wasserschäden, Heizungsausfälle oder Sturmschäden lassen sich nicht planen. Eigentümer haben unterschiedliche Interessen, und Konflikte über Kosten, Sanierungen oder Lärm landen beim Verwalter, mitunter in scharfem Ton. Dazu kommen rechtliche Fragen zum Wohnungseigentumsrecht, zur Heizkostenverordnung oder zu Verkehrssicherungspflichten, bei denen Fehler zur Haftung führen können. Gefragt sind Belastbarkeit, Organisationstalent, ein sicherer Umgang mit Zahlen und Software sowie Verhandlungsgeschick. Die Fluktuation in der Branche ist spürbar, viele Verwaltungen klagen über zu hohe Objektzahlen pro Person.

Aussichten

Die Nachfrage nach qualifizierten WEG-Verwaltern ist hoch. Viele Verwaltungen finden kaum Personal, manche lehnen neue Gemeinschaften ab. Die Zertifizierungspflicht, steigende Anforderungen an energetische Sanierung und die Digitalisierung der Abläufe erhöhen den Bedarf an Fachleuten weiter. Entwicklungswege führen zur Teamleitung, zur Spezialisierung auf technisches Objektmanagement oder große Sanierungsprojekte, zur Prokura oder in die Selbstständigkeit mit eigener Verwaltung.

Aufgaben

  • Eigentümerversammlungen vorbereiten, leiten und protokollieren
  • Beschlüsse umsetzen und die Beschluss-Sammlung führen
  • Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen erstellen
  • Hausgeldeingänge überwachen und Mahnungen veranlassen
  • Angebote einholen, Handwerker beauftragen und Arbeiten abnehmen
  • Objekte begehen und Schäden aufnehmen
  • Anfragen und Beschwerden von Eigentümern und Beiräten bearbeiten
  • Versicherungsschäden melden und abwickeln

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene Ausbildung als Immobilienkaufmann oder Immobilienkauffrau, Weiterbildung zum Immobilienfachwirt oder vergleichbare Qualifikation
  • Zertifizierung als Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder Bereitschaft, die IHK-Prüfung abzulegen
  • Kenntnisse im Wohnungseigentumsrecht und in der Immobilienbuchhaltung
  • Sicherer Umgang mit Verwaltungssoftware
  • Belastbarkeit, Verhandlungsgeschick und Konfliktfähigkeit
  • Bereitschaft zu Abendterminen und Führerschein für Objekttermine

Wo man arbeitet

  • Hausverwaltungen
  • Immobilienverwaltungsgesellschaften
  • Wohnungsunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften
  • Tochtergesellschaften von Banken und Immobilienkonzernen
  • Eigene selbstständige Verwaltung

Der Weg in den Beruf

Üblich ist die dreijährige duale Ausbildung zum Immobilienkaufmann oder zur Immobilienkauffrau, häufig ergänzt durch die berufsbegleitende Weiterbildung zum Immobilienfachwirt mit IHK-Abschluss. Quereinsteiger mit kaufmännischem Hintergrund steigen oft als Assistenz ein und legen die IHK-Prüfung zum zertifizierten Verwalter ab, die nach einigen Monaten Vorbereitung möglich ist.

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