Homeoffice

Wie viel davon geht von zu Hause?

Ein Teil der Arbeit lässt sich von zu Hause erledigen: Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne, Betriebskostenabrechnungen, Korrespondenz, Angebotsvergleiche und Telefonate mit Eigentümern, Mietern und Handwerkern. Anwesenheit verlangen dagegen Objektbegehungen, Wohnungsübergaben, Termine mit Handwerkern und Gutachtern vor Ort und in der Regel die Eigentümerversammlungen, auch wenn Online-Teilnahme und rein virtuelle Versammlungen inzwischen rechtlich möglich sind, sofern die Gemeinschaft das beschließt. Homeoffice ist im Beruf in Teilen üblich, meist an einzelnen Tagen pro Woche und vor allem bei größeren Verwaltungen mit digitaler Aktenführung; kleinere Hausverwaltungen arbeiten häufig noch überwiegend im Büro mit Papierakten. Ganz von zu Hause arbeiten in der Regel nur Stellen, die sich auf Buchhaltung oder Abrechnung beschränken, und selbst dort ist das die Ausnahme. Wer von zu Hause arbeitet, verarbeitet Bank-, Miet- und Personendaten und braucht eine sichere Verbindung zur Verwaltungssoftware, einen abschließbaren Arbeitsplatz und muss telefonisch gut erreichbar sein, weil Notfälle wie Wasserschäden keinen Aufschub dulden.

Das gilt für den Beruf insgesamt und nicht für jede Stelle. Ob ganz von zu Hause, überwiegend oder an einzelnen Tagen gearbeitet wird, steht in der jeweiligen Anzeige – darauf lohnt sich vor der Bewerbung ein genauer Blick.

Gehalt

Was man als WEG- und Mietverwalter verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.800 € 3.300 € 3.900 € 39.600 €
Mit Berufserfahrung 3.400 € 4.000 € 4.800 € 48.000 €
Mit langjähriger Erfahrung 4.200 € 5.000 € 6.300 € 60.000 €

Das Gehalt hängt stark von der Größe und Art des Arbeitgebers ab: Größere Wohnungsunternehmen und Genossenschaften zahlen häufig nach dem Tarifvertrag für die Immobilienwirtschaft, während viele kleine Hausverwaltungen nicht tarifgebunden sind und frei verhandeln. Die IHK-Zertifizierung, die Zahl der betreuten Einheiten und die Region des Arbeitgebers wirken sich spürbar aus, der Verwaltermangel stärkt dabei die Verhandlungsposition erfahrener Verwalter.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und gerundet. Sie gelten für eine Vollzeitstelle und für den Beruf insgesamt – im Büro wie von zu Hause. In Teilzeit verringert sich das Gehalt im Verhältnis der Stunden.

Das Jahresbrutto ist das 12-Fache des Monatswertes, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Im Einzelfall entscheiden Arbeitgeber, Tarifbindung, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein WEG- und Mietverwalter?

Der Beruf hat zwei Schwerpunkte, die oft in einer Person zusammenkommen. In der WEG-Verwaltung betreut der Verwalter Wohnungseigentümergemeinschaften: Er stellt den Wirtschaftsplan auf, erstellt die Jahresabrechnung, bereitet die Eigentümerversammlung vor, leitet sie, schreibt das Protokoll und setzt die Beschlüsse um, etwa eine Dachsanierung oder den Wechsel des Hausmeisterdienstes. Er verwaltet die Gemeinschaftskonten, mahnt rückständiges Hausgeld an und kümmert sich um Versicherungsschäden. In der Mietverwaltung arbeitet er für Vermieter: Mietverträge abschließen, Mieterhöhungen prüfen und begründen, Betriebskostenabrechnungen erstellen, Mängelanzeigen bearbeiten, Wohnungsübergaben und -abnahmen durchführen. Dazu kommen Objektbegehungen, das Einholen und Vergleichen von Angeboten, die Abstimmung mit Handwerkern und Hausmeistern sowie viel Korrespondenz per Telefon und E-Mail. Ein großer Teil der Arbeit findet in branchenüblicher Verwaltungssoftware statt.

Wie wird man WEG- und Mietverwalter?

Der klassische Weg ist die dreijährige Ausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann. Häufig folgt die Weiterbildung zum Immobilienfachwirt (IHK) oder ein Studium der Immobilienwirtschaft. Seit der WEG-Reform haben Eigentümergemeinschaften Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter; die Prüfung legt man bei der IHK ab. Wer selbstständig Wohnimmobilien verwaltet, braucht zusätzlich eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung, eine Berufshaftpflichtversicherung und muss sich regelmäßig weiterbilden. Der Quereinstieg ist verbreitet, vor allem aus kaufmännischen Berufen, der Buchhaltung, der Bauwirtschaft oder dem Handwerk. Viele Verwaltungen bilden Quereinsteiger intern ein und lassen sie die Zertifizierung nachholen.

Was der Beruf verlangt

Der Beruf gilt als belastend. Ein Verwalter betreut oft eine große Zahl von Einheiten, und die Anfragen reißen nicht ab: Wasserschäden, Heizungsausfälle, Streit unter Nachbarn, Beschwerden über Lärm oder Müll. Eigentümer und Mieter erwarten schnelle Reaktionen, auch wenn der Verwalter auf Handwerker angewiesen ist, die knapp sind. Eigentümerversammlungen finden häufig abends statt und konzentrieren sich auf die Monate nach Fertigstellung der Jahresabrechnungen, sodass im Frühjahr und Sommer viele Abendtermine zusammenkommen. Versammlungen können konfliktreich verlaufen; Verhandlungsgeschick und ein ruhiger Umgang mit verärgerten Menschen sind nötig. Rechtliche Kenntnisse im Wohnungseigentums- und Mietrecht sind unverzichtbar, Fehler in Abrechnungen oder Beschlüssen können angefochten werden und haftungsrelevant sein. Die Fluktuation in der Branche ist hoch, viele Wechsel werden mit Arbeitsdichte und Dauererreichbarkeit begründet.

Aussichten

Die Nachfrage nach Verwaltern übersteigt seit Jahren das Angebot. Viele Verwaltungen finden kein Personal, manche nehmen keine neuen Objekte mehr an. Die Zertifizierungspflicht hat den Markt zusätzlich verengt, weil ältere Verwalter ausgeschieden sind. Gute Einstiegschancen haben deshalb auch Quereinsteiger. Entwicklungswege führen zur Teamleitung, zur Leitung einer Niederlassung, in die Spezialisierung auf Gewerbeimmobilien oder technisches Objektmanagement oder in die Selbstständigkeit mit eigener Hausverwaltung. Die Digitalisierung, etwa durch Mieterportale und digitale Belegverarbeitung, verändert die Abläufe, ersetzt aber die Arbeit vor Ort und die Abstimmung mit Menschen nicht.

Aufgaben

  • Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne für Eigentümergemeinschaften erstellen
  • Eigentümerversammlungen vorbereiten, leiten und protokollieren
  • Beschlüsse umsetzen und Handwerkeraufträge vergeben
  • Betriebskostenabrechnungen für Mieter erstellen
  • Mietverträge abschließen und Mieterhöhungen prüfen
  • Mängelanzeigen und Schadensfälle bearbeiten
  • Objektbegehungen und Wohnungsübergaben durchführen
  • Hausgeld- und Mietrückstände anmahnen

Voraussetzungen

  • Ausbildung als Immobilienkaufmann oder vergleichbare kaufmännische Ausbildung, alternativ Berufserfahrung im Quereinstieg
  • Zertifizierung als Verwalter nach WEG bei der IHK oder Bereitschaft, sie nachzuholen
  • Kenntnisse im Wohnungseigentums- und Mietrecht sowie in der Buchhaltung
  • Führerschein und Bereitschaft zu Außenterminen und Abendterminen
  • Belastbarkeit und sicherer Umgang mit Konflikten
  • Sicherer Umgang mit Verwaltungssoftware und Tabellenkalkulation

Wo man arbeitet

  • Hausverwaltungen
  • Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
  • Immobilienmanagementgesellschaften
  • Kommunale Wohnungsgesellschaften
  • Selbstständige Verwaltungsbüros

Der Weg in den Beruf

Üblich ist die dreijährige duale Ausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann mit IHK-Abschluss, oft ergänzt durch die Weiterbildung zum Immobilienfachwirt. Für die WEG-Verwaltung kommt die Zertifizierungsprüfung bei der IHK hinzu; Quereinsteiger werden häufig intern eingearbeitet und legen diese Prüfung berufsbegleitend ab.

Homeoffice-Stellen als WEG- und Mietverwalter

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