Homeoffice

Wie viel davon geht von zu Hause?

Ein großer Teil der Aktenarbeit im Rechtsreferendariat, also Urteilsentwürfe, Anklageschriften oder Gutachten, wird in vielen Stationen von zu Hause erledigt, da Referendare oft keinen festen Arbeitsplatz am Gericht haben; das hängt aber vom Ausbilder und davon ab, ob Papierakten mitgenommen werden dürfen oder die elektronische Akte genutzt wird. Anwesenheit verlangen die Arbeitsgemeinschaften, Sitzungsdienst und Verhandlungstermine sowie Besprechungen mit dem Ausbilder, in der Anwaltsstation häufig auch feste Bürotage je nach Kanzlei. Insgesamt ist Arbeiten von zu Hause an einzelnen Tagen der Woche im Referendariat verbreitet, ganz von zu Hause lässt es sich nicht absolvieren. Nebentätigkeiten als wissenschaftlicher Mitarbeiter bieten in manchen Kanzleien und Unternehmen überwiegend Homeoffice an, in anderen werden Präsenztage erwartet. Wer Akten zu Hause bearbeitet, muss Verschwiegenheit und Datenschutz sicherstellen, Unterlagen verschlossen aufbewahren und für Rückfragen erreichbar sein. Im Lehramtsreferendariat findet der Unterricht ausschließlich vor Ort statt, nur Vor- und Nachbereitung geschieht zu Hause.

Das gilt für den Beruf insgesamt und nicht für jede Stelle. Ob ganz von zu Hause, überwiegend oder an einzelnen Tagen gearbeitet wird, steht in der jeweiligen Anzeige – darauf lohnt sich vor der Bewerbung ein genauer Blick.

Gehalt

Was man als Referendar verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 1.400 € 1.600 € 1.800 € 19.200 €
Mit Berufserfahrung 1.400 € 1.600 € 1.800 € 19.200 €
Mit langjähriger Erfahrung 1.400 € 1.600 € 1.800 € 19.200 €

Rechtsreferendare erhalten eine feste Unterhaltsbeihilfe nach dem Landesrecht des Ausbildungslandes, Lehramtsanwärter Anwärterbezüge nach Landesbesoldungsgesetz; die Höhe hängt vom Bundesland ab und steigt während der Ausbildung nicht mit der Erfahrung, daher sind alle Stufen gleich. Ein deutlicher Zuverdienst ist nur über genehmigte Nebentätigkeiten möglich, die in Großkanzleien erheblich besser vergütet werden als in kleinen Kanzleien.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und gerundet. Sie gelten für eine Vollzeitstelle und für den Beruf insgesamt – im Büro wie von zu Hause. In Teilzeit verringert sich das Gehalt im Verhältnis der Stunden.

Das Jahresbrutto ist das 12-Fache des Monatswertes, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Im Einzelfall entscheiden Arbeitgeber, Tarifbindung, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein Referendar?

Der Begriff bezeichnet einen Ausbildungsabschnitt und keinen Dauerberuf. Am häufigsten ist das juristische Referendariat: Rechtsreferendare durchlaufen nacheinander Pflichtstationen in einer Zivilkammer oder beim Amtsgericht, bei der Staatsanwaltschaft, in einer Verwaltungsbehörde und in einer Anwaltskanzlei, dazu eine Wahlstation etwa in einem Unternehmen, einem Verband oder im Ausland. In jeder Station bearbeiten sie echte Akten. Am Gericht entwerfen sie Urteile, Beschlüsse und Voten, bei der Staatsanwaltschaft schreiben sie Anklagen und Einstellungsverfügungen und vertreten die Anklage im Sitzungsdienst vor dem Amtsgericht. In der Kanzlei verfassen sie Schriftsätze, prüfen Verträge und begleiten Mandantengespräche. Parallel besuchen sie Arbeitsgemeinschaften, in denen Klausuren geschrieben und besprochen werden. Viele Rechtsreferendare arbeiten zusätzlich in Nebentätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiter in Kanzleien oder Rechtsabteilungen, auch in Unternehmen mit Vertriebs- und Vertragsschwerpunkt. Im Lehramtsreferendariat unterrichten Referendare eigenständig an einer Ausbildungsschule, werden in Lehrproben bewertet und besuchen Seminare.

Wie wird man Referendar?

Voraussetzung für das Rechtsreferendariat ist die bestandene erste juristische Prüfung. Die Bewerbung erfolgt beim Oberlandesgericht eines Bundeslandes; je nach Land und Note gibt es Wartezeiten. Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 24 Monate und findet in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis statt. Er endet mit dem zweiten juristischen Staatsexamen, das aus mehreren Klausuren und einer mündlichen Prüfung besteht. Für das Lehramt ist ein Master of Education oder das erste Staatsexamen nötig, der Vorbereitungsdienst dauert je nach Land 12 bis 24 Monate. Einen Quereinstieg ohne den jeweiligen ersten Abschluss gibt es nicht.

Was der Beruf verlangt

Das Referendariat ist eine Phase hoher Belastung. Die Stationen wechseln alle paar Monate, jede verlangt Einarbeitung in neue Rechtsgebiete und Abläufe, während gleichzeitig auf das Examen gelernt wird. Arbeitsgemeinschaften und Sitzungstermine sind feste Präsenztermine, Fristen für Entwürfe sind einzuhalten. Die Examensnote entscheidet stark über den weiteren Berufsweg, was erheblichen Leistungsdruck erzeugt. Die Unterhaltsbeihilfe ist knapp bemessen, weshalb viele eine Nebentätigkeit aufnehmen, die Lernzeit kostet. Im Lehramt kommen Unterrichtsvorbereitung am Abend, Lehrproben und Bewertung durch Fachleiter hinzu.

Aussichten

Die Nachfrage nach Volljuristen ist derzeit hoch: Justiz und Verwaltung suchen Nachwuchs, Kanzleien und Unternehmen werben um Absolventen mit guten Noten. Nach dem zweiten Examen stehen Richteramt, Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft, Notariat, höherer Verwaltungsdienst und Unternehmensjurist offen. Kontakte aus Anwalts- und Wahlstation führen häufig zur ersten Stelle. Im Lehramt ist der Übergang in den Schuldienst je nach Fächerkombination und Bundesland weitgehend gesichert, in Mangelfächern sehr gut.

Aufgaben

  • Urteile, Beschlüsse und Voten für Richter entwerfen
  • Anklageschriften und Einstellungsverfügungen bei der Staatsanwaltschaft verfassen
  • Sitzungsdienst als Vertreter der Anklage am Amtsgericht wahrnehmen
  • Schriftsätze, Gutachten und Vertragsprüfungen in der Anwaltsstation erstellen
  • Bescheide und Widerspruchsbescheide in der Verwaltungsstation vorbereiten
  • Arbeitsgemeinschaften besuchen und Übungsklausuren schreiben
  • Auf das zweite Staatsexamen lernen

Voraussetzungen

  • Bestandene erste juristische Prüfung oder Lehramtsabschluss
  • Zulassung zum Vorbereitungsdienst durch das Oberlandesgericht oder die zuständige Schulbehörde
  • Führungszeugnis ohne relevante Einträge
  • Sicherer schriftlicher Ausdruck und juristische Arbeitsweise
  • Belastbarkeit bei parallelem Arbeiten und Lernen
  • Verschwiegenheit im Umgang mit Akten und personenbezogenen Daten

Wo man arbeitet

  • Amts- und Landgerichte
  • Staatsanwaltschaften
  • Behörden und Kommunalverwaltungen
  • Anwaltskanzleien
  • Rechtsabteilungen von Unternehmen
  • Schulen (im Lehramtsreferendariat)

Der Weg in den Beruf

Nach dem Jurastudium und der ersten juristischen Prüfung folgt ein in der Regel 24-monatiger Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis beim Land. Er endet mit dem zweiten juristischen Staatsexamen und der Befähigung zum Richteramt. Im Lehramt dauert der Vorbereitungsdienst je nach Bundesland 12 bis 24 Monate und schließt mit dem zweiten Staatsexamen für das Lehramt ab.

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