Volljurist (m/w/d)
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Volljuristen haben beide juristischen Staatsexamen abgelegt und dürfen damit als Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt, Notar oder im höheren Verwaltungsdienst arbeiten. Sie beraten, prüfen Verträge, verfassen Schriftsätze und entscheiden Rechtsfälle.
Ein großer Teil der Arbeit, nämlich Aktenstudium, Recherche, das Verfassen von Schriftsätzen, Gutachten und Urteilen sowie die Vertragsprüfung, lässt sich grundsätzlich von zu Hause erledigen, sofern elektronische Akte und Kanzleisoftware den Zugriff erlauben. Gerichtsverhandlungen, viele Mandantengespräche, Verhandlungen und Besprechungen im Team verlangen dagegen Anwesenheit, wobei Videoverhandlungen und Videotermine in Teilen zugenommen haben. In Rechtsabteilungen von Unternehmen und in vielen Kanzleien sind ein bis drei Homeoffice-Tage pro Woche inzwischen verbreitet, in kleineren Kanzleien und manchen Behörden eher die Ausnahme; Richter haben in vielen Ländern traditionell Spielraum, außerhalb der Sitzungstage zu Hause zu arbeiten. Stellen ganz von zu Hause sind selten und finden sich vor allem bei freiberuflicher Gutachter- oder Vertragsarbeit, bei einigen Legal-Tech-Anbietern oder bei Unternehmensjuristen mit überregionaler Zuständigkeit. Wegen der beruflichen Schweigepflicht braucht es einen abschließbaren Arbeitsplatz, gesicherte Verbindungen und einen sorgfältigen Umgang mit Papierakten. Wer von zu Hause arbeitet, muss für Fristsachen und Rückfragen zuverlässig erreichbar sein und Gerichts- sowie Präsenztermine fest einplanen.
Das gilt für den Beruf insgesamt und nicht für jede Stelle. Ob ganz von zu Hause, überwiegend oder an einzelnen Tagen gearbeitet wird, steht in der jeweiligen Anzeige – darauf lohnt sich vor der Bewerbung ein genauer Blick.
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 4.000 € | 5.500 € | 11.000 € | 66.000 € | |
| Mit Berufserfahrung | 5.000 € | 7.000 € | 14.000 € | 84.000 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 6.500 € | 9.500 € | 18.000 € | 114.000 € |
Das Gehalt hängt vor allem vom Arbeitgeber ab: Großkanzleien zahlen Einsteigern ein Vielfaches dessen, was kleine Kanzleien bieten, während Richter und Staatsanwälte nach der Besoldungsordnung R und Juristen im öffentlichen Dienst meist nach TVöD oder TV-L ab Entgeltgruppe 13 beziehungsweise nach A 13 eng festgelegt bezahlt werden. Examensnoten, Spezialisierung und Region des Arbeitgebers verschieben die Werte zusätzlich; großzügige Homeoffice-Regelungen finden sich eher in Rechtsabteilungen und Behörden als in den am höchsten zahlenden Großkanzleien.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und gerundet. Sie gelten für eine Vollzeitstelle und für den Beruf insgesamt – im Büro wie von zu Hause. In Teilzeit verringert sich das Gehalt im Verhältnis der Stunden.
Das Jahresbrutto ist das 12-Fache des Monatswertes, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Im Einzelfall entscheiden Arbeitgeber, Tarifbindung, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Die tägliche Arbeit hängt stark davon ab, in welchem Bereich ein Volljurist tätig ist. In der Anwaltskanzlei werden Mandate angenommen, Akten durchgearbeitet, Klageschriften und Schriftsätze verfasst, Fristen überwacht, Verträge entworfen und mit der Gegenseite verhandelt. Dazu kommen Mandantengespräche und Termine vor Gericht. Unternehmensjuristen in Rechtsabteilungen prüfen Verträge mit Lieferanten und Kunden, begleiten Projekte rechtlich, beantworten Anfragen aus Fachabteilungen und steuern externe Kanzleien. Richter und Staatsanwälte arbeiten Verfahrensakten durch, führen Verhandlungen, vernehmen Zeugen und schreiben Urteile, Beschlüsse oder Anklagen. In Behörden und Verbänden geht es um Bescheide, Widerspruchsverfahren, Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen und die rechtliche Begleitung von Verwaltungsentscheidungen. Gemeinsam ist allen Bereichen ein hoher Anteil an Lesen, Recherchieren in Datenbanken und Kommentaren sowie an genauem Schreiben.
Der Weg führt über ein Studium der Rechtswissenschaft an einer Universität, das mit der Ersten juristischen Prüfung abschließt. Bis dahin vergehen meist fünf Jahre einschließlich Examensvorbereitung. Danach folgt das rund zweijährige Rechtsreferendariat mit Stationen bei Gericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltung und Anwaltschaft, an dessen Ende das Zweite juristische Staatsexamen steht. Erst mit beiden Examen gilt man als Volljurist und hat die Befähigung zum Richteramt. Die Examensnoten haben großes Gewicht: Justiz, viele Behörden und Großkanzleien setzen häufig ein Prädikatsexamen voraus. Einen Quereinstieg ohne die beiden Staatsexamen gibt es nicht. Fachanwaltstitel, eine Promotion oder ein LL.M. kommen oft im Lauf des Berufslebens hinzu.
Die Arbeit ist geistig anstrengend und von Fristen geprägt. Versäumte Fristen können Haftungsfolgen haben, entsprechend groß ist der Druck zur Sorgfalt. In Großkanzleien sind lange Arbeitstage und Wochenendarbeit verbreitet, oft verbunden mit Stundenvorgaben für abrechenbare Zeit; die Fluktuation unter Berufseinsteigern ist dort hoch. In der Justiz sind die Pensen in vielen Ländern hoch, Verfahren stapeln sich. Verlangt werden Belastbarkeit, präzise Sprache, die Fähigkeit, sich schnell in fremde Sachverhalte einzuarbeiten, und Verschwiegenheit. Wer Mandanten vertritt, muss mit Konflikten, schwierigen Gesprächen und gelegentlich emotional belastenden Fällen umgehen können, etwa im Familien- oder Strafrecht.
Die Nachfrage nach Volljuristen ist gut. Die Justiz sucht wegen vieler Pensionierungen in den kommenden Jahren Nachwuchs, und auch Behörden, Unternehmen und Kanzleien im ländlichen Raum finden schwer Personal. Gute Examensnoten öffnen weiterhin deutlich mehr Türen als durchschnittliche. Entwicklungswege führen in der Kanzlei zur Partnerschaft oder in die Selbstständigkeit, im Unternehmen zur Leitung der Rechtsabteilung, in der Justiz zu Beförderungsämtern wie Vorsitzendem Richter. Spezialisierungen etwa im Datenschutz-, IT-, Arbeits- oder Steuerrecht sind gefragt. Digitalisierung und Legal Tech verändern Recherche und Vertragsprüfung, ersetzen die juristische Bewertung aber nicht.
Auf ein rund fünfjähriges Jurastudium mit der Ersten juristischen Prüfung folgt ein zweijähriges Rechtsreferendariat. Mit dem Zweiten juristischen Staatsexamen ist man Volljurist und erhält die Befähigung zum Richteramt.
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