HR Payroll Specialist - ALDI Shared Services (m/w/d)
Die Unternehmensgruppe ALDI Nord ist einer der führenden Lebensmitteleinzelhändler. Mit einer Tradition von über 110 Jah...
HR Payroll Specialists rechnen Löhne und Gehälter ab, melden Daten an Sozialversicherungsträger und Finanzamt und beantworten Fragen der Beschäftigten zu ihrer Abrechnung. Sie arbeiten in Personalabteilungen, Lohnbüros und Steuerkanzleien.
Die Abrechnung selbst, das Pflegen von Stammdaten, Meldungen an Krankenkassen und Finanzamt sowie die Beantwortung von Rückfragen per Telefon oder E-Mail lassen sich gut von zu Hause erledigen, sofern der Arbeitgeber einen sicheren Zugang zur Abrechnungssoftware bereitstellt. Anwesenheit verlangen vor allem die Arbeit mit Papierunterlagen und Personalakten, persönliche Gespräche mit Beschäftigten, die Einarbeitung und in manchen Betrieben die Abstimmung im Team an den Stichtagen. In Unternehmen mit digitaler Personalakte und bei spezialisierten Abrechnungsdienstleistern ist ein hybrides Modell mit zwei bis drei Homeoffice-Tagen pro Woche verbreitet, Stellen ganz von zu Hause gibt es ebenfalls, meist erst nach der Einarbeitung und eher bei Dienstleistern als in klassischen Steuerkanzleien, wo Präsenz häufiger erwartet wird. Wegen der Sozial- und Gehaltsdaten gelten strenge Datenschutzvorgaben: ein abschließbarer Arbeitsplatz, kein Zugriff durch Familienmitglieder, Arbeit nur über Firmengeräte und VPN. In den Tagen vor dem Zahltermin wird verlässliche Erreichbarkeit zu festen Zeiten erwartet, was die freie Zeiteinteilung im Homeoffice gerade dann einschränkt.
Das gilt für den Beruf insgesamt und nicht für jede Stelle. Ob ganz von zu Hause, überwiegend oder an einzelnen Tagen gearbeitet wird, steht in der jeweiligen Anzeige – darauf lohnt sich vor der Bewerbung ein genauer Blick.
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 2.900 € | 3.400 € | 3.900 € | 40.800 € | |
| Mit Berufserfahrung | 3.600 € | 4.100 € | 4.800 € | 49.200 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 4.400 € | 5.100 € | 6.200 € | 61.200 € |
Das Gehalt hängt vor allem von Betriebsgröße, Branche und Weiterbildungsabschluss ab: Konzerne und international tätige Unternehmen zahlen deutlich mehr als kleine Kanzleien, im öffentlichen Dienst richtet sich die Bezahlung nach TVöD oder TV-L. Selbstständige Abrechnung mit Spezialwissen etwa zu internationaler Entsendung oder Baulohn wird höher vergütet.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und gerundet. Sie gelten für eine Vollzeitstelle und für den Beruf insgesamt – im Büro wie von zu Hause. In Teilzeit verringert sich das Gehalt im Verhältnis der Stunden.
Das Jahresbrutto ist das 12-Fache des Monatswertes, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Im Einzelfall entscheiden Arbeitgeber, Tarifbindung, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Im Mittelpunkt steht die monatliche Entgeltabrechnung. HR Payroll Specialists pflegen die Stammdaten der Beschäftigten, erfassen Neueintritte und Austritte, Arbeitszeiten, Zuschläge, Sachbezüge wie Dienstwagen oder Jobticket und Fehlzeiten wie Krankheit oder Elternzeit. Daraus erstellen sie in Programmen wie DATEV, SAP HCM, Personio oder LODAS die Abrechnungen, prüfen die Ergebnisse auf Plausibilität und geben die Zahlungen frei. Dazu gehören die Meldungen an Krankenkassen, die Lohnsteueranmeldung beim Finanzamt, Beitragsnachweise, Bescheinigungen für die Arbeitsagentur und Meldungen über das elektronische Verfahren rvBEA oder eAU. Ein großer Teil des Tages besteht aus Rückfragen: Beschäftigte wollen wissen, warum ihr Netto gesunken ist, Führungskräfte fragen nach Kosten einer Gehaltserhöhung, Prüfer der Rentenversicherung verlangen Unterlagen. Hinzu kommen Jahresabschlussarbeiten, Auswertungen für das Controlling und die Umsetzung neuer gesetzlicher Vorgaben, etwa bei Beitragsbemessungsgrenzen oder Minijob-Regeln. In internationalen Unternehmen kommt oft die Abstimmung mit ausländischen Gesellschaften oder Abrechnungsdienstleistern hinzu, häufig auf Englisch.
Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. Der übliche Weg führt über eine kaufmännische Ausbildung, etwa als Kaufmann oder Kauffrau für Büromanagement, Personaldienstleistungskaufmann oder Steuerfachangestellte, und anschließend über Berufspraxis in der Lohnabrechnung. Viele ergänzen das durch eine Weiterbildung zum Fachkaufmann für Personalwirtschaft, zum geprüften Lohn- und Gehaltsbuchhalter oder zur Fachkraft für Entgeltabrechnung bei IHK, DATEV oder privaten Bildungsträgern. Auch Absolventen eines betriebswirtschaftlichen Studiums mit Schwerpunkt Personal steigen ein, brauchen aber in der Regel Praxis in der Abrechnung selbst. Quereinstieg ist möglich, etwa aus der Buchhaltung oder Personalsachbearbeitung, setzt aber eine fundierte Weiterbildung im Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht voraus, denn Fehler kosten hier echtes Geld.
Die Arbeit folgt einem festen Monatsrhythmus mit harten Stichtagen. Die Beitragsfälligkeit bei den Krankenkassen und der Zahltermin der Gehälter lassen sich nicht verschieben, sodass sich die Arbeit in der zweiten Monatshälfte verdichtet und in diesen Tagen Überstunden und Urlaubssperren üblich sind. Auch der Jahreswechsel ist eine belastete Zeit. Verlangt werden Genauigkeit über viele Stunden am Bildschirm, Verschwiegenheit über sehr persönliche Daten und die Bereitschaft, sich ständig in neue Gesetzesänderungen einzuarbeiten. Schwer fällt vielen der Umgang mit verärgerten Beschäftigten, wenn eine Abrechnung nicht stimmt, und die Verantwortung, dass am Zahltag alle ihr Geld pünktlich erhalten. Bei Dienstleistern und Kanzleien betreuen Abrechner oft viele Mandanten gleichzeitig, was den Druck erhöht.
Qualifizierte Entgeltabrechner werden seit Jahren gesucht, offene Stellen bleiben häufig lange unbesetzt. Die Automatisierung übernimmt Routineschritte, die Komplexität des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts sorgt aber dafür, dass Fachwissen gefragt bleibt. Entwicklungswege führen zur Teamleitung Payroll, in die Personalleitung, in die Einführung und Betreuung von Abrechnungssoftware oder in internationale Payroll-Koordination. Mit entsprechender Erfahrung ist auch die Selbstständigkeit als Lohnbüro möglich, wobei Lohnabrechnung für Dritte rechtlich an Voraussetzungen geknüpft ist, etwa an die Arbeit unter Aufsicht eines Steuerberaters oder eine entsprechende Qualifikation.
Üblich ist eine dreijährige kaufmännische Ausbildung, etwa als Steuerfachangestellte oder Kaufmann für Büromanagement, gefolgt von Praxis in der Entgeltabrechnung. Viele erwerben zusätzlich berufsbegleitend eine Weiterbildung zum geprüften Lohn- und Gehaltsbuchhalter oder Fachkaufmann für Personalwirtschaft, die je nach Anbieter einige Monate bis etwa eineinhalb Jahre dauert.
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Finanzbuchhalter erfassen und prüfen die Geschäftsvorfälle eines Unternehmens, führen Haupt- und Nebenbücher und bereiten Monats- und Jahresabschlüsse vor. Sie arbeiten in Unternehmen oder in Kanzleien für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung.
Lohnbuchhalter erstellen die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Beschäftigte eines Unternehmens oder für Mandanten einer Kanzlei und sorgen dafür, dass Steuern und Sozialversicherungsbeiträge korrekt und fristgerecht abgeführt werden.
Personalreferenten betreuen die Beschäftigten eines Unternehmens oder eines Bereichs in allen Personalfragen – von der Einstellung über Verträge und Arbeitsrecht bis zum Austritt. Sie beraten Führungskräfte und arbeiten eng mit Betriebsrat und Lohnabrechnung zusammen.
Personalsachbearbeiter verwalten die Personaldaten eines Unternehmens, bereiten Verträge, Bescheinigungen und die Entgeltabrechnung vor und beantworten Fragen der Beschäftigten zu Arbeitszeit, Urlaub und Gehalt.
Steuerfachangestellte erledigen in Steuerberatungskanzleien die laufende Buchhaltung, Lohnabrechnungen, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für Mandanten und bereiten Unterlagen für die Steuerberaterin oder den Steuerberater vor.
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