Volljurist (m/w/d) Arbeitsrecht
Die VGH Versicherungen suchen Sie zum 01.01.2027 als engagierten und qualifizierten Volljuristen (m/w/d) Arbeitsrecht Vo...
Volljuristen im Arbeitsrecht beraten Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Betriebsräte zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Betriebsvereinbarungen und Umstrukturierungen und vertreten sie vor den Arbeitsgerichten. Sie arbeiten in Kanzleien, in Rechtsabteilungen von Unternehmen wie Versicherungen, bei Verbänden oder in der Justiz.
Ein großer Teil der Arbeit lässt sich von zu Hause erledigen: Verträge entwerfen, Schriftsätze schreiben, Rechtsprechung recherchieren und Anfragen der Personalabteilung per Telefon oder Video beantworten. Präsenz verlangen dagegen Gerichtstermine, auch wenn Arbeitsgerichte inzwischen teilweise Verhandlungen per Video zulassen, sowie Verhandlungen mit Betriebsräten, Einigungsstellen, Mandantengespräche in heiklen Fällen und oft auch Personalgespräche bei Kündigungen. In Rechtsabteilungen großer Unternehmen, etwa bei Versicherungen, ist Homeoffice an zwei bis drei Tagen pro Woche verbreitet, in vielen Kanzleien ebenfalls an einzelnen Tagen; ganz von zu Hause arbeiten nur wenige, am ehesten in spezialisierten Beratungsmodellen oder bei Remote-Kanzleien, und das ist im Beruf die Ausnahme. Für die Arbeit zu Hause gelten strenge Anforderungen an Verschwiegenheit und Datenschutz, da Personalakten, Gesundheitsdaten und Verhandlungsstrategien bearbeitet werden: abgeschlossener Arbeitsplatz, gesicherter Zugang zu Akten und beA, keine Mithörer bei Telefonaten. Wegen kurzfristiger Termine und Fristen muss die Planung von Homeoffice-Tagen flexibel bleiben.
Das gilt für den Beruf insgesamt und nicht für jede Stelle. Ob ganz von zu Hause, überwiegend oder an einzelnen Tagen gearbeitet wird, steht in der jeweiligen Anzeige – darauf lohnt sich vor der Bewerbung ein genauer Blick.
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 4.500 € | 6.000 € | 10.000 € | 72.000 € | |
| Mit Berufserfahrung | 6.000 € | 7.800 € | 12.500 € | 93.600 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 8.000 € | 10.500 € | 17.000 € | 126.000 € |
Am stärksten hängt das Gehalt vom Arbeitgeber ab: Großkanzleien zahlen Berufseinsteigern deutlich mehr als kleine Kanzleien, Rechtsabteilungen liegen dazwischen; in Versicherungen werden Volljuristen meist außertariflich oberhalb des Tarifvertrags für das private Versicherungsgewerbe bezahlt. Im öffentlichen Dienst gilt der TVöD oder TV-L, meist ab Entgeltgruppe 13, in der Arbeitsgerichtsbarkeit die Besoldungsgruppe R1; Examensnoten, Fachanwaltstitel und Partnerstellung mit Gewinnbeteiligung beeinflussen das Gehalt zusätzlich.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und gerundet. Sie gelten für eine Vollzeitstelle und für den Beruf insgesamt – im Büro wie von zu Hause. In Teilzeit verringert sich das Gehalt im Verhältnis der Stunden.
Das Jahresbrutto ist das 12-Fache des Monatswertes, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Im Einzelfall entscheiden Arbeitgeber, Tarifbindung, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Die Arbeit besteht zu einem großen Teil aus Schriftsätzen, Verträgen und Gutachten. Wer für Arbeitgeber tätig ist, entwirft und prüft Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge und Dienstverträge für Führungskräfte, bereitet Kündigungen vor und prüft dabei Fristen, Sozialauswahl und die Anhörung des Betriebsrats. Kommt es zur Kündigungsschutzklage, schreibt der Jurist Klageerwiderungen und vertritt das Unternehmen in Güte- und Kammerterminen vor dem Arbeitsgericht. Ein zweiter Schwerpunkt ist das kollektive Arbeitsrecht: Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeit, mobiler Arbeit oder Vergütung verhandeln, Mitbestimmungsrechte prüfen, Einigungsstellenverfahren begleiten. In Rechtsabteilungen von Versicherungen und anderen Großunternehmen kommen Umstrukturierungen, Betriebsübergänge, Fragen der betrieblichen Altersversorgung, Compliance-Themen und die laufende Beratung der Personalabteilung hinzu. Auf Arbeitnehmerseite oder für Gewerkschaften und Betriebsräte stehen Abfindungsverhandlungen, Klagen gegen Kündigungen und die Beratung von Gremien im Vordergrund.
Voraussetzung ist die Befähigung zum Richteramt: ein rechtswissenschaftliches Studium mit Erstem Staatsexamen, meist nach viereinhalb bis sechs Jahren, und ein zweijähriges Referendariat mit Zweitem Staatsexamen. Eine Spezialisierung beginnt oft schon im Studium über den Schwerpunktbereich Arbeitsrecht und setzt sich in Wahlstationen des Referendariats fort. Nach einigen Jahren Praxis lässt sich der Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht erwerben, der einen theoretischen Lehrgang und eine Mindestzahl bearbeiteter Fälle voraussetzt. In Unternehmen arbeiten viele als Syndikusrechtsanwalt. Die Examensnoten spielen bei Großkanzleien, Konzernen und der Justiz eine erhebliche Rolle; ein Quereinstieg ohne Zweites Staatsexamen ist in diesen Beruf nicht möglich, Wirtschaftsjuristen arbeiten stattdessen eher als Referenten im Personalbereich.
Arbeitsrecht ist stark fristgebunden. Die dreiwöchige Klagefrist, kurze Fristen bei außerordentlichen Kündigungen und gerichtlich gesetzte Schriftsatzfristen erzeugen regelmäßig Termindruck. In Kanzleien, besonders in Großkanzleien, sind lange Arbeitstage, abrechenbare Stunden als Zielvorgabe und Arbeit am Abend vor Verhandlungen üblich. In Rechtsabteilungen sind die Arbeitszeiten meist planbarer, dafür wird erwartet, dass interne Anfragen schnell beantwortet werden. Verhandlungen mit Betriebsräten und in Einigungsstellen können zäh und konfliktreich sein, und Kündigungsfälle bringen menschlich belastende Situationen mit sich. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs ändert sich laufend, was ständige Fortbildung verlangt.
Die Nachfrage ist stabil bis gut. Umstrukturierungen, Personalabbau, Arbeitszeiterfassung, Entgelttransparenz und der Wandel der Arbeitswelt sorgen für dauerhaften Beratungsbedarf, gerade in großen Arbeitgebern wie Versicherungen und Banken. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Absolventen mit Zweitem Staatsexamen, was die Position von Bewerbern verbessert. Entwicklungswege führen in der Kanzlei zur Partnerschaft, im Unternehmen zur Leitung des Arbeitsrechts oder in den Personalbereich bis zur Personalleitung. Daneben stehen die Arbeitsgerichtsbarkeit, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und die Selbstständigkeit mit eigener Kanzlei offen.
Der Weg führt über ein Jurastudium mit Erstem Staatsexamen, meist nach viereinhalb bis sechs Jahren, und ein zweijähriges Referendariat mit Zweitem Staatsexamen. Danach folgt der Berufseinstieg in einer Kanzlei oder Rechtsabteilung; nach mindestens drei Jahren Zulassung und einem Fachlehrgang ist der Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht möglich.
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Syndikusrechtsanwälte sind als Rechtsanwälte zugelassene Volljuristen, die fest angestellt in einem Unternehmen arbeiten und dort ihren Arbeitgeber rechtlich beraten. Bei Finanzdienstleistern geht es vor allem um Aufsichtsrecht, Vertragsgestaltung und Compliance.
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