Steuerfachangestellter / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Steuerfachangestellter / Finanzbuchhalter (m/w/d) am Standort Offenburg in Teilzeit (20 bis 25 Stunden/Woche) Du stehs...
Steuerfachangestellte und Finanzbuchhalter erfassen und prüfen Geschäftsvorfälle, erstellen Lohnabrechnungen, Steuererklärungen und Abschlüsse und sorgen dafür, dass Fristen gegenüber Finanzamt und Sozialversicherung eingehalten werden. Sie arbeiten in Steuerkanzleien, in Buchhaltungsdienstleistern oder in der Buchhaltung von Unternehmen.
Ein großer Teil der Tätigkeiten lässt sich von zu Hause erledigen, sofern die Belege digital vorliegen: Kontieren, Abstimmen, Lohnabrechnungen, Steuererklärungen und Abschlussvorbereitung laufen über Fachsoftware, auf die per gesicherter Verbindung zugegriffen werden kann. Anwesenheit verlangen vor allem Mandantengespräche, der Umgang mit Papierbelegen und Post, die Einarbeitung sowie in vielen Stellen die Ausbildung. Homeoffice an einzelnen oder zwei bis drei Tagen pro Woche ist in Kanzleien und Unternehmen inzwischen in Teilen üblich, wobei kleine, noch stark papierbasierte Kanzleien es oft weniger anbieten. Stellen, die ganz oder überwiegend von zu Hause ausgeübt werden, gibt es vor allem bei digital arbeitenden Kanzleien und Buchhaltungsdienstleistern, sie sind aber nicht die Regel und setzen meist Berufserfahrung voraus. Wer von zu Hause arbeitet, braucht einen abschließbaren Arbeitsplatz, an dem Dritte keine Mandantendaten sehen können, denn Verschwiegenheit und Datenschutz gelten dort genauso wie im Büro. In Fristphasen wird zudem Erreichbarkeit zu festen Zeiten erwartet, und Rückfragen im Team laufen dann über Telefon oder Chat statt über den Flur.
Das gilt für den Beruf insgesamt und nicht für jede Stelle. Ob ganz von zu Hause, überwiegend oder an einzelnen Tagen gearbeitet wird, steht in der jeweiligen Anzeige – darauf lohnt sich vor der Bewerbung ein genauer Blick.
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 2.600 € | 3.000 € | 3.500 € | 36.000 € | |
| Mit Berufserfahrung | 3.200 € | 3.700 € | 4.300 € | 44.400 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 3.900 € | 4.600 € | 5.600 € | 55.200 € |
Für Steuerkanzleien gibt es keinen flächendeckenden Tarifvertrag, die Gehälter werden frei verhandelt und hängen stark von Kanzleigröße, Region und Fortbildungen wie Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter ab. In Unternehmen gelten je nach Branche teils Tarifverträge, etwa der Tarifvertrag für das private Bankgewerbe oder die Metall- und Elektro-Tarife, die oft über dem Kanzleiniveau liegen.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und gerundet. Sie gelten für eine Vollzeitstelle und für den Beruf insgesamt – im Büro wie von zu Hause. In Teilzeit verringert sich das Gehalt im Verhältnis der Stunden.
Das Jahresbrutto ist das 12-Fache des Monatswertes, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Im Einzelfall entscheiden Arbeitgeber, Tarifbindung, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Im Mittelpunkt steht die laufende Buchführung: Eingangs- und Ausgangsrechnungen kontieren, Kontoauszüge abstimmen, offene Posten klären, Anlagenbuchhaltung pflegen. Daraus entstehen monatlich die Umsatzsteuervoranmeldungen und am Jahresende die Vorbereitung von Jahresabschlüssen. In Steuerkanzleien kommen Einkommensteuererklärungen für Privatpersonen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Mandanten, die Prüfung von Steuerbescheiden und das Formulieren von Einsprüchen hinzu. Dazu gehört viel Kommunikation: Belege bei Mandanten anfordern, Rückfragen am Telefon oder per E-Mail klären, Unterlagen für die Steuerberaterin aufbereiten. In Unternehmen arbeiten Finanzbuchhalter enger mit Einkauf, Vertrieb und Controlling zusammen, betreuen Mahnwesen und Zahlungsverkehr und liefern Zahlen für Monatsberichte. Gearbeitet wird fast durchgehend mit Fachsoftware, in Kanzleien meist mit DATEV, in Unternehmen häufig mit SAP oder anderen ERP-Systemen.
Der klassische Weg ist die dreijährige duale Ausbildung zum Steuerfachangestellten in einer Kanzlei, die mit einer Prüfung vor der Steuerberaterkammer endet. Mit Abitur oder guten Leistungen lässt sie sich verkürzen. Finanzbuchhalter ist dagegen keine geschützte Berufsbezeichnung: Viele kommen über eine kaufmännische Ausbildung, etwa als Industrie- oder Bürokauffrau, und bilden sich über IHK-Lehrgänge zur Finanzbuchhalterin weiter. Auch ein betriebswirtschaftliches Studium führt in die Buchhaltung. Quereinsteiger ohne Vorkenntnisse haben es schwerer, weil Arbeitgeber sicheres Wissen in Steuerrecht und Buchführung erwarten. Für den Aufstieg gibt es anerkannte Fortbildungen: Steuerfachwirt, Bilanzbuchhalter, Fachassistent Lohn und Gehalt und nach weiterer Berufserfahrung das Steuerberaterexamen.
Die Arbeit ist genau, kleinteilig und folgt einem festen Kalender. Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnabrechnungen und Meldungen an die Sozialversicherung haben feste Termine im Monat, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen ballen sich zu bestimmten Zeiten. In diesen Phasen sind Überstunden in vielen Kanzleien üblich. Steuerrecht und Software ändern sich laufend, regelmäßige Fortbildung ist daher nicht freiwillig. Schwierig ist oft der Umgang mit Mandanten, die Belege unvollständig oder spät liefern, während die Frist trotzdem gilt. Langes Sitzen am Bildschirm und wiederkehrende Routinearbeiten gehören dazu. Verschwiegenheit über finanzielle und persönliche Daten ist Grundvoraussetzung.
Die Nachfrage ist seit Jahren hoch, viele Kanzleien und Unternehmen finden nur schwer qualifiziertes Personal. Die Digitalisierung verändert den Beruf: Belege werden zunehmend automatisch ausgelesen und vorkontiert, einfache Erfassungsarbeit nimmt ab. Gefragt bleiben dagegen Prüfung, Klärung von Sonderfällen, Abschlussarbeiten und Beratung. Wer sich zum Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter fortbildet, kann Mandate eigenständig betreuen, Teams leiten oder in Unternehmen die Leitung der Buchhaltung übernehmen. Mit bestandenem Steuerberaterexamen ist auch die Selbstständigkeit möglich. Für selbstständige Buchhalter gelten gesetzliche Grenzen: Steuererklärungen und Abschlüsse dürfen sie nicht erstellen.
Üblich ist die dreijährige duale Ausbildung zum Steuerfachangestellten mit Abschlussprüfung vor der Steuerberaterkammer. Alternativ führt eine kaufmännische Ausbildung mit anschließendem IHK-Lehrgang zum Finanzbuchhalter, der je nach Form einige Monate bis etwa ein Jahr dauert, in die Buchhaltung. Aufstiegsfortbildungen wie Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter setzen mehrere Jahre Berufserfahrung voraus.
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Bilanzbuchhalter verantworten das Rechnungswesen eines Unternehmens oder betreuen es für Mandanten: von der laufenden Buchführung über Monats- und Quartalsabschlüsse bis zur Erstellung von Jahresabschlüssen nach HGB, teils auch nach IFRS.
Controller planen, steuern und überwachen die Zahlen eines Unternehmens: Sie erstellen Budgets und Forecasts, analysieren Abweichungen und liefern der Geschäftsführung die Grundlage für Entscheidungen. In Industriebetrieben stehen dabei oft Herstellkosten, Kalkulation und Werksergebnisse im Mittelpunkt.
Lohnbuchhalter erstellen die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Beschäftigte eines Unternehmens oder für Mandanten einer Kanzlei und sorgen dafür, dass Steuern und Sozialversicherungsbeiträge korrekt und fristgerecht abgeführt werden.
Steuerfachwirte sind fortgebildete Fachkräfte in Steuerkanzleien und Steuerabteilungen, die Jahresabschlüsse und Steuererklärungen weitgehend eigenständig erstellen, Mandate betreuen und den Steuerberater fachlich entlasten.
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