Steuerberater / Steuerberateranwärter (m/w/d)
Die Dr. von der Hardt & Partner mbB gehört als rechtlich eigenständige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dem Beraterverbun...
Steuerberater beraten Unternehmen und Privatpersonen in steuerlichen Fragen, erstellen Steuererklärungen und Jahresabschlüsse und vertreten Mandanten gegenüber dem Finanzamt. Steuerberateranwärter arbeiten bereits in diesen Aufgaben mit und bereiten sich auf die staatliche Steuerberaterprüfung vor.
Ein großer Teil der Arbeit lässt sich von zu Hause erledigen, sofern die Kanzlei digital arbeitet: Erklärungen und Abschlüsse in der Kanzleisoftware erstellen, Bescheide prüfen, Einsprüche schreiben, Gesetzestexte und Rechtsprechung recherchieren. Anwesenheit verlangen Mandantengespräche, die nicht per Video stattfinden, Betriebsprüfungen beim Mandanten, Abschlussbesprechungen, die Einarbeitung neuer Kollegen und überall dort, wo Mandanten noch Papierbelege einreichen. Homeoffice ist in vielen Kanzleien inzwischen in Teilen üblich, meist an einzelnen oder zwei bis drei Tagen pro Woche; Stellen, die ganz von zu Hause erledigt werden, gibt es, sie sind aber eher die Ausnahme und setzen meist Berufserfahrung voraus, bei Anwärtern in der Einarbeitung selten. Wie verbreitet das genau ist, hängt stark von Größe und Digitalisierungsgrad der Kanzlei ab und lässt sich bundesweit nicht verlässlich beziffern. Wegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht braucht es einen abschließbaren Arbeitsplatz, gesicherten Zugang zu den Kanzleisystemen und einen sorgfältigen Umgang mit Ausdrucken; in Fristphasen wird zudem enge Erreichbarkeit für Team und Mandanten erwartet.
Das gilt für den Beruf insgesamt und nicht für jede Stelle. Ob ganz von zu Hause, überwiegend oder an einzelnen Tagen gearbeitet wird, steht in der jeweiligen Anzeige – darauf lohnt sich vor der Bewerbung ein genauer Blick.
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 3.800 € | 4.800 € | 6.000 € | 57.600 € | |
| Mit Berufserfahrung | 5.500 € | 6.800 € | 8.500 € | 81.600 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 7.000 € | 9.000 € | 12.000 € | 108.000 € |
Für angestellte Steuerberater und Anwärter gibt es keinen Tarifvertrag, die Gehälter werden frei verhandelt; den größten Unterschied machen der Status (Anwärter oder bestellter Steuerberater), die Größe des Arbeitgebers – große Kanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zahlen meist mehr als kleine Kanzleien – und die Region. Partner und selbstständige Kanzleiinhaber liegen je nach Mandantenstamm teils deutlich über diesen Werten.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und gerundet. Sie gelten für eine Vollzeitstelle und für den Beruf insgesamt – im Büro wie von zu Hause. In Teilzeit verringert sich das Gehalt im Verhältnis der Stunden.
Das Jahresbrutto ist das 12-Fache des Monatswertes, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Im Einzelfall entscheiden Arbeitgeber, Tarifbindung, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Im Mittelpunkt stehen Steuererklärungen und Jahresabschlüsse: Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen erstellen, Bilanzen und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen aufstellen oder prüfen, Steuerbescheide kontrollieren und bei Fehlern Einspruch einlegen. Dazu kommt die Gestaltungsberatung, etwa bei einer Unternehmensgründung, einem Rechtsformwechsel, einer Erbschaft oder dem Verkauf einer Immobilie. Steuerberater begleiten Betriebsprüfungen, verhandeln mit dem Finanzamt und vertreten Mandanten im Einspruchsverfahren und vor dem Finanzgericht. In vielen Kanzleien leiten sie Teams aus Steuerfachangestellten und Bilanzbuchhaltern, prüfen deren Arbeit und unterschreiben die Ergebnisse. Steuerberateranwärter übernehmen bereits einen großen Teil dieser fachlichen Arbeit, aber ohne die Verantwortung und Befugnis eines bestellten Steuerberaters.
Voraussetzung ist die bestandene Steuerberaterprüfung vor der Steuerberaterkammer. Zugelassen wird, wer ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium und mehrere Jahre praktische Tätigkeit im Steuerrecht nachweist. Ohne Studium führt der Weg über die Ausbildung zum Steuerfachangestellten, häufig ergänzt durch die Fortbildung zum Steuerfachwirt, und eine längere Berufspraxis. Auch langjährige Beamte der Finanzverwaltung können zugelassen werden. Die Prüfung besteht aus drei schriftlichen Klausurtagen im Herbst und einer mündlichen Prüfung. Die Durchfallquote ist hoch, ein großer Teil der Kandidaten besteht nicht im ersten Versuch. Die meisten bereiten sich ein bis zwei Jahre berufsbegleitend mit Lehrgängen vor, was neben einer Vollzeitstelle viel Abend- und Wochenendarbeit bedeutet. Nach bestandener Prüfung erfolgt die Bestellung durch die Kammer.
Der Beruf ist stark von Fristen geprägt. Abgabetermine für Steuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahresabschlüsse sorgen für Phasen mit Überstunden, besonders im Frühjahr und vor dem Jahresende. Das Steuerrecht ändert sich laufend, wer den Beruf ausübt, muss sich dauerhaft fortbilden. Gefordert sind sorgfältiges Arbeiten mit Zahlen und Gesetzestexten, die Fähigkeit, komplizierte Sachverhalte für Mandanten verständlich zu erklären, und ein belastbarer Umgang mit Haftung: Fehler können Mandanten viel Geld kosten und zu Regressforderungen führen. Schwer fallen vielen die Doppelbelastung während der Prüfungsvorbereitung und der Umgang mit Mandanten, die Unterlagen spät oder unvollständig liefern. Selbstständige Steuerberater tragen zusätzlich die Verantwortung für Kanzleiführung, Personal und Akquise.
Die Nachfrage nach Steuerberatern ist hoch, viele Kanzleien suchen über längere Zeit vergeblich, und ein Teil der Kanzleiinhaber steht vor dem Ruhestand. Automatisierung und digitale Buchhaltung verändern vor allem die Routinearbeit, Beratung und Gestaltung bleiben gefragt. Entwicklungswege führen zur Partnerschaft in einer Kanzlei, in die Selbstständigkeit oder Kanzleiübernahme, in Steuerabteilungen von Unternehmen oder zu Spezialisierungen etwa im internationalen Steuerrecht, in der Umsatzsteuer oder als Fachberater. Mit weiteren Prüfungen ist auch der Weg zum Wirtschaftsprüfer möglich.
Üblich ist ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium mit anschließend mehreren Jahren Praxis in einer Kanzlei, alternativ die dreijährige Ausbildung zum Steuerfachangestellten mit längerer Berufspraxis. Danach folgt die staatliche Steuerberaterprüfung mit schriftlichem und mündlichem Teil, auf die sich die meisten ein bis zwei Jahre berufsbegleitend vorbereiten; mit bestandener Prüfung bestellt die Steuerberaterkammer zum Steuerberater.
Die Dr. von der Hardt & Partner mbB gehört als rechtlich eigenständige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dem Beraterverbun...
Wir sind eine aufstrebende und innovative Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in der Mannheimer Oststad...
Bilanzbuchhalter verantworten das Rechnungswesen eines Unternehmens oder betreuen es für Mandanten: von der laufenden Buchführung über Monats- und Quartalsabschlüsse bis zur Erstellung von Jahresabschlüssen nach HGB, teils auch nach IFRS.
Steuerfachangestellte erledigen in Steuerberatungskanzleien die laufende Buchhaltung, Lohnabrechnungen, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für Mandanten und bereiten Unterlagen für die Steuerberaterin oder den Steuerberater vor.
Steuerfachwirte sind fortgebildete Fachkräfte in Steuerkanzleien und Steuerabteilungen, die Jahresabschlüsse und Steuererklärungen weitgehend eigenständig erstellen, Mandate betreuen und den Steuerberater fachlich entlasten.
Wirtschaftsprüfer prüfen Jahres- und Konzernabschlüsse von Unternehmen und bestätigen mit ihrem Testat, ob diese den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Daneben beraten sie in Fragen der Rechnungslegung, zu Steuern und bei Unternehmenstransaktionen.
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