Homeoffice

Wie viel davon geht von zu Hause?

Ein großer Teil der Arbeit lässt sich von zu Hause erledigen, sofern die Kanzlei digital arbeitet: Erklärungen und Abschlüsse in der Kanzleisoftware erstellen, Bescheide prüfen, Einsprüche schreiben, Gesetzestexte und Rechtsprechung recherchieren. Anwesenheit verlangen Mandantengespräche, die nicht per Video stattfinden, Betriebsprüfungen beim Mandanten, Abschlussbesprechungen, die Einarbeitung neuer Kollegen und überall dort, wo Mandanten noch Papierbelege einreichen. Homeoffice ist in vielen Kanzleien inzwischen in Teilen üblich, meist an einzelnen oder zwei bis drei Tagen pro Woche; Stellen, die ganz von zu Hause erledigt werden, gibt es, sie sind aber eher die Ausnahme und setzen meist Berufserfahrung voraus, bei Anwärtern in der Einarbeitung selten. Wie verbreitet das genau ist, hängt stark von Größe und Digitalisierungsgrad der Kanzlei ab und lässt sich bundesweit nicht verlässlich beziffern. Wegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht braucht es einen abschließbaren Arbeitsplatz, gesicherten Zugang zu den Kanzleisystemen und einen sorgfältigen Umgang mit Ausdrucken; in Fristphasen wird zudem enge Erreichbarkeit für Team und Mandanten erwartet.

Das gilt für den Beruf insgesamt und nicht für jede Stelle. Ob ganz von zu Hause, überwiegend oder an einzelnen Tagen gearbeitet wird, steht in der jeweiligen Anzeige – darauf lohnt sich vor der Bewerbung ein genauer Blick.

Gehalt

Was man als Steuerberater / Steuerberateranwärter verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 3.800 € 4.800 € 6.000 € 57.600 €
Mit Berufserfahrung 5.500 € 6.800 € 8.500 € 81.600 €
Mit langjähriger Erfahrung 7.000 € 9.000 € 12.000 € 108.000 €

Für angestellte Steuerberater und Anwärter gibt es keinen Tarifvertrag, die Gehälter werden frei verhandelt; den größten Unterschied machen der Status (Anwärter oder bestellter Steuerberater), die Größe des Arbeitgebers – große Kanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zahlen meist mehr als kleine Kanzleien – und die Region. Partner und selbstständige Kanzleiinhaber liegen je nach Mandantenstamm teils deutlich über diesen Werten.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und gerundet. Sie gelten für eine Vollzeitstelle und für den Beruf insgesamt – im Büro wie von zu Hause. In Teilzeit verringert sich das Gehalt im Verhältnis der Stunden.

Das Jahresbrutto ist das 12-Fache des Monatswertes, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Im Einzelfall entscheiden Arbeitgeber, Tarifbindung, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein Steuerberater?

Im Mittelpunkt stehen Steuererklärungen und Jahresabschlüsse: Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen erstellen, Bilanzen und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen aufstellen oder prüfen, Steuerbescheide kontrollieren und bei Fehlern Einspruch einlegen. Dazu kommt die Gestaltungsberatung, etwa bei einer Unternehmensgründung, einem Rechtsformwechsel, einer Erbschaft oder dem Verkauf einer Immobilie. Steuerberater begleiten Betriebsprüfungen, verhandeln mit dem Finanzamt und vertreten Mandanten im Einspruchsverfahren und vor dem Finanzgericht. In vielen Kanzleien leiten sie Teams aus Steuerfachangestellten und Bilanzbuchhaltern, prüfen deren Arbeit und unterschreiben die Ergebnisse. Steuerberateranwärter übernehmen bereits einen großen Teil dieser fachlichen Arbeit, aber ohne die Verantwortung und Befugnis eines bestellten Steuerberaters.

Wie wird man Steuerberater?

Voraussetzung ist die bestandene Steuerberaterprüfung vor der Steuerberaterkammer. Zugelassen wird, wer ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium und mehrere Jahre praktische Tätigkeit im Steuerrecht nachweist. Ohne Studium führt der Weg über die Ausbildung zum Steuerfachangestellten, häufig ergänzt durch die Fortbildung zum Steuerfachwirt, und eine längere Berufspraxis. Auch langjährige Beamte der Finanzverwaltung können zugelassen werden. Die Prüfung besteht aus drei schriftlichen Klausurtagen im Herbst und einer mündlichen Prüfung. Die Durchfallquote ist hoch, ein großer Teil der Kandidaten besteht nicht im ersten Versuch. Die meisten bereiten sich ein bis zwei Jahre berufsbegleitend mit Lehrgängen vor, was neben einer Vollzeitstelle viel Abend- und Wochenendarbeit bedeutet. Nach bestandener Prüfung erfolgt die Bestellung durch die Kammer.

Was der Beruf verlangt

Der Beruf ist stark von Fristen geprägt. Abgabetermine für Steuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahresabschlüsse sorgen für Phasen mit Überstunden, besonders im Frühjahr und vor dem Jahresende. Das Steuerrecht ändert sich laufend, wer den Beruf ausübt, muss sich dauerhaft fortbilden. Gefordert sind sorgfältiges Arbeiten mit Zahlen und Gesetzestexten, die Fähigkeit, komplizierte Sachverhalte für Mandanten verständlich zu erklären, und ein belastbarer Umgang mit Haftung: Fehler können Mandanten viel Geld kosten und zu Regressforderungen führen. Schwer fallen vielen die Doppelbelastung während der Prüfungsvorbereitung und der Umgang mit Mandanten, die Unterlagen spät oder unvollständig liefern. Selbstständige Steuerberater tragen zusätzlich die Verantwortung für Kanzleiführung, Personal und Akquise.

Aussichten

Die Nachfrage nach Steuerberatern ist hoch, viele Kanzleien suchen über längere Zeit vergeblich, und ein Teil der Kanzleiinhaber steht vor dem Ruhestand. Automatisierung und digitale Buchhaltung verändern vor allem die Routinearbeit, Beratung und Gestaltung bleiben gefragt. Entwicklungswege führen zur Partnerschaft in einer Kanzlei, in die Selbstständigkeit oder Kanzleiübernahme, in Steuerabteilungen von Unternehmen oder zu Spezialisierungen etwa im internationalen Steuerrecht, in der Umsatzsteuer oder als Fachberater. Mit weiteren Prüfungen ist auch der Weg zum Wirtschaftsprüfer möglich.

Aufgaben

  • Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuererklärungen erstellen und prüfen
  • Jahresabschlüsse und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen aufstellen
  • Steuerbescheide kontrollieren und Einsprüche einlegen
  • Mandanten bei Gründung, Nachfolge oder Immobiliengeschäften steuerlich beraten
  • Betriebsprüfungen begleiten und mit dem Finanzamt verhandeln
  • Arbeit von Steuerfachangestellten und Bilanzbuchhaltern prüfen und freigeben
  • Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung verfolgen

Voraussetzungen

  • Bestandene Steuerberaterprüfung und Bestellung durch die Steuerberaterkammer, für Anwärter die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen
  • Wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium oder Ausbildung zum Steuerfachangestellten mit mehrjähriger Berufspraxis
  • Sicherer Umgang mit Steuerrecht, Bilanzierung und Kanzleisoftware wie DATEV
  • Sorgfalt, analytisches Denken und Belastbarkeit unter Fristdruck
  • Fähigkeit, steuerliche Sachverhalte verständlich zu erklären
  • Bereitschaft zu ständiger Fortbildung

Wo man arbeitet

  • Steuerberatungskanzleien
  • Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
  • Steuerabteilungen von Unternehmen und Konzernen
  • Lohnsteuerhilfevereine
  • Eigene Kanzlei in Selbstständigkeit

Der Weg in den Beruf

Üblich ist ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium mit anschließend mehreren Jahren Praxis in einer Kanzlei, alternativ die dreijährige Ausbildung zum Steuerfachangestellten mit längerer Berufspraxis. Danach folgt die staatliche Steuerberaterprüfung mit schriftlichem und mündlichem Teil, auf die sich die meisten ein bis zwei Jahre berufsbegleitend vorbereiten; mit bestandener Prüfung bestellt die Steuerberaterkammer zum Steuerberater.

Homeoffice-Stellen als Steuerberater / Steuerberateranwärter

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