Sachbearbeiter/in (m/w/d) in der Insolvenzverwaltung - Schwerpunkt Insolvenztabelle
Wir sind eine hauptsächlich im Bereich der Insolvenzverwaltung tätige Rechtsanwaltskanzlei. Unser Fokus und eigener Ansp...
Sachbearbeiter in der Insolvenzverwaltung unterstützen Insolvenzverwalter bei der Abwicklung von Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen. Sie prüfen Forderungen, führen die Insolvenztabelle, verwalten Massekonten und bereiten Berichte an das Insolvenzgericht vor.
Ein großer Teil der Arbeit lässt sich von zu Hause erledigen, sofern die Kanzlei mit digitalen Akten arbeitet: Forderungsprüfung, Tabellenführung, Buchungen, Berichtsentwürfe und Schriftverkehr laufen ohnehin über Fachsoftware. Anwesenheit verlangen dagegen die Bearbeitung des Papierposteingangs in Kanzleien ohne vollständige Digitalisierung, Gerichtstermine, Betriebsbegehungen, Inventuren und die Abstimmung in komplexen Unternehmensverfahren. In vielen Insolvenzkanzleien ist Homeoffice an einzelnen oder zwei bis drei Tagen pro Woche üblich, häufig erst nach der Einarbeitung; überwiegend oder ganz von zu Hause zu arbeiten ist möglich, aber eher bei größeren, stark digitalisierten Kanzleien und erfahrenen Mitarbeitern zu finden, wie verbreitet genau, lässt sich nicht verlässlich beziffern. Wegen der vertraulichen Daten von Schuldnern, Gläubigern und Arbeitnehmern gelten strenge Vorgaben: gesicherter Zugang zum Kanzleisystem, ein abschließbarer Arbeitsplatz und kein Einblick für Familienangehörige. Erwartet wird meist telefonische Erreichbarkeit zu Kanzleizeiten, da Gläubiger und Schuldner anrufen und Fristen kurzfristige Absprachen mit dem Verwalter erfordern.
Das gilt für den Beruf insgesamt und nicht für jede Stelle. Ob ganz von zu Hause, überwiegend oder an einzelnen Tagen gearbeitet wird, steht in der jeweiligen Anzeige – darauf lohnt sich vor der Bewerbung ein genauer Blick.
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 2.600 € | 3.000 € | 3.500 € | 36.000 € | |
| Mit Berufserfahrung | 3.200 € | 3.700 € | 4.300 € | 44.400 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 3.900 € | 4.500 € | 5.300 € | 54.000 € |
Einen Tarifvertrag gibt es für Kanzleien nicht, die Gehälter werden frei verhandelt und hängen stark von Kanzleigröße, Region und der Erfahrung mit Unternehmensverfahren ab. Fortbildungen zur Fachkraft für Insolvenzsachbearbeitung oder zum Rechtsfachwirt sowie Spezialwissen in Insolvenzbuchhaltung wirken sich spürbar aus; große überregionale Insolvenzkanzleien zahlen meist mehr als kleine Einzelkanzleien.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und gerundet. Sie gelten für eine Vollzeitstelle und für den Beruf insgesamt – im Büro wie von zu Hause. In Teilzeit verringert sich das Gehalt im Verhältnis der Stunden.
Das Jahresbrutto ist das 12-Fache des Monatswertes, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Im Einzelfall entscheiden Arbeitgeber, Tarifbindung, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Die Arbeit spielt sich meist in einer Insolvenzkanzlei ab, an der Seite eines vom Gericht bestellten Insolvenzverwalters. Nach der Eröffnung eines Verfahrens werden Gläubiger angeschrieben, eingehende Forderungsanmeldungen geprüft und in die Insolvenztabelle eingetragen. Dazu gehört, Belege anzufordern, Forderungen auf Berechtigung und Höhe zu kontrollieren und Prüfungsergebnisse für den Prüfungstermin vorzubereiten. Sachbearbeiter buchen Zahlungseingänge auf Anderkonten, behalten die Insolvenzmasse im Blick, bereiten Verteilungsverzeichnisse und Schlussrechnungen vor und entwerfen Sachstandsberichte an das Insolvenzgericht. In Unternehmensverfahren kommen Aufgaben wie die Vorbereitung der Insolvenzgeldvorfinanzierung, der Schriftwechsel mit der Agentur für Arbeit, Abstimmungen mit Banken, Leasinggebern und Sachverständigen sowie die Unterstützung bei Betriebsfortführungen hinzu. In Verbraucherinsolvenzen stehen Pfändungsberechnungen, die Überwachung der Wohlverhaltensphase und Telefonate mit Schuldnern im Vordergrund. Gearbeitet wird mit Fachsoftware wie WinSolvenz oder STP-Lösungen und zunehmend mit vollständig digitalen Akten.
Eine eigene Ausbildung gibt es nicht. Üblich ist eine dreijährige Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte oder Steuerfachangestellte, teils auch als Kaufleute für Büromanagement oder Bankkaufleute. Das insolvenzrechtliche Wissen entsteht überwiegend im Beruf. Viele Kanzleien schicken neue Mitarbeiter auf Lehrgänge, etwa zur geprüften Fachkraft für Insolvenzsachbearbeitung bei Kammern oder privaten Bildungsträgern. Quereinsteiger aus Buchhaltung, Forderungsmanagement oder Bankwesen werden angesichts des Fachkräftemangels häufig eingestellt, brauchen aber eine längere Einarbeitung in Insolvenzordnung, Verfahrensablauf und Kanzleisoftware. Ein Studium, etwa Wirtschaftsrecht, öffnet den Weg zu anspruchsvolleren Verfahren oder zur Tätigkeit als Referent.
Die Arbeit ist fristgebunden: Berichtstermine, Prüfungstermine und Anmeldefristen geben den Takt vor, und mit Verfahrenseröffnungen kommen Spitzen, die sich nicht planen lassen. Bei großen Unternehmensinsolvenzen fallen in kurzer Zeit Hunderte Forderungsanmeldungen an. Gefragt sind Genauigkeit im Umgang mit Zahlen und Rechtsnormen sowie die Bereitschaft, lange Aktenbestände geduldig abzuarbeiten. Der Kontakt mit Gläubigern und Schuldnern ist nicht immer angenehm: Verärgerte Lieferanten, verunsicherte Arbeitnehmer oder überforderte Privatpersonen rufen an und erwarten Auskunft. Wer hier arbeitet, muss sachlich bleiben und Grenzen zur Rechtsberatung kennen, die dem Verwalter vorbehalten ist. Die Arbeitszeiten sind meist geregelt, Überstunden in Spitzenphasen kommen vor. Gelegentlich gehören Termine vor Ort dazu, etwa bei Betriebsbegehungen oder Inventuren.
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist in den vergangenen Jahren wieder gestiegen, und Insolvenzkanzleien suchen seit Langem erfahrene Fachkräfte. Die Nachfrage hängt allerdings an der Konjunktur und an der Zahl der Bestellungen, die eine Kanzlei erhält. Wer Erfahrung mit Unternehmensverfahren, Betriebsfortführungen oder Insolvenzbuchhaltung mitbringt, ist gut vermittelbar. Entwicklungswege führen zur Teamleitung, in die Spezialisierung auf Insolvenzbuchhaltung, Arbeitnehmerthemen oder Insolvenzanfechtung, in die Zwangsverwaltung oder zu Banken, Kreditversicherern und Inkassounternehmen, die ebenfalls Insolvenzwissen benötigen.
Üblich ist eine dreijährige duale Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte, Steuerfachangestellte oder in einem kaufmännischen Beruf, gefolgt von einer Einarbeitung in einer Insolvenzkanzlei. Ergänzend bieten Kammern und Bildungsträger berufsbegleitende Lehrgänge zur Fachkraft für Insolvenzsachbearbeitung an, die meist einige Monate dauern. Quereinsteiger aus Buchhaltung oder Forderungsmanagement werden häufig angelernt.
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