Sachbearbeiter Entgeltabrechnung (m/w/d)
Abwechslungsreich, digital und fortschrittlich: So arbeiten wir in der FRICKE Gruppe. Mit über 4.000 Mitarbeitenden - ve...
Sachbearbeiter in der Entgeltabrechnung erstellen die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen, melden Daten an Sozialversicherungsträger und Finanzamt und beantworten Fragen der Beschäftigten zu ihrer Abrechnung. Sie arbeiten in Personalabteilungen, Steuerkanzleien und bei Abrechnungsdienstleistern.
Die Kernarbeit – Daten erfassen, Abrechnungen durchführen und prüfen, Meldungen erstellen, Rückfragen per Telefon oder E-Mail beantworten – lässt sich am Rechner erledigen und damit grundsätzlich auch von zu Hause, sofern der Arbeitgeber digitale Personalakten und einen gesicherten Fernzugriff auf die Abrechnungssoftware bereitstellt. Anwesenheit verlangen vor allem die Bearbeitung von Papierunterlagen, persönliche Gespräche mit Beschäftigten, die Einarbeitung und je nach Betrieb Betriebsprüfungen oder Abstimmungen im Team. In vielen Unternehmen und bei Abrechnungsdienstleistern ist Homeoffice an zwei bis drei Tagen pro Woche inzwischen üblich, überwiegend oder ganz von zu Hause zu arbeiten ist seltener und kommt vor allem bei spezialisierten Lohnbüros und Dienstleistern vor, oft erst nach der Einarbeitung. In kleineren Betrieben und Kanzleien mit papiergebundenen Abläufen ist Homeoffice dagegen teils die Ausnahme. Wegen der sensiblen Daten gelten strenge Vorgaben zum Datenschutz: ein abschließbarer, für Dritte nicht einsehbarer Arbeitsplatz, keine privaten Geräte und keine ausgedruckten Unterlagen, die herumliegen. In den Tagen vor dem Abrechnungsschluss wird meist enge Erreichbarkeit zu festen Zeiten erwartet, was die freie Zeiteinteilung gerade dann einschränkt.
Das gilt für den Beruf insgesamt und nicht für jede Stelle. Ob ganz von zu Hause, überwiegend oder an einzelnen Tagen gearbeitet wird, steht in der jeweiligen Anzeige – darauf lohnt sich vor der Bewerbung ein genauer Blick.
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 2.700 € | 3.100 € | 3.600 € | 37.200 € | |
| Mit Berufserfahrung | 3.300 € | 3.800 € | 4.500 € | 45.600 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 4.200 € | 4.800 € | 5.800 € | 57.600 € |
Am stärksten hängt das Gehalt von der Branche und der Tarifbindung des Arbeitgebers ab: In tarifgebundenen Industriebetrieben, etwa nach den Tarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie, sowie im öffentlichen Dienst nach TVöD oder TV-L liegt es meist höher als in kleinen Steuerkanzleien und Lohnbüros, die überwiegend frei verhandeln. Zusatzqualifikationen wie der Personalfachkaufmann, Erfahrung mit komplexen Tarifwerken und die Betreuung vieler Mandanten oder eine Teamleitung heben das Gehalt spürbar.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und gerundet. Sie gelten für eine Vollzeitstelle und für den Beruf insgesamt – im Büro wie von zu Hause. In Teilzeit verringert sich das Gehalt im Verhältnis der Stunden.
Das Jahresbrutto ist das 12-Fache des Monatswertes, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Im Einzelfall entscheiden Arbeitgeber, Tarifbindung, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Im Mittelpunkt steht die monatliche Abrechnung von Löhnen und Gehältern. Dazu werden Stammdaten neuer Beschäftigter angelegt, Änderungen wie Steuerklassenwechsel, Adressänderungen oder neue Arbeitszeitmodelle eingepflegt und variable Bestandteile wie Überstunden, Zuschläge, Prämien oder Sachbezüge erfasst. Anschließend wird die Abrechnung in einem Programm wie DATEV, SAP HCM, Lexware oder Personio durchgeführt, auf Plausibilität geprüft und freigegeben. Zum Arbeitsalltag gehören außerdem die Meldungen an Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und Finanzamt, die Bearbeitung von Pfändungen, die Berechnung von Krankengeld-Zuschüssen, Elterngeld- und Mutterschutzzeiten sowie das Ausstellen von Bescheinigungen für Arbeitsagentur oder Krankenkasse. Rückfragen von Beschäftigten zu ihrer Abrechnung werden telefonisch oder per E-Mail geklärt. Bei Abrechnungsdienstleistern und in Steuerkanzleien betreut eine Person oft die Abrechnungen mehrerer Mandanten mit jeweils eigenen Tarifverträgen und Besonderheiten. Hinzu kommen Jahresaufgaben wie Jahresmeldungen, Abstimmungen mit der Finanzbuchhaltung und die Begleitung von Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherung.
Eine eigene Ausbildung mit diesem Namen gibt es nicht. Üblich ist eine dreijährige kaufmännische Ausbildung, etwa als Steuerfachangestellter, Kaufmann für Büromanagement, Industriekaufmann oder Personaldienstleistungskaufmann. Darauf baut häufig eine Weiterbildung auf, zum Beispiel ein IHK-Zertifikat als Fachkraft für Lohn und Gehalt, das sich in einigen Monaten berufsbegleitend erwerben lässt, oder der umfangreichere Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann. Quereinsteiger aus anderen kaufmännischen Bereichen finden vor allem über solche Lehrgänge und eine gründliche Einarbeitung in den Beruf. Weil sich Sozialversicherungs- und Steuerrecht jedes Jahr ändern, gehören regelmäßige Schulungen fest zum Beruf.
Die Arbeit folgt einem festen Monatsrhythmus: Bis zum Abrechnungsschluss müssen alle Daten vorliegen, und die Löhne müssen pünktlich auf den Konten sein. In den Tagen davor ist der Termindruck hoch, Urlaub ist in dieser Zeit oft schwer zu bekommen. Fehler fallen sofort auf, weil sie das Geld von Menschen betreffen, und lösen Korrekturabrechnungen und Nachfragen aus. Verlangt werden Genauigkeit, Zahlenverständnis und die Bereitschaft, sich in Regelwerke wie Tarifverträge, Sozialgesetzbuch und Lohnsteuerrecht einzuarbeiten. Der Umgang mit sensiblen Daten wie Gehältern, Krankheitszeiten oder Pfändungen setzt Verschwiegenheit voraus. Zum Jahreswechsel, wenn neue Beitragssätze und Gesetzesänderungen umzusetzen sind, wird die Arbeitslast spürbar größer. Wer bei einem Dienstleister viele Mandanten betreut, muss mit wechselnden Ansprechpartnern, unvollständigen Unterlagen und kurzfristigen Änderungen zurechtkommen. Die Arbeit ist überwiegend Bildschirmarbeit am Schreibtisch.
Fachkräfte für die Entgeltabrechnung werden seit Jahren gesucht, sowohl in Unternehmen als auch bei Steuerkanzleien und Lohnbüros. Die zunehmende Komplexität der Vorschriften und die Auslagerung der Abrechnung an Dienstleister halten die Nachfrage hoch. Digitalisierung und automatisierte Meldeverfahren verändern den Beruf, ersetzen aber das fachliche Prüfen und Klären bisher nicht. Entwicklungswege führen zur Teamleitung Payroll, in die Personalsachbearbeitung mit breiterem Aufgabenfeld, in die Beratung für Abrechnungssoftware oder über Weiterbildungen wie den Personalfachkaufmann oder den Bilanzbuchhalter in angrenzende Bereiche. Mit Erfahrung ist auch eine selbstständige Tätigkeit als Lohnbüro möglich, sofern die rechtlichen Grenzen der Steuerberatung beachtet werden.
Üblich ist eine dreijährige kaufmännische Ausbildung, häufig als Steuerfachangestellter, Kaufmann für Büromanagement oder Personaldienstleistungskaufmann. Darauf folgt meist eine berufsbegleitende Weiterbildung, etwa zur Fachkraft für Lohn und Gehalt mit IHK-Zertifikat über einige Monate oder zum Geprüften Personalfachkaufmann über rund ein bis zwei Jahre.
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Finanzbuchhalter erfassen und prüfen die Geschäftsvorfälle eines Unternehmens, führen Haupt- und Nebenbücher und bereiten Monats- und Jahresabschlüsse vor. Sie arbeiten in Unternehmen oder in Kanzleien für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung.
Lohnbuchhalter erstellen die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Beschäftigte eines Unternehmens oder für Mandanten einer Kanzlei und sorgen dafür, dass Steuern und Sozialversicherungsbeiträge korrekt und fristgerecht abgeführt werden.
Personalsachbearbeiter verwalten die Personaldaten eines Unternehmens, bereiten Verträge, Bescheinigungen und die Entgeltabrechnung vor und beantworten Fragen der Beschäftigten zu Arbeitszeit, Urlaub und Gehalt.
Steuerfachangestellte erledigen in Steuerberatungskanzleien die laufende Buchhaltung, Lohnabrechnungen, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für Mandanten und bereiten Unterlagen für die Steuerberaterin oder den Steuerberater vor.
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