Homeoffice

Wie viel davon geht von zu Hause?

Schriftsätze, Vertragsentwürfe, Recherche und Aktenbearbeitung lassen sich gut von zu Hause erledigen, seit die elektronische Akte und das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) in vielen Kanzleien Standard sind. Anwesenheit verlangen Gerichtstermine, soweit sie nicht per Video stattfinden, persönliche Mandantenbesprechungen, Verhandlungen und in vielen Kanzleien die Abstimmung mit Kollegen und Sekretariat. Homeoffice an einzelnen Tagen pro Woche ist in vielen mittleren und großen Kanzleien sowie in Rechtsabteilungen von Unternehmen inzwischen üblich, in kleinen Kanzleien mit starkem Mandantenverkehr dagegen seltener. Überwiegend oder ganz von zu Hause arbeiten eher Selbständige mit eigener Kanzlei am Wohnort oder Anwälte in spezialisierten Online- und Massenverfahrenskanzleien – das ist im Beruf insgesamt die Ausnahme. Wer zu Hause arbeitet, muss die anwaltliche Verschwiegenheit sichern: abschließbare Akten, kein Mithören von Telefonaten durch Angehörige, gesicherter Zugang zu Kanzleisoftware und beA. Auch im Homeoffice gilt, dass Fristen überwacht und Mandanten sowie Gerichte zuverlässig erreicht werden müssen.

Das gilt für den Beruf insgesamt und nicht für jede Stelle. Ob ganz von zu Hause, überwiegend oder an einzelnen Tagen gearbeitet wird, steht in der jeweiligen Anzeige – darauf lohnt sich vor der Bewerbung ein genauer Blick.

Gehalt

Was man als Rechtsanwälte verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 3.300 € 4.800 € 10.500 € 57.600 €
Mit Berufserfahrung 4.300 € 6.300 € 13.000 € 75.600 €
Mit langjähriger Erfahrung 5.500 € 8.500 € 17.000 € 102.000 €

Für angestellte Rechtsanwälte in Kanzleien gibt es keinen Tarifvertrag; die Spanne ist sehr weit und hängt vor allem von Kanzleigröße, Examensnoten und Region ab – Großkanzleien in Frankfurt, München oder Düsseldorf zahlen ein Mehrfaches kleiner Kanzleien, verlangen dafür aber lange Arbeitszeiten. Syndikusanwälte in Unternehmen werden oft nach Haus- oder außertariflichen Regelungen bezahlt, Selbständige erzielen ihr Einkommen über Gebühren nach dem RVG oder Stundensätze und tragen das unternehmerische Risiko.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und gerundet. Sie gelten für eine Vollzeitstelle und für den Beruf insgesamt – im Büro wie von zu Hause. In Teilzeit verringert sich das Gehalt im Verhältnis der Stunden.

Das Jahresbrutto ist das 12-Fache des Monatswertes, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Im Einzelfall entscheiden Arbeitgeber, Tarifbindung, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein Rechtsanwalt?

Rechtsanwälte prüfen Sachverhalte, beurteilen die Rechtslage und vertreten die Interessen ihrer Mandanten. Ein großer Teil der Arbeit ist Schreibarbeit: Akten durcharbeiten, Rechtsprechung und Kommentarliteratur recherchieren, Klagen, Klageerwiderungen und Berufungsbegründungen verfassen, Verträge entwerfen und verhandeln, Abmahnungen und Stellungnahmen formulieren. Hinzu kommen Gespräche mit Mandanten, in denen der Sachverhalt aufgenommen und das Vorgehen abgestimmt wird, Telefonate mit der Gegenseite, Vergleichsverhandlungen und Termine vor Gericht. Im Strafrecht gehören Besuche in der Justizvollzugsanstalt und Hauptverhandlungen dazu, im Wirtschaftsrecht Due-Diligence-Prüfungen und Verhandlungsrunden mit mehreren Beteiligten. Je nach Kanzlei liegt der Schwerpunkt eher auf Prozessführung oder auf Beratung und Vertragsgestaltung. Viele spezialisieren sich auf ein Rechtsgebiet wie Arbeits-, Familien-, Miet- oder Steuerrecht.

Wie wird man Rechtsanwalt?

Der Weg führt über ein rechtswissenschaftliches Studium, das meist neun bis elf Semester dauert und mit der Ersten juristischen Prüfung endet. Danach folgt der zweijährige Vorbereitungsdienst, das Referendariat, mit Stationen bei Gericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltung und Anwaltschaft, abgeschlossen mit dem Zweiten Staatsexamen. Mit diesem Abschluss können Volljuristen die Zulassung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer beantragen; Voraussetzung ist eine Berufshaftpflichtversicherung. Einen Quereinstieg ohne beide Staatsexamen gibt es nicht. Wer mindestens drei Jahre zugelassen ist, kann über einen Fachlehrgang und den Nachweis praktischer Fälle den Titel Fachanwalt erwerben.

Was der Beruf verlangt

Der Beruf ist von Fristen bestimmt. Rechtsmittel- und Begründungsfristen sind nicht verhandelbar, ein Versäumnis kann Haftung auslösen. Entsprechend hoch ist der Druck, besonders wenn mehrere Verfahren gleichzeitig laufen. In Großkanzleien sind lange Arbeitstage und Wochenendarbeit verbreitet, oft verbunden mit Zielvorgaben für abrechenbare Stunden. In kleinen Kanzleien ist das Arbeitsvolumen oft ähnlich hoch, dazu kommen Mandantenakquise und wirtschaftliche Verantwortung. Mandanten befinden sich häufig in belastenden Situationen, etwa bei Scheidung, Kündigung oder Strafverfahren, und erwarten schnelle Rückmeldungen. Gerichtstermine geben feste Zeiten vor und bringen Fahrten mit sich, mitunter zu weit entfernten Gerichten. Gefordert sind präzises Schreiben, sorgfältiges Arbeiten unter Zeitdruck und strikte Verschwiegenheit.

Aussichten

Die Nachfrage nach Volljuristen ist in den vergangenen Jahren gestiegen, da weniger Absolventen das Zweite Staatsexamen ablegen und Justiz, Verwaltung und Unternehmen um dieselben Bewerber konkurrieren. Gute Examensnoten bleiben für Großkanzleien und Justiz entscheidend, in mittelständischen Kanzleien und Unternehmen zählen zunehmend auch Spezialisierung und Berufserfahrung. Entwicklungswege führen zur Partnerschaft in einer Kanzlei, in die Selbständigkeit mit eigener Kanzlei, in die Rechtsabteilung eines Unternehmens als Syndikusanwalt oder in Verbände. Digitalisierung und Legal-Tech-Angebote verändern vor allem standardisierte Massenverfahren, ersetzen aber die individuelle Beratung und Vertretung nicht.

Aufgaben

  • Sachverhalte mit Mandanten aufnehmen und rechtlich bewerten
  • Klagen, Schriftsätze und Stellungnahmen verfassen
  • Verträge entwerfen, prüfen und verhandeln
  • Rechtsprechung und Fachliteratur recherchieren
  • Mandanten vor Gericht und gegenüber Behörden vertreten
  • Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite führen
  • Fristen überwachen und Leistungen nach RVG oder Vergütungsvereinbarung abrechnen

Voraussetzungen

  • Erstes und Zweites juristisches Staatsexamen
  • Zulassung bei einer Rechtsanwaltskammer
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Sicheres schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
  • Belastbarkeit unter Fristdruck und sorgfältige Arbeitsweise
  • Diskretion und Verhandlungsgeschick

Wo man arbeitet

  • Einzel- und Sozietätskanzleien
  • Wirtschafts- und Großkanzleien
  • Rechtsabteilungen von Unternehmen
  • Verbände, Gewerkschaften und Kammern
  • Versicherungen und Banken

Der Weg in den Beruf

Auf ein Jurastudium von meist neun bis elf Semestern mit der Ersten juristischen Prüfung folgt ein zweijähriges Referendariat mit dem Zweiten Staatsexamen. Danach ist die Zulassung als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer möglich; der Weg dauert insgesamt etwa sieben Jahre.

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