Homeoffice

Wie viel davon geht von zu Hause?

Berichte, Besichtigungsschreiben, die Vor- und Nachbereitung von Terminen, Stellungnahmen und Teambesprechungen per Video lassen sich von zu Hause erledigen, Besichtigungen, Unfalluntersuchungen, Messungen und Präsenzseminare dagegen nicht. In vielen Bezirken ist es üblich, dass Aufsichtspersonen nicht täglich in eine Bezirksverwaltung fahren, sondern ihre Touren von einem häuslichen Arbeitsplatz aus starten und dort die Schreibarbeit erledigen; wie das geregelt ist, unterscheidet sich aber zwischen den Trägern und Bezirken. Ganz von zu Hause lässt sich der Beruf nicht ausüben, denn der Kern der Arbeit findet in den Betrieben statt, oft an mehreren Tagen pro Woche. Für den Alltag heißt das: Laptop mit gesichertem Zugang, Diensthandy und häufig Dienstwagen, Akten mit vertraulichen Unfall- und Betriebsdaten unterliegen dem Sozialdatenschutz und müssen zu Hause entsprechend geschützt werden. Dazu kommen Präsenztermine in der Verwaltung, Fachbereichssitzungen und Lehrgänge, im Vorbereitungsdienst deutlich häufiger als danach.

Das gilt für den Beruf insgesamt und nicht für jede Stelle. Ob ganz von zu Hause, überwiegend oder an einzelnen Tagen gearbeitet wird, steht in der jeweiligen Anzeige – darauf lohnt sich vor der Bewerbung ein genauer Blick.

Gehalt

Was man als Meisterin/Meister oder Technikerin/Techniker als Aufsichtsperson II verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 3.600 € 3.900 € 4.300 € 46.800 €
Mit Berufserfahrung 4.200 € 4.600 € 5.000 € 55.200 €
Mit langjähriger Erfahrung 4.800 € 5.300 € 5.900 € 63.600 €

Bei den Berufsgenossenschaften gilt der BG-AT (Tarifvertrag für die Beschäftigten der Berufsgenossenschaften), bei Unfallkassen meist TVöD oder TV-L; einige Träger beschäftigen Aufsichtspersonen auch als Beamte oder Dienstordnungsangestellte. Das Gehalt hängt vor allem von der Eingruppierung, der Erfahrungsstufe und davon ab, ob eine Bezirks- oder Fachbereichsleitung übernommen wird, während des Vorbereitungsdienstes liegt es meist eine Stufe niedriger.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und gerundet. Sie gelten für eine Vollzeitstelle und für den Beruf insgesamt – im Büro wie von zu Hause. In Teilzeit verringert sich das Gehalt im Verhältnis der Stunden.

Das Jahresbrutto ist das 12-Fache des Monatswertes, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Im Einzelfall entscheiden Arbeitgeber, Tarifbindung, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine Meisterin oder ein Meister als Aufsichtsperson II?

Aufsichtspersonen sind die Präventionsfachleute der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Unterscheidung in Aufsichtsperson I und II richtet sich nach der Vorbildung: Typ I kommt mit Hochschulabschluss, Typ II mit Meister- oder Technikerprüfung. Im Alltag betreuen Aufsichtspersonen II einen festen Bezirk oder eine Branche, etwa Bau, Metall, Handwerk, Gesundheitsdienst oder kommunale Einrichtungen. Sie besichtigen Betriebe, prüfen Maschinen, Arbeitsverfahren und Gefährdungsbeurteilungen und sprechen mit Unternehmern, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsräten. Nach schweren oder tödlichen Arbeitsunfällen ermitteln sie vor Ort den Hergang und die Ursachen, häufig gemeinsam mit Polizei oder Gewerbeaufsicht. Sie beraten bei Neu- und Umbauten, halten Seminare, wirken an Branchenregeln mit und können bei Mängeln Anordnungen treffen, die rechtlich durchsetzbar sind. Ein erheblicher Teil der Zeit geht in Berichte, Besichtigungsprotokolle, Schreiben an Unternehmen und die Dokumentation im Fachverfahren.

Wie wird man Aufsichtsperson II?

Voraussetzung ist ein Abschluss als Meisterin oder Meister oder als staatlich geprüfte Technikerin oder geprüfter Techniker, meist in einem gewerblich-technischen Feld, dazu mehrere Jahre Berufserfahrung in der Praxis. Die Unfallversicherungsträger stellen Bewerberinnen und Bewerber ein und bilden sie in einem Vorbereitungsdienst von in der Regel zwei Jahren aus. Er wechselt zwischen Einsätzen an der Seite erfahrener Aufsichtspersonen und Lehrgängen an den Bildungseinrichtungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Am Ende steht eine Prüfung, erst danach wird man eigenständig als Aufsichtsperson tätig. Quereinsteiger ohne Meister- oder Technikerabschluss haben auf diese Stellen praktisch keinen Zugang.

Was der Beruf verlangt

Die Arbeit ist zu großen Teilen Außendienst. Je nach Bezirk bedeutet das viele Autofahrten, auch längere, und Termine in Werkhallen, auf Baustellen, in Kliniken oder Schulen, bei Lärm, Staub, Witterung und mit Schutzausrüstung. Unfalluntersuchungen nach tödlichen oder schweren Unfällen sind belastend und kommen kurzfristig, auch wenn die Arbeitszeiten sonst weitgehend planbar sind. Aufsichtspersonen müssen Unternehmern gegenüber Mängel klar benennen, auch wenn diese auf Widerstand stoßen, und gleichzeitig als Berater akzeptiert werden. Dazu kommt viel Rechtsstoff: staatliches Arbeitsschutzrecht, DGUV-Vorschriften und Regeln, Normen. Wer lieber selbst schraubt, baut oder ein Team führt als zu prüfen, zu schreiben und zu überzeugen, wird mit dem Wechsel aus der Werkstatt oft nicht glücklich.

Aussichten

Viele Berufsgenossenschaften und Unfallkassen suchen dauerhaft Nachwuchs, weil zahlreiche Aufsichtspersonen in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen. Die Stellen sind in der Regel unbefristet und gelten als sicher. Entwicklungswege führen in die Leitung eines Aufsichtsbezirks, in Fachbereiche und Sachgebiete, die Regeln und Informationsschriften erarbeiten, in die Ausbildung künftiger Aufsichtspersonen oder in die Seminararbeit. Mit zusätzlichen Qualifikationen, etwa einem berufsbegleitenden Studium, ist auch der Wechsel in Aufgaben der Aufsichtsperson I möglich.

Aufgaben

  • Betriebe und Einrichtungen im Bezirk besichtigen und auf Arbeitsschutzmängel prüfen
  • Unternehmer und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu Gefährdungsbeurteilungen beraten
  • Schwere und tödliche Arbeitsunfälle vor Ort untersuchen
  • Besichtigungsberichte und Schreiben an Unternehmen verfassen
  • Anordnungen zur Beseitigung von Mängeln treffen und deren Umsetzung kontrollieren
  • Seminare und Schulungen für Betriebe und Versicherte halten
  • An Branchenregeln und Informationsschriften mitarbeiten

Voraussetzungen

  • Meisterprüfung oder Abschluss als staatlich geprüfte Technikerin oder geprüfter Techniker
  • Mehrjährige Berufserfahrung in einem gewerblich-technischen Feld
  • Erfolgreich abgeschlossener Vorbereitungsdienst mit Prüfung zur Aufsichtsperson
  • Führerschein der Klasse B und Bereitschaft zu regelmäßigen Dienstfahrten
  • Sicherer schriftlicher Ausdruck und Verständnis für Rechtsvorschriften
  • Durchsetzungsvermögen und Gesprächsführung im Umgang mit Unternehmern
  • Körperliche Eignung für Begehungen in Hallen, auf Baustellen und mit Schutzausrüstung

Wo man arbeitet

  • Berufsgenossenschaften
  • Unfallkassen der Länder und Kommunen
  • Bezirksverwaltungen und Präventionsdienste der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Mitgliedsbetriebe und öffentliche Einrichtungen im Außendienst
  • Bildungszentren der Unfallversicherungsträger

Der Weg in den Beruf

Nach Meister- oder Technikerprüfung und einigen Jahren Berufspraxis stellt ein Unfallversicherungsträger ein und bildet in einem Vorbereitungsdienst von in der Regel 24 Monaten aus. Er verbindet Praxiseinsätze mit Lehrgängen an den Bildungseinrichtungen der DGUV und endet mit der Prüfung zur Aufsichtsperson.

Homeoffice-Stellen als Meisterin/Meister oder Technikerin/Techniker als Aufsichtsperson II

In der Jobsuche weitersuchen

Verwandte Berufe

Job-Alarm · kostenlos

Neue Öffentlicher Dienst & Verbände-Jobs per E-Mail

Wir benachrichtigen dich, sobald passende Stellen erscheinen – kein Spam, jederzeit abbestellbar.