Homeoffice

Wie viel davon geht von zu Hause?

Von zu Hause lassen sich vor allem Gefährdungsbeurteilungen ausarbeiten, Begehungsberichte und Betriebsanweisungen schreiben, Vorschriften recherchieren, Unterweisungen vorbereiten und Abstimmungen per Video führen, in manchen Betrieben auch einzelne Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses. Begehungen, Unfalluntersuchungen, Messungen und viele Unterweisungen verlangen dagegen Anwesenheit im Betrieb, weshalb ein Beruf ganz von zu Hause die Ausnahme ist. In Unternehmen mit eigener Sifa sind ein bis zwei Homeoffice-Tage pro Woche in Teilen üblich, abhängig von Betriebsgröße und Unternehmenskultur. Bei überbetrieblichen Diensten arbeiten viele Fachkräfte von einem häuslichen Arbeitsplatz aus, sind aber überwiegend unterwegs bei Kundenbetrieben, oft mit Dienstwagen und weiten Fahrten; das ist weniger ein Homeoffice-Job als ein Außendienst mit Schreibtisch zu Hause. Wer von zu Hause arbeitet, braucht einen ruhigen Platz für vertrauliche Unterlagen, etwa Unfallberichte mit Gesundheitsdaten, und muss für kurzfristige Einsätze vor Ort erreichbar bleiben.

Das gilt für den Beruf insgesamt und nicht für jede Stelle. Ob ganz von zu Hause, überwiegend oder an einzelnen Tagen gearbeitet wird, steht in der jeweiligen Anzeige – darauf lohnt sich vor der Bewerbung ein genauer Blick.

Gehalt

Was man als Fachkraft für Arbeitssicherheit verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 3.400 € 4.000 € 4.700 € 48.000 €
Mit Berufserfahrung 4.000 € 4.700 € 5.500 € 56.400 €
Mit langjähriger Erfahrung 4.800 € 5.600 € 6.800 € 67.200 €

Am stärksten wirken Grundqualifikation und Arbeitgeber: Sifas mit Ingenieurstudium in tarifgebundener Industrie, etwa nach den Tarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie oder der Chemie, verdienen deutlich mehr als Meister oder Techniker bei überbetrieblichen Diensten, die oft frei verhandeln. Im öffentlichen Dienst richtet sich das Gehalt nach TVöD oder TV-L, meist in den Entgeltgruppen 9 bis 11, mit entsprechend enger Spanne.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und gerundet. Sie gelten für eine Vollzeitstelle und für den Beruf insgesamt – im Büro wie von zu Hause. In Teilzeit verringert sich das Gehalt im Verhältnis der Stunden.

Das Jahresbrutto ist das 12-Fache des Monatswertes, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Im Einzelfall entscheiden Arbeitgeber, Tarifbindung, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, im Betrieb oft kurz Sifa genannt, berät Arbeitgeber und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Die Pflicht zur Bestellung ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2. Zum Alltag gehören Begehungen von Werkhallen, Lagern, Baustellen oder Büros, bei denen Mängel an Maschinen, Fluchtwegen, Gefahrstofflagerung oder Bildschirmarbeitsplätzen festgehalten werden. Daraus entstehen Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Maßnahmenpläne. Nach Arbeitsunfällen untersucht die Sifa die Ursachen und schlägt Änderungen vor. Sie bereitet Unterweisungen vor oder hält sie selbst, nimmt an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teil, stimmt sich mit Betriebsärzten, Betriebsrat und Sicherheitsbeauftragten ab und berät bei der Beschaffung neuer Anlagen oder beim Umbau von Arbeitsbereichen. Weisungsbefugnis hat sie nicht: Sie berät, die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber.

Wie wird man Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Voraussetzung ist eine technische oder naturwissenschaftliche Grundqualifikation: ein Studium im Ingenieurwesen oder einer Naturwissenschaft, ein Abschluss als staatlich geprüfter Techniker oder als Meister. Hinzu kommen in der Regel mindestens zwei Jahre Berufserfahrung. Darauf baut die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit auf, die von den Unfallversicherungsträgern oder anerkannten Bildungsanbietern angeboten wird. Sie besteht aus Präsenzseminaren, Selbstlernphasen und einem Praktikum und dauert berufsbegleitend meist ein bis zwei Jahre. Häufig schickt der eigene Arbeitgeber geeignete Beschäftigte in diese Ausbildung. Wer sich umorientieren will, kann den Weg auch selbst finanzieren, braucht dann aber die passende Grundqualifikation. Daneben gibt es Studiengänge zu Sicherheitstechnik oder Arbeitsschutz, die den Einstieg erleichtern.

Was der Beruf verlangt

Die Sifa bewegt sich zwischen Interessen: Die Geschäftsleitung achtet auf Kosten und Abläufe, die Beschäftigte empfinden Schutzmaßnahmen manchmal als lästig, Führungskräfte setzen Empfehlungen nur zögerlich um. Wer überzeugen will, braucht Durchsetzungsvermögen ohne Anordnungsbefugnis und Geduld. Hinzu kommt eine große Menge an Vorschriften, Technischen Regeln und DGUV-Informationen, die sich laufend ändern. Die Arbeit ist zu einem guten Teil Dokumentation und Schreibtischarbeit, verlangt aber auch Präsenz in Produktion, Werkstatt oder auf Baustellen, teils mit Lärm, Staub, Kälte und Schutzausrüstung. Bei überbetrieblichen Diensten betreut eine Sifa viele Kundenbetriebe, fährt täglich zu Terminen und arbeitet unter Zeitvorgaben je Einsatz. Nach schweren Unfällen kann die Arbeit auch emotional belastend sein. Die Arbeitszeiten liegen meist im Tagdienst, Einsätze in Schichtbetrieben oder bei Unfällen können davon abweichen.

Aussichten

Da jeder Betrieb mit Beschäftigten sicherheitstechnisch betreut werden muss, ist die Nachfrage stabil. Viele erfahrene Sifas gehen in den kommenden Jahren in den Ruhestand, und Themen wie psychische Belastungen, Gefahrstoffe, neue Technologien und mobiles Arbeiten erweitern das Aufgabenfeld. Entwicklungswege führen zur leitenden Sifa in großen Unternehmen, in die Leitung einer Abteilung für Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, zu Zusatzqualifikationen etwa als Brandschutzbeauftragter, SiGeKo auf Baustellen oder Auditor für Managementsysteme nach ISO 45001. Ein Teil der Fachkräfte macht sich selbstständig und betreut kleinere Betriebe auf Honorarbasis.

Aufgaben

  • Arbeitsplätze, Anlagen und Baustellen begehen und Mängel dokumentieren
  • Gefährdungsbeurteilungen erstellen und fortschreiben
  • Arbeitsunfälle untersuchen und Maßnahmen vorschlagen
  • Unterweisungen und Schulungen für Beschäftigte vorbereiten und halten
  • Betriebsanweisungen und Gefahrstoffverzeichnisse pflegen
  • Geschäftsleitung und Führungskräfte bei Umbauten und Neuanschaffungen beraten
  • an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teilnehmen

Voraussetzungen

  • Abschluss als Ingenieur, Naturwissenschaftler, staatlich geprüfter Techniker oder Meister
  • in der Regel mindestens zwei Jahre Berufserfahrung
  • abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV-Vorgaben
  • sichere Kenntnis von Arbeitsschutzgesetz, Verordnungen und Technischen Regeln
  • Überzeugungskraft und sicheres Auftreten gegenüber Leitung und Belegschaft
  • körperliche Eignung für Begehungen in Produktion und auf Baustellen
  • Führerschein, besonders bei überbetrieblichen Diensten

Wo man arbeitet

  • überbetriebliche sicherheitstechnische Dienste
  • Industrie- und Produktionsbetriebe
  • Bauunternehmen
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • öffentliche Verwaltung und Hochschulen
  • selbstständige Beratung

Der Weg in den Beruf

Üblich ist eine technische Grundqualifikation als Ingenieur, Techniker oder Meister mit mindestens zwei Jahren Berufspraxis. Darauf folgt die berufsbegleitende Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bei einem Unfallversicherungsträger oder anerkannten Bildungsanbieter, die meist ein bis zwei Jahre dauert und mit einer Lernerfolgskontrolle abschließt.

Homeoffice-Stellen als Fachkraft für Arbeitssicherheit

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