Homeoffice

Wie viel davon geht von zu Hause?

Das Schreiben der Gutachten, die Vorbereitung anhand der Akten und die Tourenplanung lassen sich in vielen Stellen von zu Hause erledigen. Die Begutachtung selbst findet aber in der Regel als Hausbesuch beim Versicherten statt und verlangt Anwesenheit vor Ort. Verbreitet ist deshalb ein mobiles Modell: Die Touren beginnen oft direkt von der eigenen Wohnung aus, die Schreibarbeit erfolgt zu Hause, und ins Büro des Arbeitgebers kommt man nur zu Teamsitzungen, Schulungen oder an einzelnen Präsenztagen. Überwiegend von zu Hause, also mit Telefoninterviews und Begutachtungen nach Aktenlage, arbeiten nur einzelne Stellen. Ganz ohne Hausbesuche ist der Beruf die Ausnahme. Gutachter verarbeiten sensible Gesundheitsdaten. Ein abschließbarer Arbeitsplatz, die vom Arbeitgeber gestellte Technik mit gesicherter Verbindung und die Wahrung der Schweigepflicht gegenüber Mitbewohnern sind deshalb Pflicht, ebenso die Erreichbarkeit für Rückfragen der Pflegekassen und des Teams.

Das gilt für den Beruf insgesamt und nicht für jede Stelle. Ob ganz von zu Hause, überwiegend oder an einzelnen Tagen gearbeitet wird, steht in der jeweiligen Anzeige – darauf lohnt sich vor der Bewerbung ein genauer Blick.

Gehalt

Was man als Altenpfleger für die Einschätzung des Pflegegrades verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 3.600 € 4.000 € 4.400 € 48.000 €
Mit Berufserfahrung 3.900 € 4.400 € 4.900 € 52.800 €
Mit langjähriger Erfahrung 4.300 € 4.800 € 5.500 € 57.600 €

Bei den Medizinischen Diensten gelten eigene Tarifverträge, die sich in vielen Ländern am TVöD orientieren. Das Gehalt hängt dort vor allem von der Eingruppierung und der Erfahrungsstufe ab und schwankt daher wenig. Freiberufliche Gutachter werden pro Gutachten bezahlt, ihr Einkommen hängt von Auftragslage, Fahrzeiten und eigenem Tempo ab und liegt deutlich weiter auseinander.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und gerundet. Sie gelten für eine Vollzeitstelle und für den Beruf insgesamt – im Büro wie von zu Hause. In Teilzeit verringert sich das Gehalt im Verhältnis der Stunden.

Das Jahresbrutto ist das 12-Fache des Monatswertes, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Im Einzelfall entscheiden Arbeitgeber, Tarifbindung, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein Altenpfleger für die Einschätzung des Pflegegrades?

In dieser Rolle, oft als Pflegegutachter bezeichnet, steht nicht mehr die Versorgung am Bett im Mittelpunkt, sondern die Beurteilung. Nach einem Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung besucht die Gutachterin oder der Gutachter den Versicherten zu Hause oder im Pflegeheim. Dort wird nach den Begutachtungsrichtlinien zum SGB XI geprüft, wie selbstständig jemand in sechs Lebensbereichen ist: Mobilität, geistige Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Gestaltung des Alltags. Dazu kommen Gespräche mit Angehörigen und Pflegediensten, die Sichtung von Arztberichten und Medikamentenplänen und Empfehlungen zu Hilfsmitteln, Wohnraumanpassung oder Reha. Aus den Befunden entsteht ein schriftliches Gutachten, auf dessen Grundlage die Pflegekasse entscheidet. Je nach Einsatzbereich kommen Widerspruchsgutachten, Begutachtungen nach Aktenlage oder strukturierte Telefoninterviews hinzu. Arbeitgeber sind vor allem die Medizinischen Dienste der Länder, für Privatversicherte Medicproof sowie freiberufliche Tätigkeiten im Auftrag dieser Stellen.

Wie wird man Altenpfleger für die Einschätzung des Pflegegrades?

Voraussetzung ist eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege oder zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann. Verlangt werden fast immer mehrere Jahre Berufserfahrung, häufig in der ambulanten oder stationären Altenpflege. Eine eigene Ausbildung zum Gutachter gibt es nicht: Die Medizinischen Dienste schulen neue Kräfte intern über mehrere Monate in Begutachtungsrecht, Dokumentation und Gesprächsführung, teils mit begleiteten Hausbesuchen. Weiterbildungen in Pflegemanagement, Pflegepädagogik oder ein Pflegestudium sind hilfreich, aber selten Pflicht.

Was der Beruf verlangt

Die Arbeit ist körperlich leichter als die direkte Pflege, bringt aber andere Belastungen. Gutachter fahren täglich mehrere Hausbesuche an, im ländlichen Raum mit langen Strecken, und stehen unter Zeitdruck, weil die Pflegekassen gesetzliche Bearbeitungsfristen einhalten müssen. Pro Tag ist eine feste Zahl an Begutachtungen üblich, das Schreiben der Gutachten kommt hinzu. Viele Besuche führen in belastende Situationen: Verwahrlosung, Demenz, überforderte Angehörige. Die Rolle ist zwiespältig, weil Versicherte und Familien Hilfe erwarten, das Ergebnis aber nach festen Kriterien entstehen muss. Enttäuschung, Konflikte und Widersprüche gehören dazu. Gefragt sind sichere Gesprächsführung, Abgrenzung, sorgfältiges Schreiben und der Umgang mit Fachsoftware. Die Arbeitszeiten liegen überwiegend werktags und tagsüber, Schicht- und Wochenenddienste entfallen in der Regel. Für viele Pflegekräfte ist gerade das ein Grund für den Wechsel.

Aussichten

Die Zahl der Pflegebedürftigen und damit der Begutachtungen steigt seit Jahren, die Medizinischen Dienste suchen laufend Personal. Gleichzeitig konkurrieren sie mit Kliniken und Pflegeeinrichtungen um dieselben Fachkräfte. Entwicklungswege führen zur Team- oder Bereichsleitung, in die Qualitätsprüfung von Pflegeeinrichtungen, in die Schulung neuer Gutachter oder in die Fachberatung. Wer freiberuflich arbeitet, ist auf Aufträge der Medizinischen Dienste oder von Medicproof angewiesen. Die Auftragslage schwankt und ist weniger planbar als eine Festanstellung.

Aufgaben

  • Hausbesuche bei Antragstellern zu Hause oder im Pflegeheim durchführen
  • Selbstständigkeit in den sechs Modulen des Begutachtungsinstruments einschätzen
  • Gespräche mit Versicherten, Angehörigen und Pflegediensten führen
  • Arztberichte, Pflegedokumentationen und Medikamentenpläne sichten
  • Gutachten mit Empfehlung zum Pflegegrad schreiben
  • Hilfsmittel, Reha-Maßnahmen oder Wohnraumanpassungen empfehlen
  • Widerspruchsfälle nach Aktenlage oder im Telefoninterview bearbeiten

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene Ausbildung in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege oder zur Pflegefachkraft
  • Mehrjährige Berufserfahrung in der Pflege, häufig in der Altenpflege verlangt
  • Führerschein Klasse B und Bereitschaft zu täglichen Fahrten
  • Sicherer Umgang mit PC und Fachsoftware sowie gutes schriftliches Ausdrucksvermögen
  • Gesprächsführung, Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit zur Abgrenzung in Konfliktsituationen
  • Bereitschaft zur mehrmonatigen internen Einarbeitung in das Begutachtungsrecht nach SGB XI

Wo man arbeitet

  • Medizinische Dienste der Länder
  • Medicproof für die private Pflegepflichtversicherung
  • Freiberufliche Gutachtertätigkeit im Auftrag der Medizinischen Dienste
  • Haushalte und Pflegeheime der Versicherten bei Hausbesuchen

Der Weg in den Beruf

Üblich ist eine dreijährige Pflegeausbildung mit staatlicher Prüfung, etwa zur Altenpflegerin oder zum Pflegefachmann, gefolgt von mehreren Jahren Berufspraxis. Den Einstieg in die Begutachtung bildet eine interne Schulung beim Medizinischen Dienst oder bei Medicproof, die meist mehrere Monate dauert und keinen eigenen staatlichen Abschluss hat.

Homeoffice-Stellen als Altenpfleger für die Einschätzung des Pflegegrades

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