Pflegefachkraft - Intensivstation (m/w/d)
Mit über 2.000 Mitarbeitenden zählen die Starnberger Kliniken GmbH zu den größten Arbeitgebern im 5-Seen-Land und verbin...
Pflegefachkräfte versorgen kranke, alte und pflegebedürftige Menschen im Krankenhaus, im Pflegeheim oder zu Hause, planen die Pflege eigenverantwortlich und führen ärztlich angeordnete Maßnahmen durch.
In der eigentlichen Pflege ist Homeoffice nicht möglich: Versorgung am Bett, Medikamentengabe, Wundversorgung und Hausbesuche verlangen Anwesenheit, und für die große Mehrheit der Pflegefachkräfte ist Homeoffice die Ausnahme. Von zu Hause erledigen lassen sich nur Aufgaben außerhalb der direkten Versorgung, etwa Pflegeberatung am Telefon für Krankenkassen oder Pflegestützpunkte, telefonische Gesundheitsberatung, Case Management, Teile des Qualitätsmanagements oder das Auswerten von Pflegegutachten nach Aktenlage. Solche Stellen setzen meist Berufserfahrung und oft eine Weiterbildung voraus, und viele bieten Homeoffice nur an einzelnen Tagen oder nach der Einarbeitung; Stellen, die ganz von zu Hause ausgeübt werden, sind selten. Gutachterinnen beim Medizinischen Dienst arbeiten zum Beispiel überwiegend mit Hausbesuchen und schreiben nur die Gutachten teilweise von zu Hause. Wer so arbeitet, braucht einen abschließbaren Arbeitsplatz, weil mit Gesundheitsdaten umgegangen wird, die der Schweigepflicht und dem Datenschutz unterliegen, und muss zu festen Servicezeiten erreichbar sein.
Das gilt für den Beruf insgesamt und nicht für jede Stelle. Ob ganz von zu Hause, überwiegend oder an einzelnen Tagen gearbeitet wird, steht in der jeweiligen Anzeige – darauf lohnt sich vor der Bewerbung ein genauer Blick.
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 3.100 € | 3.500 € | 3.900 € | 42.000 € | |
| Mit Berufserfahrung | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € | 48.000 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 4.000 € | 4.700 € | 5.600 € | 56.400 € |
Das Gehalt hängt vor allem vom Träger und seinem Tarifwerk ab: Kommunale Kliniken zahlen nach TVöD-P, Unikliniken nach TV-L oder Haustarif, kirchliche Träger nach AVR Caritas oder AVR Diakonie, private Anbieter oft nach Haustarif; als Untergrenze gilt der Pflegemindestlohn für Fachkräfte. Fachweiterbildungen wie Intensivpflege und Leitungsfunktionen heben das Gehalt deutlich, Schicht-, Nacht- und Wochenendzuschläge kommen in der Praxis hinzu, sind hier aber nicht eingerechnet und fallen in Stellen mit Homeoffice-Anteil meist weg.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und gerundet. Sie gelten für eine Vollzeitstelle und für den Beruf insgesamt – im Büro wie von zu Hause. In Teilzeit verringert sich das Gehalt im Verhältnis der Stunden.
Das Jahresbrutto ist das 12-Fache des Monatswertes, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Im Einzelfall entscheiden Arbeitgeber, Tarifbindung, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Pflegefachkräfte erheben den Pflegebedarf, planen die Pflege, führen sie durch und überprüfen, ob sie wirkt. Diese Steuerung des Pflegeprozesses ist ihnen seit dem Pflegeberufegesetz als vorbehaltene Tätigkeit zugewiesen. Im Alltag heißt das: Vitalzeichen messen, Medikamente richten und verabreichen, Infusionen anhängen, Wunden versorgen, bei Körperpflege, Mobilisation und Ernährung unterstützen, Veränderungen im Zustand erkennen und an Ärztinnen und Ärzte weitergeben. Dazu kommen die Dokumentation, Übergaben im Schichtwechsel, Gespräche mit Angehörigen und die Anleitung von Pflegehilfskräften und Auszubildenden. Im Krankenhaus steht die Akutversorgung im Vordergrund, im Pflegeheim die langfristige Begleitung, im ambulanten Dienst die Versorgung in der Wohnung der Pflegebedürftigen mit festen Tourenplänen.
Der übliche Weg ist die dreijährige generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz. Sie ersetzt seit 2020 die getrennten Ausbildungen in Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege und endet mit einer staatlichen Prüfung. Voraussetzung ist in der Regel ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung, etwa als Pflegehelferin. Die Ausbildung wird vergütet. Alternativ gibt es ein primärqualifizierendes Pflegestudium, das mit dem Bachelor und der Berufszulassung abschließt. Wer bereits als Pflegehilfskraft arbeitet, kann die Ausbildung unter Umständen verkürzen. Pflegekräfte mit ausländischem Abschluss brauchen eine Anerkennung, oft verbunden mit Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung und einem Sprachnachweis.
Pflege ist Schichtarbeit. Früh-, Spät- und Nachtdienste, Wochenenden und Feiertage gehören in Krankenhaus und Heim zum Normalfall, auch in Teilzeit. Die körperliche Belastung ist hoch: Heben und Lagern, langes Stehen und Gehen, Rückenbeschwerden sind verbreitet. Hinzu kommt die seelische Seite, der Umgang mit Schmerz, Demenz, Sterben und belasteten Angehörigen. Viele Einrichtungen sind knapp besetzt, Einspringen an freien Tagen und Arbeitsverdichtung sind häufige Gründe, warum Pflegekräfte die Stunden reduzieren oder den Beruf verlassen. Die Verantwortung ist groß, Fehler bei Medikamenten oder übersehene Warnzeichen können ernste Folgen haben. Gefragt sind Belastbarkeit, sorgfältige Beobachtung, klare Kommunikation und die Fähigkeit, in kurzer Zeit Prioritäten zu setzen.
Die Nachfrage ist hoch und wird mit der Alterung der Bevölkerung weiter steigen. Offene Stellen gibt es nahezu überall, auch in ländlichen Regionen, und Wiedereinsteigerinnen nach einer Familienpause werden in der Regel gesucht. Entwicklungswege führen über Fachweiterbildungen, etwa in Intensivpflege, Anästhesie, Onkologie, Palliativpflege oder Wundmanagement, in die Praxisanleitung oder in die Leitung einer Station oder eines Wohnbereichs bis zur Pflegedienstleitung. Mit Studium oder Zusatzqualifikation öffnen sich Tätigkeiten in Pflegeberatung, Case Management, Qualitätsmanagement, Pflegepädagogik oder als Gutachterin beim Medizinischen Dienst. In diesen Bereichen ist die Arbeit stärker planbar und teilweise vom Schreibtisch aus zu erledigen.
Üblich ist die dreijährige generalistische Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz an einer Pflegeschule mit Praxiseinsätzen, die mit der staatlichen Prüfung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann endet. Alternativ führt ein etwa dreieinhalbjähriges primärqualifizierendes Pflegestudium zum Bachelor mit Berufszulassung.
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