Homeoffice

Wie viel davon geht von zu Hause?

Ein großer Teil der Arbeit, also Anträge prüfen, Bescheide entwerfen, Daten in Fachverfahren pflegen und E-Mails beantworten, lässt sich grundsätzlich von zu Hause erledigen, sofern die Akten elektronisch geführt werden und ein dienstlicher Zugang über VPN besteht. Publikumsverkehr, Sprechstunden, der Umgang mit Papierakten und Originalunterlagen sowie Besprechungen verlangen dagegen Anwesenheit, und in Behörden ohne vollständige E-Akte ist das ein erheblicher Teil des Alltags. Im öffentlichen Dienst und in Verbänden ist mobiles Arbeiten heute in vielen Stellen über Dienstvereinbarungen möglich, meist an einzelnen Tagen, häufig zwei bis drei pro Woche und oft erst nach der Einarbeitung; Stellen, die ganz von zu Hause ausgeübt werden, sind die Ausnahme. In der Privatwirtschaft sind die Regelungen uneinheitlich und hängen stark vom Arbeitgeber ab. Wer zu Hause arbeitet, muss personenbezogene Daten vor Mitbewohnern schützen, darf meist nur dienstliche Geräte nutzen und ist an Kernzeiten oder telefonische Erreichbarkeit für Bürger und Kollegen gebunden.

Das gilt für den Beruf insgesamt und nicht für jede Stelle. Ob ganz von zu Hause, überwiegend oder an einzelnen Tagen gearbeitet wird, steht in der jeweiligen Anzeige – darauf lohnt sich vor der Bewerbung ein genauer Blick.

Gehalt

Was man als Sachbearbeiter verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.700 € 3.100 € 3.600 € 37.200 €
Mit Berufserfahrung 3.100 € 3.600 € 4.100 € 43.200 €
Mit langjähriger Erfahrung 3.600 € 4.200 € 4.900 € 50.400 €

Im öffentlichen Dienst richtet sich das Gehalt nach dem TVöD (Bund und Kommunen) oder dem TV-L (Länder), entscheidend sind die Entgeltgruppe, typischerweise E 6 bis E 9b, und die Erfahrungsstufe; Verbände orientieren sich oft an diesen Tarifen. In der Privatwirtschaft hängt das Gehalt stärker von Branche, Betriebsgröße und Tarifbindung ab und streut entsprechend weiter.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und gerundet. Sie gelten für eine Vollzeitstelle und für den Beruf insgesamt – im Büro wie von zu Hause. In Teilzeit verringert sich das Gehalt im Verhältnis der Stunden.

Das Jahresbrutto ist das 12-Fache des Monatswertes, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Im Einzelfall entscheiden Arbeitgeber, Tarifbindung, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein Sachbearbeiter?

Sachbearbeiter sind für einen abgegrenzten Aufgabenbereich zuständig und bearbeiten die Vorgänge darin vom Eingang bis zum Abschluss. Im öffentlichen Dienst kann das die Bearbeitung von Wohngeld- oder Elterngeldanträgen sein, die Prüfung von Fördermittelabrechnungen, die Beihilfe, das Bußgeldverfahren oder die Personalverwaltung. In Verbänden geht es häufig um Mitgliederverwaltung, Beitragswesen, Veranstaltungsorganisation oder die Zuarbeit für Fachausschüsse. Zum Alltag gehört, Unterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen, fehlende Nachweise anzufordern, Sachverhalte anhand von Gesetzen, Verordnungen oder internen Richtlinien zu bewerten und Bescheide oder Schreiben zu entwerfen. Daneben stehen Telefonate und E-Mails mit Antragstellern, Mitgliedern oder anderen Stellen, das Pflegen von Daten in Fachverfahren und das Führen der Akten, zunehmend als elektronische Akte.

Wie wird man Sachbearbeiter?

Der übliche Weg ist eine dreijährige duale Ausbildung, im öffentlichen Dienst meist als Verwaltungsfachangestellter, in der Privatwirtschaft und in Verbänden als Kaufmann für Büromanagement. Für höher eingruppierte Stellen in Behörden ist oft der Angestelltenlehrgang II oder ein Studium der öffentlichen Verwaltung, etwa an einer Hochschule für öffentliche Verwaltung, gefragt. Quereinstieg ist verbreitet: Viele Behörden stellen Menschen mit einer anderen kaufmännischen Ausbildung ein und qualifizieren sie über den Angestelltenlehrgang I nach. Für fachlich spezialisierte Stellen, etwa im Bau-, Umwelt- oder Sozialbereich, kommen auch Bewerber mit passender Fachausbildung infrage.

Was der Beruf verlangt

Die Arbeit ist überwiegend Schreibtischarbeit am Bildschirm und verlangt Sorgfalt über lange Strecken. Fehler in einem Bescheid haben rechtliche Folgen, Widersprüche und Beschwerden gehören dazu. In vielen Bereichen sind die Fallzahlen hoch und die Rückstände groß, etwa bei Leistungsanträgen, sodass Bearbeitungsdruck entsteht, auch wenn die Arbeitszeiten meist geregelt und über Gleitzeit flexibel sind. Wer mit Publikumsverkehr arbeitet, erlebt auch verärgerte oder verzweifelte Antragsteller. Die Tätigkeit ist oft stark durch Vorschriften festgelegt und kann sich wiederholen; Gestaltungsspielraum ist begrenzt. Hinzu kommt, dass sich Rechtsgrundlagen und Fachverfahren regelmäßig ändern und man sich einarbeiten muss, teils in unübersichtliche Software.

Aussichten

Die Nachfrage ist stabil bis hoch. Der öffentliche Dienst verliert in den kommenden Jahren viele Beschäftigte in den Ruhestand und sucht entsprechend Nachwuchs, Stellen sind dort häufig unbefristet und sicher. Gleichzeitig verändert die Digitalisierung der Verwaltung das Berufsbild: Einfache Erfassungsaufgaben fallen mit der Zeit weg, während Prüfung, Beratung und Entscheidung bleiben. Entwicklungswege führen über Weiterbildung und Lehrgänge in höhere Entgeltgruppen, in eine Spezialisierung auf ein Rechtsgebiet, in die Teamleitung oder über ein Verwaltungsstudium in den gehobenen Dienst, gegebenenfalls mit Verbeamtung.

Aufgaben

  • Anträge und eingereichte Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen
  • Sachverhalte anhand von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien bewerten
  • Bescheide, Stellungnahmen und Schreiben entwerfen
  • Fehlende Nachweise anfordern und Rückfragen am Telefon oder per E-Mail klären
  • Daten in Fachverfahren erfassen und pflegen
  • Elektronische und papiergebundene Akten führen
  • Widersprüche vorbereiten und mit anderen Stellen abstimmen

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter, Kaufmann für Büromanagement oder vergleichbar
  • Für höhere Eingruppierung Angestelltenlehrgang II oder Studium der öffentlichen Verwaltung
  • Sorgfalt und Ausdauer bei regelgebundener Arbeit
  • Sicherer schriftlicher Ausdruck und Verständnis für Rechtstexte
  • Sicherer Umgang mit Office-Programmen und Fachverfahren
  • Freundlichkeit und Belastbarkeit im Kontakt mit Antragstellern

Wo man arbeitet

  • Kommunalverwaltungen und Landratsämter
  • Landes- und Bundesbehörden
  • Sozialversicherungsträger und Jobcenter
  • Verbände und Kammern
  • Unternehmen in Verwaltung, Einkauf oder Personalwesen

Der Weg in den Beruf

Üblich ist eine dreijährige duale Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder zum Kaufmann für Büromanagement mit Abschluss vor der zuständigen Stelle oder IHK. Quereinsteiger mit kaufmännischer Ausbildung qualifizieren sich im öffentlichen Dienst häufig berufsbegleitend über die Angestelltenlehrgänge I und II, die je nach Bundesland ein bis zwei Jahre dauern.

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