Homeoffice

Wie viel davon geht von zu Hause?

Das Schreiben der Gutachten, das Sichten von Unterlagen und die Terminplanung lassen sich gut von zu Hause erledigen, und bei vielen Medizinischen Diensten ist es üblich, dass Gutachter einen Teil der Woche am heimischen Schreibtisch arbeiten und ihre Touren von dort aus starten. Die Hausbesuche selbst verlangen aber Anwesenheit bei den Versicherten; in bestimmten Fällen, etwa bei manchen Wiederholungsbegutachtungen, sind Gespräche per Telefon oder Video zulässig, die Erstbegutachtung findet in der Regel vor Ort statt. Typisch ist daher ein Wechsel aus Außendienst und Arbeit zu Hause, nicht ein Arbeitsplatz ganz von zu Hause; reine Schreibtischstellen, etwa für Gutachten nach Aktenlage, sind die Ausnahme. Hinzu kommen je nach Arbeitgeber Präsenztage in der Dienststelle, besonders während der Einarbeitung, die meist überwiegend vor Ort und im Außendienst stattfindet. Weil Gesundheits- und Sozialdaten verarbeitet werden, gelten strenge Vorgaben zum Datenschutz: ein abgetrennter Arbeitsplatz, dienstliche Technik und sicherer Umgang mit Papierunterlagen werden in der Regel erwartet.

Das gilt für den Beruf insgesamt und nicht für jede Stelle. Ob ganz von zu Hause, überwiegend oder an einzelnen Tagen gearbeitet wird, steht in der jeweiligen Anzeige – darauf lohnt sich vor der Bewerbung ein genauer Blick.

Gehalt

Was man als Pflegefachkraft für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 3.600 € 3.900 € 4.300 € 46.800 €
Mit Berufserfahrung 4.000 € 4.400 € 4.800 € 52.800 €
Mit langjähriger Erfahrung 4.500 € 5.000 € 5.600 € 60.000 €

Bei den Medizinischen Diensten richtet sich die Bezahlung nach eigenen Tarifverträgen, die sich an den Entgelttabellen des öffentlichen Dienstes (TVöD) orientieren; entscheidend sind Eingruppierung und Erfahrungsstufe, die Spanne ist daher eng. Freiberufliche Gutachter, etwa für Medicproof, werden pro Gutachten vergütet, ihr Einkommen hängt stark von der Auftragsmenge und den Fahrtwegen ab.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und gerundet. Sie gelten für eine Vollzeitstelle und für den Beruf insgesamt – im Büro wie von zu Hause. In Teilzeit verringert sich das Gehalt im Verhältnis der Stunden.

Das Jahresbrutto ist das 12-Fache des Monatswertes, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Im Einzelfall entscheiden Arbeitgeber, Tarifbindung, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine Pflegefachkraft für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit?

Im Mittelpunkt steht die Feststellung, wie selbstständig ein Mensch im Alltag noch ist. Die Gutachterin oder der Gutachter besucht Versicherte in ihrer Wohnung, im Pflegeheim oder in der Wohngruppe, spricht mit ihnen und ihren Angehörigen, sieht sich Wohnsituation, Hilfsmittel und Pflegedokumentation an und prüft Arztberichte. Bewertet wird nach dem Begutachtungsinstrument mit seinen sechs Modulen, von Mobilität über kognitive Fähigkeiten bis zur Gestaltung des Alltagslebens. Aus den Punkten ergibt sich eine Empfehlung für den Pflegegrad, dazu kommen Empfehlungen zu Hilfsmitteln, Rehabilitation oder Wohnraumanpassung. Ein großer Teil der Arbeit ist Schreibtischarbeit: Gutachten verfassen, Unterlagen sichten, Termine abstimmen, Widersprüche nach Aktenlage bearbeiten. Gepflegt wird in diesem Beruf nicht. Die meisten Stellen gibt es beim Medizinischen Dienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, für Privatversicherte begutachtet Medicproof, häufig mit freiberuflich tätigen Gutachtern.

Wie wird man Pflegefachkraft für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit?

Voraussetzung ist eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann, zur Gesundheits- und Krankenpflegerin oder zum Altenpfleger. Arbeitgeber verlangen in der Regel mehrere Jahre Berufserfahrung in der Pflege, oft ausdrücklich in der ambulanten oder stationären Altenpflege. Ein Studium der Pflegewissenschaft oder des Pflegemanagements und Weiterbildungen etwa in Pflegeberatung oder Wundmanagement werden gern gesehen, sind aber meist keine Pflicht. Die Begutachtung selbst lernt man im Betrieb: Die Einarbeitung dauert mehrere Monate, mit Schulungen zu den Begutachtungsrichtlinien und begleiteten Hausbesuchen. Ein Führerschein ist praktisch immer nötig.

Was der Beruf verlangt

Die Arbeitszeiten sind für Pflegekräfte ungewohnt geregelt: tagsüber, werktags, ohne Schicht- und Wochenenddienst. Dafür gibt es andere Belastungen. Die Gesetze schreiben Fristen für die Begutachtung vor, entsprechend dicht sind Tourenpläne und Gutachtenzahlen. In Flächenregionen gehören lange Autofahrten zum Alltag. Die Besuche führen in schwierige Lebenslagen, in verwahrloste Wohnungen, zu überforderten Angehörigen oder zu Menschen mit Demenz. Weil vom Ergebnis Geld abhängt, treffen Gutachter auf Erwartungen, Enttäuschung und gelegentlich offene Ablehnung, und Widersprüche gegen ihre Einschätzungen sind häufig. Gefragt sind eine klare, neutrale Haltung, sorgfältiges Formulieren und sicherer Umgang mit Software. Wer die direkte Arbeit am Menschen vermisst, findet den Wechsel in die Begutachtung oft schwieriger als erwartet.

Aussichten

Die Zahl der Pflegebedürftigen und damit der Anträge steigt seit Jahren, und die Medizinischen Dienste suchen laufend Personal. Für erfahrene Pflegefachkräfte ist die Begutachtung ein häufiger Weg aus dem Schichtdienst. Weiterentwickeln kann man sich in Richtung Widerspruchsbearbeitung, Begutachtung von Kindern, Qualitätsprüfung in Pflegeeinrichtungen, Schulung neuer Kollegen oder Teamleitung. Freiberuflich ist die Tätigkeit vor allem für private Auftraggeber möglich.

Aufgaben

  • Versicherte zu Hause oder in Pflegeeinrichtungen besuchen und befragen
  • Selbstständigkeit nach den sechs Modulen des Begutachtungsinstruments einschätzen
  • Pflegedokumentation, Arztbriefe und Befunde auswerten
  • Gutachten mit Empfehlung zum Pflegegrad schreiben
  • Hilfsmittel, Reha-Maßnahmen oder Wohnraumanpassungen empfehlen
  • Widersprüche prüfen und Gutachten nach Aktenlage erstellen
  • Hausbesuchstouren planen und Termine mit Angehörigen abstimmen

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachfrau oder -mann, Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Altenpfleger
  • Mehrjährige Berufserfahrung in der Pflege, häufig in Alten- oder ambulanter Pflege
  • Führerschein Klasse B und Bereitschaft zu regelmäßigen Fahrten
  • Sicherer Umgang mit PC und Fachsoftware
  • Sorgfältiges, verständliches schriftliches Formulieren
  • Neutrale Haltung und Belastbarkeit in konfliktreichen Gesprächen

Wo man arbeitet

  • Medizinischer Dienst der Kranken- und Pflegeversicherung
  • Medicproof für die private Pflegeversicherung
  • Freiberufliche Gutachtertätigkeit
  • Privathaushalte und Pflegeeinrichtungen im Außendienst

Der Weg in den Beruf

Der Weg führt über eine dreijährige Pflegeausbildung mit staatlichem Examen und anschließend meist zwei bis fünf Jahre Berufserfahrung in der Pflege. Die Begutachtung wird beim Arbeitgeber in einer mehrmonatigen Einarbeitung mit Schulungen und begleiteten Hausbesuchen erlernt.

Homeoffice-Stellen als Pflegefachkraft für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit

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