Notarfachangestellte / Notarfachwirte (m/w/d)
Prime Talents ist eine spezialisierte Personalberatung die die Vermittlung von Fach- und Führungskräften im kaufmännisch...
Notarfachangestellte bereiten Beurkundungen vor, entwerfen Verträge nach Vorgabe des Notars und sorgen nach der Unterschrift für den Vollzug bei Grundbuchamt, Handelsregister und Behörden. Notarfachwirte sind fortgebildete Fachkräfte, die komplexe Vorgänge selbstständig betreuen und häufig ein Büro oder Team leiten.
Entwürfe erstellen, Grundbuch- und Registerauszüge abrufen, Vollzugsschreiben verfassen, Kostenrechnungen fertigen und elektronische Anträge vorbereiten lässt sich technisch von zu Hause erledigen, sofern ein gesicherter Zugang zum Kanzleisystem besteht. Anwesenheit verlangen dagegen die Beurkundungstermine, der Empfang der Beteiligten, das Prüfen von Ausweisen, die Arbeit mit Originalurkunden und Ausfertigungen sowie Teile der Signatur- und Archivvorgänge. Im Beruf insgesamt ist Homeoffice eher die Ausnahme oder auf einzelne Tage pro Woche beschränkt, häufiger in größeren Notariaten mit digitaler Aktenführung und meist erst nach der Einarbeitung; eine Tätigkeit ganz von zu Hause ist selten. Wer zu Hause arbeitet, muss die Verschwiegenheit streng wahren, also einen abschließbaren Arbeitsplatz, keine Mithörer bei Telefonaten und keine Papierakten offen herumliegen lassen. Praktisch bedeutet das feste Präsenztage, Absprachen darüber, wer an Beurkundungstagen im Büro ist, und Erreichbarkeit während der Bürozeiten für Rückfragen des Notars und der Beteiligten.
Das gilt für den Beruf insgesamt und nicht für jede Stelle. Ob ganz von zu Hause, überwiegend oder an einzelnen Tagen gearbeitet wird, steht in der jeweiligen Anzeige – darauf lohnt sich vor der Bewerbung ein genauer Blick.
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 2.500 € | 2.900 € | 3.400 € | 34.800 € | |
| Mit Berufserfahrung | 3.100 € | 3.600 € | 4.300 € | 43.200 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 3.800 € | 4.500 € | 5.500 € | 54.000 € |
Einen flächendeckenden Tarifvertrag gibt es nicht; die Notarkammern veröffentlichen Vergütungsempfehlungen, und in Bayern und der Pfalz sowie in Teilen Ostdeutschlands gelten für Beschäftigte der Notarkasse beziehungsweise Ländernotarkasse eigene Vergütungsregeln. Am stärksten hängt das Gehalt davon ab, ob es sich um ein Nurnotariat oder ein Anwaltsnotariat handelt, von der Region und von der Qualifikation als Notarfachwirt oder Bürovorsteher.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und gerundet. Sie gelten für eine Vollzeitstelle und für den Beruf insgesamt – im Büro wie von zu Hause. In Teilzeit verringert sich das Gehalt im Verhältnis der Stunden.
Das Jahresbrutto ist das 12-Fache des Monatswertes, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Im Einzelfall entscheiden Arbeitgeber, Tarifbindung, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Im Notariat laufen Grundstückskaufverträge, Grundschuldbestellungen, Gesellschaftsgründungen, Handelsregisteranmeldungen, Testamente, Erbverträge, Vorsorgevollmachten und Eheverträge zusammen. Notarfachangestellte nehmen die Angaben der Beteiligten auf, sehen das Grundbuch und das Handelsregister ein, fordern Unterlagen an und entwerfen auf Grundlage von Mustern und Anweisungen des Notars die Urkunde. Sie vereinbaren Termine, schicken Entwürfe an die Beteiligten und arbeiten Änderungswünsche ein. Nach der Beurkundung beginnt der Vollzug: Anträge beim Grundbuchamt stellen, Genehmigungen und Vorkaufsrechtsverzichte bei Gemeinden einholen, Löschungsbewilligungen von Banken anfordern, Fälligkeitsmitteilungen versenden, Registeranmeldungen elektronisch übermitteln und die Kostenrechnung nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz erstellen. Dazu kommen die Führung der Urkundenrolle, das elektronische Urkundenarchiv und gegebenenfalls Notaranderkonten. Notarfachwirte übernehmen schwierigere Akten weitgehend eigenständig, prüfen die Arbeit anderer, bilden aus und organisieren als Bürovorsteher den Ablauf des Notariats.
Der übliche Weg ist eine dreijährige duale Ausbildung mit Abschlussprüfung vor der Notarkammer. In Regionen mit Anwaltsnotariat, etwa in Teilen Nord- und Westdeutschlands, wird stattdessen meist zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten ausgebildet; dort ist der notarielle Teil kleiner. Die Fortbildung zum Notarfachwirt setzt eine abgeschlossene Ausbildung und mehrere Jahre Berufserfahrung voraus und endet mit einer Prüfung vor der Kammer. Quereinstiege kommen vor, etwa aus Rechtsanwaltskanzleien oder aus dem Justizdienst, verlangen aber eine längere Einarbeitung, weil Kostenrecht und Vollzug sehr eigene Regeln haben.
Die Arbeit verlangt Genauigkeit: Ein falscher Name, eine vertauschte Flurstücksnummer oder eine übersehene Frist kann Haftungsfragen auslösen. Zugleich laufen viele Akten parallel, und Beteiligte, Makler und Banken drängen auf schnelle Termine und Fälligkeit. Der Kontakt mit Menschen in schwierigen Lagen, etwa bei Erbfällen oder Trennungen, gehört dazu. Die Arbeitszeiten richten sich nach den Öffnungs- und Beurkundungszeiten und sind überwiegend regelmäßig, an Tagen mit vielen Terminen oder zum Monats- und Jahresende kann es aber eng werden. Die Tätigkeit unterliegt der notariellen Verschwiegenheitspflicht. Der Bildschirmanteil ist hoch, die Arbeit selbst wenig abwechslungsreich im Ablauf, dafür inhaltlich anspruchsvoll.
Qualifizierte Fachkräfte sind seit Jahren knapp, viele Notariate suchen länger nach Personal, und die Zahl der Auszubildenden deckt den Bedarf nicht. Die Digitalisierung mit elektronischem Urkundenarchiv, elektronischem Rechtsverkehr und Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht verändert die Arbeit, ersetzt aber die fachliche Prüfung nicht. Entwicklungswege führen über den Notarfachwirt zur Bürovorsteherin, zur Ausbilderin oder zur Spezialisierung auf Immobilien-, Gesellschafts- oder Erbrecht. Mit Abitur ist zudem ein Studium, etwa der Rechtswissenschaft, ein möglicher nächster Schritt.
Üblich ist eine dreijährige duale Ausbildung zur Notarfachangestellten mit Abschlussprüfung vor der Notarkammer, in Regionen mit Anwaltsnotariat meist die Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Nach mehreren Jahren Berufserfahrung ist die Fortbildung zum Notarfachwirt möglich, die mit einer Prüfung vor der Kammer abschließt.
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