Lohn- und Gehaltsabrechner (m/w/d) in Teilzeit
Sie verfügen über Erfahrung in der Lohn- und Gehaltsabrechnung, arbeiten sorgfältig und behalten auch bei komplexen Sach...
Lohn- und Gehaltsabrechner erstellen die monatlichen Entgeltabrechnungen für die Beschäftigten eines Unternehmens oder für Mandanten einer Kanzlei. Sie berechnen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, melden diese an Finanzamt und Krankenkassen und beantworten Fragen rund um Lohn, Abzüge und Bescheinigungen.
Die eigentliche Abrechnung, die Pflege der Stammdaten, Meldungen an Krankenkassen und Finanzamt sowie die meisten Rückfragen per Telefon oder E-Mail lassen sich gut von zu Hause erledigen, sofern der Arbeitgeber einen gesicherten Zugang zum Abrechnungssystem bereitstellt. Anwesenheit verlangen vor allem Papierakten, die Post mit Bescheinigungen und Pfändungsbeschlüssen, Gespräche mit Beschäftigten vor Ort und in manchen Betrieben die Abstimmung mit der Personalabteilung oder dem Betriebsrat. Homeoffice an zwei bis drei Tagen pro Woche ist in vielen Unternehmen und Kanzleien inzwischen üblich. Stellen, die überwiegend oder ganz von zu Hause besetzt werden, finden sich eher bei Abrechnungsdienstleistern und größeren Kanzleien mit digitaler Mandantenakte, in Industriebetrieben mit Schichtbetrieb seltener und oft erst nach der Einarbeitung. Wegen der sensiblen Gehalts- und Gesundheitsdaten gelten strenge Datenschutzvorgaben: ein abschließbarer Arbeitsplatz, keine Einsicht durch Familienangehörige, VPN-Verbindung und meist ein Firmenrechner. In der Woche vor dem Abrechnungsstichtag wird feste Erreichbarkeit erwartet, teils auch Präsenz im Büro.
Das gilt für den Beruf insgesamt und nicht für jede Stelle. Ob ganz von zu Hause, überwiegend oder an einzelnen Tagen gearbeitet wird, steht in der jeweiligen Anzeige – darauf lohnt sich vor der Bewerbung ein genauer Blick.
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 2.800 € | 3.200 € | 3.600 € | 38.400 € | |
| Mit Berufserfahrung | 3.400 € | 3.900 € | 4.500 € | 46.800 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 4.200 € | 4.800 € | 5.800 € | 57.600 € |
Am stärksten hängt das Gehalt von der Tarifbindung und der Branche ab: In tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie, zu der viele Firmen der Elektrotechnik und Feinmechanik gehören, wird nach den Entgeltrahmenabkommen der IG Metall (ERA) meist deutlich besser bezahlt als in Steuerkanzleien ohne Tarif, im öffentlichen Dienst gilt der TVöD oder TV-L. Zusatzqualifikationen wie der Fachkaufmann für Lohn und Gehalt, SAP-Kenntnisse und Erfahrung mit internationaler Abrechnung heben das Gehalt spürbar.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und gerundet. Sie gelten für eine Vollzeitstelle und für den Beruf insgesamt – im Büro wie von zu Hause. In Teilzeit verringert sich das Gehalt im Verhältnis der Stunden.
Das Jahresbrutto ist das 12-Fache des Monatswertes, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Im Einzelfall entscheiden Arbeitgeber, Tarifbindung, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Im Mittelpunkt steht die monatliche Abrechnung. Lohn- und Gehaltsabrechner pflegen die Stammdaten der Beschäftigten: Steuerklasse, Krankenkasse, Kinderfreibeträge, Bankverbindung. Sie übernehmen Arbeitszeiten, Überstunden, Schichtzulagen und Fehlzeiten aus der Zeiterfassung, berechnen daraus Brutto und Netto und erstellen die Entgeltnachweise. Dazu gehören die Lohnsteueranmeldung, die Beitragsnachweise an die Krankenkassen und die DEÜV-Meldungen bei Ein- und Austritten. Hinzu kommen Sonderfälle: Mutterschutz, Elternzeit, Krankengeld, Pfändungen, Dienstwagen, betriebliche Altersvorsorge, Kurzarbeit. In Industriebetrieben, etwa in der Elektrotechnik oder Feinmechanik, sind Schichtmodelle, tarifliche Zuschläge und Eingruppierungen nach Tarifvertrag ein großer Teil der Arbeit. Abrechner beantworten Rückfragen von Beschäftigten, stellen Bescheinigungen für Arbeitsagentur und Krankenkassen aus und bereiten Unterlagen für Betriebsprüfungen der Rentenversicherung vor. Gearbeitet wird fast immer mit Abrechnungsprogrammen wie DATEV, SAP HCM, Loga oder Lexware.
Einen eigenen Ausbildungsberuf gibt es nicht. Üblich ist eine kaufmännische Ausbildung, etwa als Steuerfachangestellter, Kaufmann für Büromanagement oder Personaldienstleistungskaufmann, mit anschließender Spezialisierung. Viele erwerben eine Weiterbildung zum geprüften Fachkaufmann für Lohn und Gehalt oder zum Personalfachkaufmann, angeboten von IHK, DATEV oder privaten Bildungsträgern. Quereinsteiger aus Buchhaltung oder Personalverwaltung gelangen oft über berufsbegleitende Lehrgänge von einigen Monaten in den Beruf. Weil sich Steuer- und Sozialversicherungsrecht jedes Jahr ändern, gehören regelmäßige Schulungen fest dazu.
Die Arbeit folgt einem festen Monatsrhythmus. Bis zu einem bestimmten Stichtag müssen alle Daten vorliegen, die Abrechnung muss laufen und die Beiträge müssen gemeldet sein. In den Tagen vor diesem Termin ist der Druck hoch, Urlaub ist dann kaum möglich. Besonders arbeitsreich sind der Jahreswechsel mit neuen Beitragssätzen und Jahresmeldungen sowie Phasen mit Tarifabschlüssen oder Systemumstellungen. Fehler fallen sofort auf, denn sie landen auf dem Konto der Beschäftigten, und wer zu wenig Geld bekommt, ruft an. Der Beruf verlangt Genauigkeit, Verständnis für Paragrafen und die Geduld, sich in Einzelfälle einzuarbeiten. Verschwiegenheit ist zwingend, da Gehälter, Krankheitszeiten und Pfändungen über den Tisch gehen. Die Arbeitszeiten sind meist regelmäßig, Teilzeit ist verbreitet. Der Monatsrhythmus lässt sich aber nicht beliebig verschieben.
Fachkräfte für die Entgeltabrechnung werden seit Jahren gesucht. Das Rechtsgebiet ist komplex, und viele erfahrene Abrechner gehen in den kommenden Jahren in Rente. Software übernimmt zwar Rechenschritte, doch die Pflege der Daten, die Prüfung von Sonderfällen und die Beratung bleiben Handarbeit. Gesucht wird in Industrie und Handel, in Steuerkanzleien und bei spezialisierten Abrechnungsdienstleistern, die für viele Unternehmen arbeiten. Mit Erfahrung führt der Weg zur Teamleitung Payroll, zum Spezialisten für internationale Abrechnung oder Systemeinführung oder in die breitere Personalverwaltung. Mit zusätzlicher Qualifikation ist auch die Selbstständigkeit als Lohnbüro möglich.
Üblich ist eine dreijährige kaufmännische Ausbildung, etwa als Steuerfachangestellter oder Personaldienstleistungskaufmann, mit anschließender Spezialisierung auf die Entgeltabrechnung. Häufig folgt eine berufsbegleitende Weiterbildung zum geprüften Fachkaufmann für Lohn und Gehalt oder zum Personalfachkaufmann vor der IHK, die je nach Form einige Monate bis rund ein Jahr dauert.
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Steuerfachangestellte erledigen in Steuerberatungskanzleien die laufende Buchhaltung, Lohnabrechnungen, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für Mandanten und bereiten Unterlagen für die Steuerberaterin oder den Steuerberater vor.
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