Homeoffice

Wie viel davon geht von zu Hause?

Ein Teil der Arbeit lässt sich von zu Hause erledigen: Berichte und Wirtschaftspläne lesen und schreiben, Verträge prüfen, Videokonferenzen mit Gremien oder Steuerberatung führen, Mails und Freigaben bearbeiten. Präsenz verlangen dagegen Mitarbeiterführung, Gespräche mit Leitungskräften und Betriebsrat, Begehungen der Einrichtungen, Prüfungen durch Medizinischen Dienst oder Heimaufsicht sowie Verhandlungen und Netzwerktermine vor Ort. In vielen Stellen ist Homeoffice daher an einzelnen Tagen möglich, eine überwiegend oder ganz von zu Hause ausgeübte Geschäftsführung ist die Ausnahme und kommt eher bei Verbandsgeschäftsstellen, kleinen Unternehmen ohne eigene Einrichtung oder Trägern mit vielen verstreuten Standorten vor. Wie verbreitet Homeoffice genau ist, lässt sich nicht verlässlich beziffern, weil die Geschäftsführung ihre Arbeitsorganisation oft selbst bestimmt. Wer von zu Hause arbeitet, braucht gesicherten Zugang zu Personal- und Finanzdaten, eine abschließbare Ablage für vertrauliche Unterlagen und muss auch dann kurzfristig erreichbar sein, wenn in einer Einrichtung etwas Unvorhergesehenes passiert.

Das gilt für den Beruf insgesamt und nicht für jede Stelle. Ob ganz von zu Hause, überwiegend oder an einzelnen Tagen gearbeitet wird, steht in der jeweiligen Anzeige – darauf lohnt sich vor der Bewerbung ein genauer Blick.

Gehalt

Was man als Geschäftsführung verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 4.500 € 6.500 € 10.000 € 78.000 €
Mit Berufserfahrung 5.500 € 8.500 € 13.000 € 102.000 €
Mit langjähriger Erfahrung 7.000 € 11.000 € 18.000 € 132.000 €

Das Gehalt hängt vor allem von Umsatz und Mitarbeiterzahl ab: Die Geschäftsführung eines kleinen Pflegedienstes verdient oft deutlich weniger als die eines großen Trägers oder Klinikverbunds, und Gesellschafter-Geschäftsführer zahlen sich je nach Ertragslage sehr unterschiedlich aus. Geschäftsführungen werden meist außertariflich mit Dienstvertrag und teils variabler Tantieme bezahlt; bei kirchlichen und kommunalen Trägern orientieren sich die Verträge häufig an AVR Caritas, AVR Diakonie oder dem TVöD, liegen aber in der Regel darüber.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und gerundet. Sie gelten für eine Vollzeitstelle und für den Beruf insgesamt – im Büro wie von zu Hause. In Teilzeit verringert sich das Gehalt im Verhältnis der Stunden.

Das Jahresbrutto ist das 12-Fache des Monatswertes, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Im Einzelfall entscheiden Arbeitgeber, Tarifbindung, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine Geschäftsführung?

Die Geschäftsführung lenkt ein Unternehmen nach innen und vertritt es nach außen. Dazu gehört, Wirtschaftspläne aufzustellen, Budgets zu überwachen, Jahresabschlüsse mit Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung abzustimmen und Investitionen zu entscheiden. Im Gesundheits- und Sozialwesen kommen Pflegesatz- und Vergütungsverhandlungen mit Kranken- und Pflegekassen oder Kostenträgern der Eingliederungshilfe hinzu, ebenso die Vorbereitung auf Prüfungen durch den Medizinischen Dienst oder die Heimaufsicht. Ein großer Teil des Tages besteht aus Gesprächen: mit Einrichtungs- und Pflegedienstleitungen, dem Betriebsrat oder der Mitarbeitervertretung, mit Gesellschaftern, Aufsichtsgremien, Kommunen und Verbänden. Personalfragen nehmen viel Raum ein, vom Fachkräftemangel über Dienstplanengpässe bis zu arbeitsrechtlichen Konflikten. In kleinen Betrieben arbeitet die Geschäftsführung oft selbst im operativen Geschäft mit, in großen Trägern ist sie stärker strategisch tätig.

Wie wird man Geschäftsführerin oder Geschäftsführer?

Eine Ausbildung zur Geschäftsführung gibt es nicht. Der übliche Weg führt über ein Studium, etwa Betriebswirtschaft, Gesundheitsökonomie, Sozialmanagement, Pflegemanagement oder Sozialwirtschaft, und anschließend über mehrere Jahre in Leitungsfunktionen. Im Sozial- und Pflegebereich steigen viele aus einer Einrichtungs-, Bereichs- oder Pflegedienstleitung auf, nicht selten mit einer Pflege- oder Sozialarbeitsausbildung als Ausgangspunkt und einem berufsbegleitenden Studium. Wer einen eigenen Betrieb gründet, wird als Gesellschafter selbst Geschäftsführer. Rechtlich gelten für die Bestellung bei einer GmbH die Vorgaben des GmbH-Gesetzes; bestimmte Verurteilungen schließen das Amt aus.

Was der Beruf verlangt

Die Geschäftsführung haftet unter Umständen persönlich, etwa bei Verstößen gegen Sorgfaltspflichten, bei nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen oder verspäteter Insolvenzanmeldung. Feste Arbeitszeiten gibt es kaum; Abendtermine mit Gremien, Erreichbarkeit bei Notfällen in Einrichtungen und Arbeit am Wochenende sind verbreitet. Im Gesundheits- und Sozialwesen stehen viele Träger unter wirtschaftlichem Druck, weil Refinanzierung über Kassen und Kostenträger knapp kalkuliert ist und Personalkosten steigen. Entscheidungen wie Schließungen, Umstrukturierungen oder Kündigungen gehören dazu und fallen vielen schwer. Verträge sind häufig befristet, und eine Abberufung ist bei GmbH-Geschäftsführern jederzeit möglich.

Aussichten

Leitungspositionen im Gesundheits- und Sozialwesen werden laufend nachbesetzt, auch weil viele Geschäftsführungen in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen. Gefragt sind Personen, die sowohl wirtschaftlich als auch fachlich denken und mit Kostenträgern verhandeln können. Gleichzeitig führt der Konzentrationsprozess bei Pflegediensten, Kliniken und Trägern dazu, dass kleinere Häuser in größeren Verbünden aufgehen und eigene Geschäftsführungsposten wegfallen. Entwicklungswege führen in die Leitung größerer Träger, in Vorstandsämter von Verbänden, in Beratung und Interimsmanagement oder in die Selbstständigkeit.

Aufgaben

  • Wirtschaftspläne aufstellen und Budgets überwachen
  • Vergütungen mit Kranken- und Pflegekassen oder Kostenträgern verhandeln
  • Leitungskräfte führen und Personalentscheidungen treffen
  • Gesellschafter, Vorstand oder Aufsichtsrat über die Lage berichten
  • Prüfungen durch Medizinischen Dienst und Heimaufsicht vorbereiten
  • Jahresabschlüsse mit Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung abstimmen
  • Das Unternehmen gegenüber Kommunen, Verbänden und Behörden vertreten

Voraussetzungen

  • Studium in Betriebswirtschaft, Gesundheitsökonomie, Sozialmanagement oder vergleichbare Qualifikation
  • Mehrjährige Erfahrung in Leitungsfunktionen, im Sozial- und Pflegebereich oft als Einrichtungs- oder Pflegedienstleitung
  • Kenntnisse in Sozialrecht, Arbeitsrecht und Refinanzierung der Branche
  • Sicherheit im Umgang mit Bilanzen, Kennzahlen und Verhandlungen
  • Belastbarkeit bei hoher Verantwortung und unregelmäßigen Arbeitszeiten
  • Keine Ausschlussgründe nach dem GmbH-Gesetz, etwa bestimmte Verurteilungen

Wo man arbeitet

  • Ambulante Pflegedienste
  • Träger von Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Medizinische Versorgungszentren und Kliniken
  • Wohlfahrtsverbände und ihre Gliederungen
  • Unternehmen anderer Branchen jeder Größe

Der Weg in den Beruf

Ein geregelter Ausbildungsweg existiert nicht; üblich ist ein Bachelor- oder Masterstudium von drei bis fünf Jahren, etwa in Betriebswirtschaft oder Sozialmanagement, gefolgt von mehreren Jahren in Leitungspositionen. Im Gesundheits- und Sozialwesen kommen viele über eine Fachausbildung in Pflege oder Sozialarbeit, eine Leitungsfunktion und ein berufsbegleitendes Studium in die Geschäftsführung.

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