Probezeit im Minijob: Was gilt und worauf du achten musst

Wie in vielen Arbeitsverhältnissen gibt es auch im Minijob oft eine Probezeit. Sie gibt beiden Seiten die Möglichkeit zu prüfen, ob die Zusammenarbeit passt. In der Praxis führt sie aber regelmäßig zu Missverständnissen: Viele glauben, sie seien in dieser Zeit schutzlos, andere verwechseln die Probezeit mit der Wartezeit des Kündigungsschutzes. Dieser Artikel klärt, was tatsächlich gilt, welche Fristen zu beachten sind und wie du die Zeit im Homeoffice sinnvoll nutzt.

Was die Probezeit bedeutet

Die Probezeit ist eine Anfangsphase eines Arbeitsverhältnisses, in der erleichterte Kündigungsbedingungen gelten. Sie dient dem gegenseitigen Kennenlernen: Der Arbeitgeber prüft, ob du die Aufgaben gut erledigst, und du prüfst, ob Job, Arbeitsumfeld und Bedingungen zu dir passen.

Eine Probezeit ist keine Pflicht. Sie muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart sein – steht dort nichts, gibt es auch keine. Findest du im Vertrag Formulierungen wie „die ersten sechs Monate gelten als Probezeit“ oder „Probezeit: 3 Monate“, dann greift die verkürzte Kündigungsfrist.

Wichtig: Während der Probezeit hast du grundsätzlich dieselben Rechte wie danach – auf Lohn, Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Probezeit betrifft vor allem die Kündigungsbedingungen, nicht deine sonstigen Ansprüche.

Probezeit ist nicht gleich Wartezeit

Diese Unterscheidung wird ständig verwechselt, obwohl sie praktisch wichtig ist:

  • Probezeit ist eine vertragliche Vereinbarung. Ihr einziger echter Effekt ist die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen.
  • Wartezeit ist die gesetzliche Sechs-Monats-Frist, nach der der allgemeine Kündigungsschutz greifen kann. Sie läuft unabhängig davon, ob eine Probezeit vereinbart wurde.

Und selbst nach sechs Monaten greift der Kündigungsschutz nur, wenn im Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer:innen beschäftigt sind. Teilzeitkräfte zählen dabei anteilig: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 Wochenstunden mit 0,75. In einem kleinen Büro mit vier Vollzeitkräften und sechs Minijobber:innen kommt man rechnerisch auf sieben – der Kündigungsschutz greift dann nicht, auch nicht nach Jahren.

Wie lange die Probezeit dauern darf

Die Probezeit darf höchstens sechs Monate betragen. Sie kann kürzer vereinbart werden, und gerade bei Minijobs mit geringem Stundenumfang sind ein bis drei Monate üblich. Wie lange deine Probezeit dauert, steht in deinem Arbeitsvertrag.

Eine Verlängerung über sechs Monate hinaus ist grundsätzlich nicht zulässig. Nach Ablauf der vereinbarten Probezeit geht das Arbeitsverhältnis automatisch in ein reguläres über, ohne dass es einer neuen Vereinbarung bedarf.

Sonderfall befristeter Vertrag: Ist der Minijob befristet, muss die Probezeit im Verhältnis zur Vertragsdauer stehen. Bei einem auf vier Monate befristeten Vertrag wäre eine viermonatige Probezeit unangemessen; realistisch sind hier zwei bis vier Wochen. Wird eine unverhältnismäßig lange Probezeit vereinbart, kann die Klausel unwirksam sein – und dann gilt die reguläre Kündigungsfrist.

Die kürzere Kündigungsfrist

Der wichtigste Unterschied der Probezeit ist die verkürzte Kündigungsfrist. Außerhalb der Probezeit gelten in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Während der Probezeit sind es nur zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag.

Während der Probezeit Nach der Probezeit
Frist 2 Wochen 4 Wochen
Termin zu jedem Tag zum 15. oder Monatsende
Gilt für beide Seiten beide Seiten
Form schriftlich, im Original schriftlich, im Original

Rechenbeispiel: Wann endet das Arbeitsverhältnis?

Deine Probezeit läuft bis zum 31. Mai. Am 20. März übergibt dir der Arbeitgeber die Kündigung.

  • Zugang: 20. März
  • Zwei Wochen später: Das Arbeitsverhältnis endet am 3. April.

Und ein Fall, der oft für Streit sorgt: Die Kündigung geht dir am 28. Mai zu, also drei Tage vor Ende der Probezeit. Sie ist trotzdem wirksam zur kurzen Frist – entscheidend ist der Zugang innerhalb der Probezeit, nicht das Ende der Frist. Das Arbeitsverhältnis endet dann am 11. Juni, obwohl die Probezeit da schon vorbei ist.

Umgekehrt gilt: Geht dir die Kündigung am 1. Juni zu, ist die Probezeit abgelaufen und die reguläre Frist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende greift – das Arbeitsverhältnis endet dann am 30. Juni.

Diese kürzere Frist gilt für beide Seiten. Auch du kannst während der Probezeit mit zwei Wochen Frist kündigen, etwa wenn du merkst, dass der Job doch nicht passt. Wie du eine Kündigung formell richtig gestaltest, zeigt der Beitrag Minijob kündigen: Musterschreiben. Wichtig in jedem Fall: Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder Telefon ist unwirksam. Es braucht ein unterschriebenes Papier, das der anderen Seite zugeht.

Deine Rechte in der Probezeit

Ein verbreiteter Irrtum ist, dass man in der Probezeit „rechtlos“ sei. Das stimmt nicht. Du hast Anspruch auf:

  • Den vereinbarten Lohn, mindestens den Mindestlohn von 13,90 Euro je Stunde.
  • Anteiligen Urlaub – der Anspruch entsteht von Beginn an mit einem Zwölftel je vollem Beschäftigungsmonat, auch wenn der volle Jahresanspruch erst nach sechs Monaten Wartezeit besteht.
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – allerdings erst nach einer vierwöchigen Wartezeit zu Beginn der Beschäftigung.
  • Ein Arbeitszeugnis – auch bei einer Trennung in der Probezeit, siehe Arbeitszeugnis im Minijob.
  • Eine Abrechnung und die pünktliche Auszahlung zum vereinbarten Termin.

Rechenbeispiel: Urlaub bei Trennung nach drei Monaten

Du arbeitest zwei Tage pro Woche. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen bei Sechs-Tage-Woche ergibt für dich 24 × 2 ÷ 6 = 8 Urlaubstage im Jahr. Endet das Arbeitsverhältnis nach drei vollen Monaten, stehen dir 8 × 3 ÷ 12 = 2 Urlaubstage zu. Hast du sie nicht genommen, müssen sie in der Schlussabrechnung ausgezahlt werden – bei vier Stunden je Arbeitstag und Mindestlohn sind das 111,20 Euro. Deinen individuellen Anspruch rechnet der Minijob-Urlaubsrechner aus.

Die Lücke bei Krankheit

Ein Punkt, der Minijobber:innen besonders trifft: In den ersten vier Wochen der Beschäftigung gibt es keine Entgeltfortzahlung. Und weil du über einen Minijob nicht selbst krankenversichert bist, springt in dieser Zeit auch kein Krankengeld ein. Wer in Woche zwei zwei Wochen ausfällt, bekommt für diese Tage schlicht kein Geld. Plane das ein, bevor du dich auf den Verdienst fest verlässt – der Minijob-Rechner hilft, den Monatsdurchschnitt realistisch anzusetzen.

Wer auch in der Probezeit besonders geschützt ist

Die erleichterte Kündigung hat Grenzen. Unabhängig von der Probezeit gilt ein besonderer Schutz für:

  • Schwangere und Frauen bis vier Monate nach der Entbindung, sofern der Arbeitgeber Kenntnis hat oder unverzüglich informiert wird.
  • Beschäftigte in Elternzeit, ab dem Zeitpunkt der Anmeldung.
  • Schwerbehinderte Menschen, allerdings erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit.
  • Betriebsratsmitglieder und Wahlbewerber:innen.

Außerdem darf eine Kündigung auch in der Probezeit nicht diskriminierend oder sittenwidrig sein. Eine Kündigung, die erkennbar wegen Herkunft, Religion, Alter oder Geschlecht ausgesprochen wird, ist angreifbar. Die Klagefrist beträgt in allen Fällen drei Wochen ab Zugang der Kündigung.

So nutzt du die Probezeit im Homeoffice

Im Homeoffice ist die Probezeit anspruchsvoller als im Büro: Niemand sieht, dass du am Schreibtisch sitzt, und beiläufiges Lernen durch Zuhören fällt weg. Was hilft:

  • Sichtbar arbeiten. Eine kurze Notiz am Ende der Schicht, was erledigt ist und was offen bleibt, ersetzt das, was im Büro nebenbei passiert.
  • Fragen bündeln. Statt fünf Einzelnachrichten am Tag lieber eine strukturierte Rückfrage – das gilt als organisiert, nicht als unsicher.
  • Erreichbarkeit klären. Vereinbare in der ersten Woche verbindlich, in welchem Zeitfenster du erreichbar bist und über welchen Kanal.
  • Nach Feedback fragen. Nach vier bis sechs Wochen ein kurzes Gespräch anstoßen: Was läuft gut, was soll sich ändern? Das verhindert böse Überraschungen zum Probezeitende.
  • Selbst prüfen. Stimmen Aufgaben, Stundenzahl und Kommunikation? Werden Überstunden erwartet, die niemand bezahlt?

Zeige Zuverlässigkeit, Eigeninitiative und Lernbereitschaft – ähnlich wie bei einer Probearbeit. Wenn du noch unsicher bist, ob Homeoffice-Arbeit grundsätzlich zu dir passt, gibt der Homeoffice-Job-Test auf Home-Office-Jobs.net eine erste Einschätzung.

Checkliste zum Vertragsbeginn

  • Ist eine Probezeit vereinbart, und wie lang ist sie?
  • Steht die Kündigungsfrist für die Probezeit ausdrücklich im Vertrag?
  • Bei befristetem Vertrag: Steht die Probezeit im Verhältnis zur Laufzeit?
  • Wie viele Urlaubstage stehen dir anteilig zu?
  • Ab wann greift die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
  • Gibt es ein festes Feedbackgespräch vor Ende der Probezeit?
  • Ist geregelt, wer Arbeitsmittel stellt und wie sie im Trennungsfall zurückgehen?

Häufige Fragen

Kann die Probezeit verlängert werden, wenn ich krank war?

Eine echte Verlängerung über die gesetzliche Höchstdauer von sechs Monaten hinaus ist nicht möglich. War die Probezeit kürzer vereinbart, etwa auf drei Monate, kann sie einvernehmlich bis zur Sechs-Monats-Grenze verlängert werden – das setzt aber deine Zustimmung voraus. In der Praxis behilft sich mancher Arbeitgeber mit einer Kündigung zum Probezeitende und dem Angebot, nach einer Pause neu anzufangen. Auf so ein Konstrukt solltest du dich nicht ohne schriftliche Zusage einlassen.

Muss eine Kündigung in der Probezeit begründet werden?

Nein. Solange der allgemeine Kündigungsschutz nicht greift, braucht die Kündigung keinen Grund und muss ihn auch nicht nennen. Du kannst um eine Erklärung bitten, hast aber keinen Anspruch darauf. Anders sieht es aus, wenn der Verdacht besteht, dass die Kündigung diskriminierend ist oder gegen einen besonderen Kündigungsschutz verstößt – dann lohnt eine Beratung innerhalb der Dreiwochenfrist.

Bekomme ich ein Zeugnis, wenn ich in der Probezeit gehe?

Ja. Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis besteht unabhängig von der Dauer der Beschäftigung und davon, wer gekündigt hat. Bei sehr kurzer Tätigkeit ist ein einfaches Zeugnis mit Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung üblich; ein qualifiziertes Zeugnis mit Leistungsbeurteilung kannst du trotzdem verlangen. Fordere es zeitnah an, denn nach Monaten wird es erfahrungsgemäß schwierig.

Gilt die Probezeit auch bei einem zweiten Minijob beim selben Arbeitgeber?

Wenn du beim selben Arbeitgeber zuvor schon beschäftigt warst und die Tätigkeit vergleichbar ist, ist eine erneute Probezeit in der Regel nicht gerechtfertigt – die Kennenlernfunktion ist erfüllt. Bei einer deutlich anderen Aufgabe kann eine neue Probezeit dagegen zulässig sein. Für die Wartezeit des Kündigungsschutzes werden vorangegangene Beschäftigungszeiten oft angerechnet, wenn sie zeitlich eng zusammenhängen.

Zählt die Probezeit für die Minijob-Grenze anders?

Nein, die Verdienstgrenze von 603 Euro im Monatsdurchschnitt beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr gilt ab dem ersten Tag unverändert. Beginnst du mitten im Jahr, wird die Jahresgrenze anteilig für die Monate der Beschäftigung berechnet. Wenn du in der Einarbeitung mehr Stunden leistest als später üblich, achte darauf, dass der Durchschnitt über die gesamte Beschäftigungsdauer stimmt und nicht schon der erste Monat die Grenze sprengt.

Häufige Fragen

Wie lange darf die Probezeit im Minijob dauern?

Die Probezeit darf gesetzlich höchstens sechs Monate betragen, kann aber auch kürzer vereinbart werden. Eine Verlängerung über sechs Monate hinaus ist grundsätzlich nicht zulässig.

Welche Kündigungsfrist gilt während der Probezeit?

Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist nur zwei Wochen statt der sonst üblichen vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Diese kürzere Frist gilt für beide Seiten, auch du kannst so kündigen.

Habe ich in der Probezeit weniger Rechte?

Nein, das ist ein verbreiteter Irrtum. Du hast Anspruch auf den vereinbarten Lohn, anteiligen Urlaub und ein Arbeitszeugnis. Die Probezeit betrifft vor allem die Kündigungsbedingungen, nicht deine sonstigen Ansprüche.

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