Nicht jeder Minijob ist auf Dauer angelegt. Häufig werden Minijobs befristet abgeschlossen – für ein Projekt, eine Saison oder eine Vertretung. Ein befristeter Vertrag endet automatisch zu einem festgelegten Zeitpunkt, ohne dass eine Kündigung nötig wäre. Das klingt einfach, hat aber Fallstricke: Eine formal fehlerhafte Befristung macht den Vertrag unbefristet, und wer die Dreiwochenfrist am Ende verpasst, verliert seine Rechte. Dieser Artikel erklärt die Regeln, die Zahlen und die typischen Fehler.
Was Befristung bedeutet
Ein befristeter Arbeitsvertrag hat von vornherein ein festgelegtes Ende. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz kennt dabei zwei Varianten:
- Zeitbefristung: Der Vertrag nennt ein konkretes Enddatum, etwa „bis zum 31. März 2027“. Der Tag steht bei Vertragsschluss fest.
- Zweckbefristung: Der Vertrag endet, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt – das Projekt ist abgeschlossen, die vertretene Kollegin kommt aus der Elternzeit zurück. Hier gilt eine Besonderheit: Das Arbeitsverhältnis endet frühestens zwei Wochen, nachdem der Arbeitgeber dich schriftlich über den Zeitpunkt informiert hat.
Mit Erreichen dieses Endes läuft das Arbeitsverhältnis automatisch aus – es muss nicht gekündigt werden. Das unterscheidet den befristeten vom unbefristeten Vertrag, der bis zu einer Kündigung weiterläuft. Auch befristete Minijobs müssen ordnungsgemäß angemeldet werden, wie es Minijob anmelden: Schritt für Schritt beschreibt.
Befristung mit und ohne Sachgrund
Das Gesetz unterscheidet zwei Wege zur Befristung – und die Unterschiede sind praktisch bedeutsam.
Befristung mit Sachgrund
Es gibt einen konkreten Grund für die Befristung. Typische anerkannte Sachgründe sind:
- Vertretung einer Person in Elternzeit, Krankheit oder Sabbatical
- Nur vorübergehender betrieblicher Bedarf, etwa ein Projekt mit klarem Endtermin
- Saisonbedingter Bedarf, etwa Weihnachtsgeschäft oder Ferienzeiten
- Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium, um den Übergang zu erleichtern
- Befristung aus Haushaltsmitteln, vor allem im öffentlichen Dienst
Solche Befristungen sind zulässig und dürfen grundsätzlich auch wiederholt werden. Eine feste zeitliche Obergrenze gibt es nicht, aber bei einer langen Kette immer neuer Verträge prüfen Arbeitsgerichte genau, ob der Sachgrund noch trägt.
Befristung ohne Sachgrund
Eine Befristung ist auch ohne besonderen Grund möglich, allerdings nur begrenzt: in der Regel bis zu zwei Jahren, innerhalb derer der Vertrag höchstens dreimal verlängert werden darf. Vier Verträge in zwei Jahren sind also das Maximum.
Zwei Ausnahmen erweitern diesen Rahmen: In den ersten vier Jahren nach einer Unternehmensgründung ist eine sachgrundlose Befristung bis zu vier Jahre möglich, und bei Beschäftigten ab 52 Jahren, die zuvor längere Zeit arbeitslos waren, sind bis zu fünf Jahre zulässig.
Der wichtigste Stolperstein: Eine sachgrundlose Befristung ist grundsätzlich nicht zulässig, wenn du beim selben Arbeitgeber zuvor schon einmal beschäftigt warst. Das gilt auch, wenn die frühere Beschäftigung ein Minijob, ein Praktikum oder eine Aushilfstätigkeit war. Liegt die Vorbeschäftigung sehr lange zurück – die Rechtsprechung diskutiert eine Größenordnung von über 20 Jahren als grobe Orientierung –, kann die Befristung ausnahmsweise trotzdem halten.
Die Schriftform ist entscheidend
Ein zentraler Punkt: Die Befristung muss schriftlich vereinbart werden, und zwar vor Beginn der Beschäftigung. Fehlt die Schriftform oder wird sie erst nachträglich vereinbart, gilt der Vertrag als unbefristet – und zwar unabhängig davon, was mündlich besprochen wurde.
Konkret bedeutet das:
- Papier oder qualifizierte elektronische Signatur. Eine E-Mail, eine WhatsApp-Nachricht oder ein eingescannter Vertrag ohne Originalunterschrift genügen der Schriftform nicht.
- Unterschrift vor dem ersten Arbeitstag. Wer am Montag anfängt und am Mittwoch unterschreibt, hat faktisch einen unbefristeten Vertrag.
- Nur die Befristungsabrede muss schriftlich sein. Der Sachgrund selbst muss nicht im Vertrag stehen, auch wenn es in der Praxis sinnvoll ist.
Achte deshalb darauf, dass die Befristung klar und schriftlich in deinem Vertrag steht – ein Punkt, den auch die Arbeitsvertrag-Checkliste behandelt.
Deine Rechte als befristet Beschäftigter
Befristet Beschäftigte haben grundsätzlich dieselben Rechte wie unbefristet Beschäftigte. Dazu gehören:
- Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, mindestens der Mindestlohn von 13,90 Euro je Stunde.
- Anteiliger Urlaub entsprechend der Dauer der Beschäftigung.
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach vier Wochen Wartezeit, für bis zu sechs Wochen.
- Ein Arbeitszeugnis zum Ende der Beschäftigung.
- Information über freie Stellen im Betrieb, damit du dich auf eine unbefristete Position bewerben kannst.
Du darfst wegen der Befristung nicht schlechter behandelt werden als Festangestellte. Eine ordentliche Kündigung vor dem vereinbarten Ende ist bei befristeten Verträgen nur möglich, wenn das ausdrücklich vereinbart wurde – sonst sitzen beide Seiten die Laufzeit ab. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
Rechenbeispiel: Urlaub bei sechs Monaten Befristung
Du arbeitest drei Tage in der Woche in einem auf sechs Monate befristeten Minijob. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche.
- Jahresanspruch: 24 × 3 ÷ 6 = 12 Urlaubstage
- Anteilig für sechs Monate: 12 × 6 ÷ 12 = 6 Urlaubstage
Bei 13,90 Euro Stundenlohn und vier Stunden je Arbeitstag ist jeder dieser Urlaubstage 55,60 Euro wert – zusammen also gut 333 Euro, die du nicht verfallen lassen solltest. Nicht genommener Urlaub muss zum Ende der Befristung ausgezahlt werden. Deinen konkreten Anspruch rechnet der Minijob-Urlaubsrechner aus.
Rechenbeispiel: Verdienstgrenze bei unterjähriger Befristung
Die Minijob-Grenze liegt bei 603 Euro im Monatsdurchschnitt beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr. Bei einer Befristung über nur einen Teil des Jahres gilt die Jahresgrenze anteilig: Bei einem auf vier Monate befristeten Minijob darfst du in dieser Zeit insgesamt 4 × 603 € = 2.412 Euro verdienen. Das entspricht rund 43 Stunden im Monat bei Mindestlohn. Wie sich Schwankungen zwischen den Monaten auswirken, kannst du mit dem Minijob-Rechner durchspielen.
Befristeter Minijob oder kurzfristige Beschäftigung?
Beide Formen sind zeitlich begrenzt, unterscheiden sich aber grundlegend:
| Befristeter Minijob | Kurzfristige Beschäftigung | |
|---|---|---|
| Verdienstgrenze | 603 € im Monatsdurchschnitt | keine |
| Zeitgrenze | frei vereinbar | 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr |
| Abgaben Arbeitgeber | Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer | nur Umlagen, keine Pauschalbeiträge |
| Rentenversicherung | versicherungspflichtig, Befreiung auf Antrag möglich | keine |
| Typischer Einsatz | Vertretung, Projekt, Einstieg | Saison, Messe, Erntehilfe |
Für rein saisonale, kurze Einsätze ist die kurzfristige Beschäftigung oft die passendere Form. Wer dagegen über Monate regelmäßig ein paar Stunden pro Woche arbeitet, ist mit dem befristeten Minijob besser aufgehoben.
Was am Ende passiert
Läuft die Befristung aus, endet das Arbeitsverhältnis automatisch. Danach gibt es drei realistische Wege:
- Weiterbeschäftigung unbefristet. Wer überzeugt hat, wird oft übernommen. Sprich das Thema vier bis sechs Wochen vor Ende aktiv an, nicht am letzten Arbeitstag.
- Neue Befristung. Möglich, aber nur im Rahmen der oben beschriebenen Grenzen. Achte darauf, dass der neue Vertrag wieder vor dem ersten Tag der Verlängerung unterschrieben ist.
- Ende. Lass dir das Arbeitszeugnis geben, prüfe die letzte Abrechnung auf ausgezahlten Resturlaub und melde dich rechtzeitig arbeitsuchend, falls der Minijob dein einziges Einkommen war.
Ein wichtiger Sonderfall: Arbeitest du nach dem vereinbarten Ende einfach weiter und der Arbeitgeber widerspricht nicht unverzüglich, entsteht daraus ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Das kann ein Vorteil sein – aber verlass dich nicht darauf, sondern kläre die Verlängerung schriftlich.
Wenn die Befristung unwirksam ist
Hältst du die Befristung für unwirksam – etwa weil die Schriftform fehlte oder du beim selben Arbeitgeber vorbeschäftigt warst –, musst du innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende Entfristungsklage beim Arbeitsgericht erheben. Verstreicht diese Frist, gilt die Befristung als wirksam, selbst wenn sie es rechtlich nicht war. Das ist eine der härtesten Fristen im Arbeitsrecht – und der häufigste Grund, warum an sich starke Fälle verloren gehen.
Checkliste vor der Unterschrift
- Steht die Befristung schriftlich im Vertrag, mit Enddatum oder klar beschriebenem Zweck?
- Unterschreibst du vor deinem ersten Arbeitstag?
- Warst du bei diesem Arbeitgeber schon einmal beschäftigt? Dann ist eine sachgrundlose Befristung meist unzulässig.
- Ist geregelt, ob während der Laufzeit ordentlich gekündigt werden darf?
- Ist eine Probezeit vereinbart und steht sie im Verhältnis zur Vertragsdauer?
- Sind Stundenzahl, Stundenlohn und Urlaubsanspruch eindeutig benannt?
- Bleibt der Verdienst bei 603 Euro im Monatsdurchschnitt?
Eine befristete Tätigkeit kann ein guter Einstieg sein: Wer überzeugt, wird oft in ein dauerhaftes Verhältnis übernommen – ähnlich wie beim Übergang vom Praktikum zum Minijob. Auf Home-Office-Jobs.net sind viele Stellenangebote von vornherein als Projekt- oder Vertretungsstellen ausgeschrieben; ein Blick auf die Vertragsdauer in der Anzeige spart später Überraschungen.
Häufige Fragen
Kann ich einen befristeten Minijob vorzeitig kündigen?
Nur wenn der Vertrag eine ordentliche Kündigung ausdrücklich zulässt oder ein Tarifvertrag das vorsieht. Ohne eine solche Klausel bist du bis zum vereinbarten Ende gebunden – und dein Arbeitgeber ebenso. Unabhängig davon bleibt eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund immer möglich, etwa bei ausbleibender Lohnzahlung. In der Praxis lässt sich ein vorzeitiges Ende oft einvernehmlich per Aufhebungsvertrag regeln.
Gilt in einem befristeten Minijob eine Probezeit?
Eine Probezeit kann vereinbart werden, muss aber in einem angemessenen Verhältnis zur Vertragsdauer stehen. Bei einem auf sechs Monate befristeten Vertrag wäre eine sechsmonatige Probezeit unverhältnismäßig; ein bis zwei Monate sind hier realistisch. Während der Probezeit gilt in der Regel eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen – aber nur, wenn der Vertrag eine ordentliche Kündigung überhaupt erlaubt.
Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn die Befristung ausläuft?
Aus einem Minijob allein entsteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil im Minijob keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Wenn du daneben sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst, kann ein Anspruch aus dieser Beschäftigung bestehen. Melde dich in jedem Fall spätestens drei Monate vor dem Ende der Befristung arbeitsuchend, sonst droht eine Minderung. Beziehst du Leistungen, gilt für Nebeneinkommen aus dem Minijob ein Freibetrag von 165 Euro im Monat.
Verlängert sich die Befristung automatisch, wenn ich krank oder schwanger bin?
Nein. Krankheit, Schwangerschaft oder Elternzeit verlängern eine Befristung nicht – der Vertrag endet trotzdem zum vereinbarten Termin. Der Kündigungsschutz für Schwangere schützt vor Kündigungen, nicht vor dem Auslaufen einer wirksamen Befristung. Eine Ausnahme gilt für Auszubildende und für Fälle, in denen der Vertrag selbst eine Verlängerung vorsieht.
Zählt eine frühere Aushilfstätigkeit als Vorbeschäftigung?
Ja. Für das Verbot der sachgrundlosen Befristung nach Vorbeschäftigung kommt es nicht auf Umfang oder Art der früheren Tätigkeit an. Auch ein zwei Monate langer Ferienjob oder ein alter Minijob beim selben Arbeitgeber kann eine sachgrundlose Befristung unwirksam machen. Ein bezahltes Praktikum wird in der Regel ebenfalls als Beschäftigung gewertet, ein reines Pflichtpraktikum im Rahmen einer Ausbildung dagegen häufig nicht.