Deine Angaben
An wie vielen Tagen pro Woche arbeitest du?
Gesetzliches Minimum: 20 Tage (5-Tage-Woche). Trag den Wert aus deinem Vertrag ein, falls höher.
Dein Urlaubsanspruch
Berechnet nach der Formel Vollzeit-Urlaub ÷ 5 × deine Arbeitstage, aufgerundet auf volle Tage.
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Arbeitsvertrag und die gesetzlichen Regelungen.
Urlaubsanspruch im Minijob – das musst du wissen
Minijobber haben denselben Urlaubsanspruch wie alle anderen Arbeitnehmer. Das regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche – das entspricht 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche.
So wird der Urlaub bei Teilzeit berechnet
Arbeitest du an weniger Tagen pro Woche, wird der Urlaub anteilig berechnet:
Urlaubstage Vollzeit ÷ Arbeitstage Vollzeit pro Woche × eigene Arbeitstage pro Woche.
Beim gesetzlichen Mindesturlaub sind das 4 Urlaubstage je wöchentlichem Arbeitstag:
- 1 Tag/Woche → 4 Urlaubstage
- 2 Tage/Woche → 8 Urlaubstage
- 3 Tage/Woche → 12 Urlaubstage
- 4 Tage/Woche → 16 Urlaubstage
- 5 Tage/Woche → 20 Urlaubstage
Wichtig: Es kommt auf die Arbeitstage an, nicht auf die Stundenzahl. Wer an wenigen Tagen lange arbeitet, hat denselben Urlaubsanspruch wie jemand mit kurzen Schichten an denselben Tagen.
Häufige Fragen
Habe ich als Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub?
Ja. Minijobber haben denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie alle anderen Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz). Der Urlaub wird lediglich anteilig zur Zahl der wöchentlichen Arbeitstage berechnet.
Wie berechne ich den Urlaubsanspruch im Minijob?
Die Formel lautet: Urlaubstage bei Vollzeit ÷ Arbeitstage pro Woche bei Vollzeit × eigene Arbeitstage pro Woche. Bei gesetzlichem Mindesturlaub (20 Tage bei 5-Tage-Woche) und z. B. 3 Arbeitstagen ergibt das 20 ÷ 5 × 3 = 12 Urlaubstage pro Jahr.
Wie viele Urlaubstage stehen mir bei 2 oder 3 Tagen pro Woche zu?
Beim gesetzlichen Mindesturlaub sind es 4 Urlaubstage je wöchentlichem Arbeitstag: bei 1 Tag/Woche 4 Tage, bei 2 Tagen 8 Tage, bei 3 Tagen 12 Tage, bei 4 Tagen 16 Tage. Gewährt dein Arbeitgeber Vollzeitkräften mehr Urlaub, steigt dein Anspruch entsprechend.
Wird der Urlaubsanspruch auf- oder abgerundet?
Bruchteile von Urlaubstagen werden in der Praxis üblicherweise zugunsten des Arbeitnehmers aufgerundet, wenn sie mindestens einen halben Tag ergeben.
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