Viele Minijobber:innen wissen nicht, dass ihnen am Ende der Beschäftigung ein Arbeitszeugnis zusteht – genauso wie jedem anderen Arbeitnehmer. Dabei kann ein gutes Zeugnis für die weitere berufliche Laufbahn wertvoll sein: Es belegt, was du getan hast und wie gut du es gemacht hast. Dieser Artikel erklärt deinen Anspruch, den Aufbau eines Zeugnisses, die verschlüsselte Zeugnissprache und was du tun kannst, wenn die Bewertung nicht stimmt.
Auch im Minijob besteht ein Anspruch
Das Recht auf ein Arbeitszeugnis steht in der Gewerbeordnung und gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse – auch für geringfügige. Ob du nur wenige Stunden pro Woche oder Vollzeit gearbeitet hast, spielt für den Anspruch keine Rolle. Auch die Dauer ist unerheblich: Selbst nach zwei Monaten steht dir ein Zeugnis zu, es fällt dann nur kürzer aus.
Du musst das Zeugnis allerdings verlangen; von selbst wird es oft nicht ausgestellt. Bitte deshalb spätestens zum Ende der Beschäftigung aktiv darum, etwa im Zuge der Kündigung.
Wann du fragen solltest
Der beste Zeitpunkt ist der Moment, in dem die Beendigung feststeht – also direkt nach Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Dann ist dein Beitrag noch präsent, und die Person, die dich beurteilen kann, ist noch im Unternehmen. Wartest du ein Jahr, erinnert sich möglicherweise niemand mehr an deine Arbeit, und das Zeugnis wird blass.
Der Anspruch selbst verjährt nicht sofort, kann aber verwirken, wenn du sehr lange nichts unternimmst. Praktisch heißt das: innerhalb weniger Wochen anfragen, schriftlich und freundlich, und eine Frist von zwei bis drei Wochen nennen.
Das Zwischenzeugnis
Es gibt einen zweiten Fall: das Zwischenzeugnis während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Sinnvoll ist es, wenn deine Vorgesetzte wechselt, das Unternehmen umstrukturiert wird oder du dich anderweitig bewerben willst. Gerade im Minijob mit langer Laufzeit ist das nützlich, weil du sonst jahrelang keinen Beleg für deine Tätigkeit in der Hand hast.
Einfaches und qualifiziertes Zeugnis
Es gibt zwei Arten:
Das einfache Zeugnis bestätigt nur die Art und Dauer der Tätigkeit – also wer du bist, was du gemacht hast und wie lange. Es enthält keine Bewertung.
Das qualifizierte Zeugnis geht weiter: Es bewertet zusätzlich deine Leistung und dein Verhalten. Genau diese Bewertung macht es für Bewerbungen wertvoll. Du hast das Recht, ein qualifiziertes Zeugnis zu verlangen – nutze es, denn nur dieses zeigt künftigen Arbeitgebern, wie gut du gearbeitet hast. Sag beim Anfragen ausdrücklich, dass du ein qualifiziertes Zeugnis möchtest, sonst kommt oft nur die kurze Variante.
Wie ein Zeugnis aufgebaut ist
Ein vollständiges qualifiziertes Zeugnis folgt einem festen Muster:
- Überschrift und Einleitung: vollständiger Name, Geburtsdatum, genaue Bezeichnung der Tätigkeit und der Beschäftigungszeitraum mit Tagesdatum.
- Unternehmensbeschreibung: ein bis zwei Sätze, was der Arbeitgeber tut. Das ordnet deine Tätigkeit ein.
- Tätigkeitsbeschreibung: deine Aufgaben, möglichst konkret und nach Wichtigkeit sortiert.
- Leistungsbeurteilung: Arbeitsweise, Fachwissen, Belastbarkeit, Ergebnisse – abgeschlossen mit der zusammenfassenden Zufriedenheitsformel.
- Verhaltensbeurteilung: das Verhältnis zu Vorgesetzten, Kolleg:innen und Kund:innen.
- Beendigungs- und Schlussformel: Grund des Ausscheidens, Dank, Bedauern und gute Wünsche.
Formal gehört das Zeugnis auf Firmenpapier, ist auf den letzten Arbeitstag datiert und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben. Rechtschreibfehler, Flecken oder handschriftliche Zusätze sind ein Mangel – du darfst eine saubere Fassung verlangen.
Die Zeugnissprache verstehen
Arbeitszeugnisse müssen wohlwollend formuliert sein, dürfen aber auch nicht unwahr sein. Aus diesem Spannungsfeld hat sich eine verschlüsselte Sprache entwickelt, in der scheinbar nette Formulierungen klare Bewertungen transportieren.
Die Leistungsbeurteilung
| Formulierung | Note |
|---|---|
| „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" | sehr gut |
| „stets zu unserer vollen Zufriedenheit" | gut |
| „zu unserer vollen Zufriedenheit" | befriedigend |
| „zu unserer Zufriedenheit" | ausreichend |
| „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit" | mangelhaft |
Es kommt also auf Nuancen an. Achte besonders auf Wörter wie „stets", „vollste" und „jederzeit" – sie heben die Bewertung. Fehlen sie, ist das ein Signal.
Die Verhaltensbeurteilung
Auch hier gilt eine Rangfolge: „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kunden war stets vorbildlich" entspricht einer sehr guten Bewertung, „war einwandfrei" oder „gab zu keinen Klagen Anlass" fällt deutlich ab. Achte zusätzlich auf die Reihenfolge: Werden Vorgesetzte zuerst genannt, ist alles normal. Steht die Kundschaft oder das Kollegium an erster Stelle und die Vorgesetzten fehlen, kann das ein Hinweis auf Reibungen sein.
Warnsignale
- „Er bemühte sich" oder „war stets bestrebt" – Bemühen ohne Ergebnis ist eine schlechte Note.
- „im Rahmen seiner Fähigkeiten" – schränkt die Bewertung ein.
- „durch Pünktlichkeit aufgefallen" – wenn Selbstverständlichkeiten gelobt werden, fehlt Substanzielles.
- „für die Belange der Belegschaft einsetzen" – deutet auf konfliktreiches Engagement hin.
- Fehlende Schlussformel: Wenn Dank für die Zusammenarbeit oder das Bedauern über das Ausscheiden fehlen, deutet das auf eine schlechtere Bewertung hin.
Deine Prüf-Checkliste
Geh dein Zeugnis mit diesen Punkten durch, bevor du es abheftest:
- Sind Name, Datum und Zeitraum korrekt und vollständig?
- Ist die Tätigkeit so beschrieben, dass Außenstehende sie verstehen?
- Fehlt eine wichtige Aufgabe, auf die du stolz bist?
- Enthält das Zeugnis eine klare Zufriedenheitsformel mit „stets" und „voll"?
- Wird auch das Verhalten bewertet, und in der üblichen Reihenfolge?
- Gibt es eine Schlussformel mit Dank und guten Wünschen?
- Ist es auf Firmenpapier, korrekt datiert und unterschrieben?
Wenn das Zeugnis nicht stimmt
Sprich Unstimmigkeiten an, das ist üblich und kein Affront. Am besten schriftlich, sachlich und mit einem konkreten Vorschlag: Nenne die Stelle, die du geändert haben möchtest, und liefere gleich eine Formulierung mit. Viele Arbeitgeber übernehmen solche Vorschläge, weil sie ihnen Arbeit ersparen.
Rechtlich gilt eine Faustregel aus der Rechtsprechung: Eine befriedigende Bewertung ist der Durchschnitt. Willst du eine bessere Note, musst du sie belegen – etwa mit Zielvereinbarungen, Lob per E-Mail oder Kennzahlen. Will der Arbeitgeber schlechter bewerten als befriedigend, muss er das begründen. Eine gute Vorbereitung ist deshalb, während der Beschäftigung Belege zu sammeln.
Praktischer Tipp für kleine Arbeitgeber: Biete an, einen Entwurf selbst zu schreiben. Gerade bei Minijobs fehlt oft die Routine für Zeugnisse, und ein fertiger Text wird dankbar angenommen. Achte darauf, realistisch zu bleiben – ein durchgehend überschwängliches Zeugnis wirkt unglaubwürdig.
Warum sich das Zeugnis für dich lohnt
Ein Minijob-Zeugnis ist mehr wert, als viele denken. Es belegt Erfahrung, die du sonst nur behaupten könntest, und kann gerade für Berufseinsteiger:innen oder Wiedereinsteiger:innen den Unterschied machen. Zusammen mit Arbeitsproben und Referenzen ist es ein wichtiger Baustein deiner Bewerbungsunterlagen. Wer Lücken im Lebenslauf füllen will, kann mit einem Minijob-Zeugnis Aktivität und Können nachweisen – siehe Lücken im Lebenslauf erklären.
Besonders wertvoll ist es beim Wechsel in ein anderes Feld: Ein Zeugnis über zuverlässige Kundenkommunikation im Homeoffice ist ein Argument für jede weitere Remote-Stelle. Wenn du wissen willst, welche Richtung zu dir passt, hilft der Homeoffice-Job-Test; passende Stellen findest du danach in der Jobbörse von Home-Office-Jobs.net.
Fazit
Auch im Minijob hast du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis – und du solltest dieses Recht nutzen, am besten in Form eines qualifizierten Zeugnisses mit Leistungsbewertung. Wer die verschlüsselte Zeugnissprache versteht, kann prüfen, ob die Bewertung fair ausgefallen ist, und Unstimmigkeiten mit einem konkreten Formulierungsvorschlag ansprechen. Ein gutes Zeugnis belegt deine Erfahrung und stärkt künftige Bewerbungen. Vergiss deshalb beim Abschied eines Minijobs nie, danach zu fragen – es kostet nichts und kann deiner Laufbahn nützen.
Häufige Fragen
Wie lange hat mein Arbeitgeber Zeit, das Zeugnis auszustellen?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht, üblich ist eine Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen. Setze in deiner Anfrage höflich eine konkrete Frist, damit die Sache nicht liegen bleibt. Passiert danach nichts, hilft eine schriftliche Erinnerung mit Hinweis auf deinen Anspruch. In der Praxis genügt das fast immer.
Bekomme ich ein Zeugnis auch, wenn mir gekündigt wurde?
Ja, der Anspruch besteht unabhängig davon, wer gekündigt hat und aus welchem Grund. Selbst bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber muss das Zeugnis wohlwollend formuliert sein und darf dein berufliches Fortkommen nicht unnötig erschweren. Der Beendigungsgrund muss übrigens gar nicht genannt werden – ist er unvorteilhaft, kannst du bitten, ihn wegzulassen.
Darf im Zeugnis stehen, dass ich nur wenige Stunden gearbeitet habe?
Der Umfang der Tätigkeit darf genannt werden und wird bei Teilzeit- und Minijob-Verhältnissen häufig erwähnt. Das ist kein Nachteil, sondern eine sachliche Angabe – künftige Arbeitgeber können deine Erfahrung so besser einordnen. Wichtig ist nur, dass die Angabe stimmt und nicht abwertend formuliert wird, etwa als „lediglich" oder „nur".
Was mache ich, wenn der Arbeitgeber gar nicht reagiert?
Schicke zunächst eine schriftliche Erinnerung mit klarer Frist, am besten per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben. Bleibt auch das ohne Wirkung, kannst du dich an eine Gewerkschaft, einen Rechtsschutz oder eine Beratungsstelle wenden. Der Anspruch ist gut durchsetzbar, allerdings solltest du Aufwand und Nutzen abwägen. Parallel hilft eine schriftliche Referenz einer Kollegin oder Vorgesetzten als Ersatzbeleg.