Auch wenn ein Minijob oft locker und informell beginnt, im Fall einer Kündigung gelten klare Regeln. Das Arbeitsrecht macht keinen generellen Unterschied zwischen einer Vollzeitstelle und einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis: dieselben grundlegenden Schutzrechte, dieselben gesetzlichen Fristen, dieselbe Schriftformpflicht. Wer weiß, was im Ernstfall gilt, kann seine Rechte besser wahrnehmen, egal ob du selbst kündigen willst oder eine Kündigung erhalten hast. Dieser Artikel erklärt die Rechtslage, zeigt die Fristberechnung an Beispielen, enthält ein Musterschreiben zum Nachschreiben und listet auf, was nach der Kündigung noch zu klären ist.
Auch im Minijob gelten die normalen Kündigungsregeln
Ein Minijob ist ein vollwertiges Arbeitsverhältnis. Entsprechend gelten dieselben Kündigungsregeln wie bei anderen Jobs, und eine Kündigung muss bestimmte Formalien einhalten, um wirksam zu sein.
Wichtig ist die Abgrenzung zur Selbstständigkeit: Wer als freie:r Auftragnehmer:in arbeitet, beendet einen Dienst- oder Werkvertrag nach dessen eigenen Regeln, oft formlos und mit ganz anderen Fristen. Für dich als Angestellte:n im Minijob gilt dagegen das Arbeitsrecht mit Schriftform und gesetzlicher Kündigungsfrist. Verwechsle die beiden Welten nicht, denn Vorlagen aus dem Freelancer-Bereich passen hier nicht.
Die gesetzliche Kündigungsfrist im Minijob
Wenn im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag keine andere Frist vereinbart wurde, gilt die gesetzliche Grundregel: vier Wochen zum fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung muss also mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Beendigungsdatum zugegangen sein, und das Datum muss auf den 15. oder den letzten Tag des Monats fallen.
Ein Beispiel: Du möchtest deinen Minijob zum 30. Juni beenden. Dann muss die Kündigung spätestens am 2. Juni beim Arbeitgeber eingegangen sein. Geht sie erst am 5. Juni ein, greift die nächstmögliche Frist, und das Arbeitsverhältnis endet erst zum 31. Juli.
Entscheidend ist dabei der Zugang: Die Frist beginnt, wenn das Schreiben den Arbeitgeber erreicht, nicht wenn du es abschickst.
Vier Wochen sind nicht ein Monat
Der häufigste Rechenfehler: Vier Wochen sind 28 Tage, nicht ein Kalendermonat. Zwischen dem Zugang deines Schreibens und dem Beendigungstermin müssen mindestens 28 Tage liegen, und der Termin selbst muss der 15. oder der letzte Tag eines Monats sein.
| Zugang beim Arbeitgeber | 28 Tage später | Frühestmögliches Ende |
|---|---|---|
| 18. März | 15. April | 15. April |
| 20. März | 17. April | 30. April |
| 2. Juni | 30. Juni | 30. Juni |
| 4. Juni | 2. Juli | 15. Juli |
Zwei Tage Verzögerung können also einen halben Monat kosten. Plane deshalb Puffer für die Zustellung ein und gib das Schreiben lieber ein paar Tage früher ab.
Längere Fristen im Vertrag und für den Arbeitgeber
Für Arbeitgeber, die ein langjähriges Beschäftigungsverhältnis beenden, gelten gestaffelte längere Fristen: Nach zwei bis fünf Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die Frist mindestens einen Monat zum Monatsende, danach verlängert sie sich weiter, etwa auf zwei Monate nach fünf Jahren. Diese Staffelung gilt grundsätzlich nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Deine eigene Frist bleibt bei vier Wochen, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht.
Vertraglich vereinbarte Fristen dürfen für dich außerdem nicht länger sein als für den Arbeitgeber. Lies die Klausel in deinem Arbeitsvertrag also genau, bevor du dich an eine lange Frist gebunden fühlst.
Probezeit: kürzere Frist, mehr Flexibilität
Wurde eine Probezeit vereinbart, sie darf im Minijob maximal sechs Monate dauern, gilt in dieser Zeit eine verkürzte Frist von zwei Wochen, und zwar zu jedem beliebigen Datum. Es muss also kein bestimmter Kalendertag sein. Beide Seiten können in der Probezeit mit dieser kurzen Frist kündigen, in der Regel auch ohne Angabe von Gründen. Vollständig schrankenlos ist das aber nicht, denn besondere Schutzrechte wie der Mutterschutz gelten auch hier.
Schriftform ist Pflicht
Eine Kündigung im Minijob muss schriftlich erfolgen, das schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch vor. Eine mündliche Kündigung, eine E-Mail, ein Fax oder eine Textnachricht reichen rechtlich nicht aus.
Konkret heißt das:
- Eigenhändige Unterschrift mit Stift, keine eingescannte oder eingefügte Grafik.
- Original zustellen, nicht nur eine Kopie oder ein Foto.
- Kein Formzwang beim Inhalt: Der Text darf schlicht sein, entscheidend ist die eindeutige Erklärung.
Eine formunwirksame Kündigung ist nicht nur unwirksam, sie kostet dich auch Zeit: Das Arbeitsverhältnis läuft weiter, bis eine formgerechte Kündigung zugeht. Wer per E-Mail kündigt und danach nicht mehr erscheint, riskiert im schlimmsten Fall eine Abmahnung.
Kündigungsschutz: wann er gilt, wann nicht
Das Kündigungsschutzgesetz schützt Beschäftigte vor ungerechtfertigten Kündigungen, gilt aber nicht automatisch für jeden Minijob. Zwei Voraussetzungen müssen zusammenkommen: Das Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestanden haben, und der Betrieb muss mehr als zehn Beschäftigte haben.
Wer also in einem kleinen Unternehmen mit fünf Mitarbeitenden einen Minijob hat, genießt in der Regel keinen allgemeinen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis dann ohne Angabe sozialer Gründe beenden, muss aber Fristen und Schriftform einhalten. In größeren Betrieben und nach mehr als sechs Monaten muss eine Kündigung dagegen sozial gerechtfertigt sein, also betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt.
Unabhängig davon gibt es Gruppen mit besonderem Schutz: Schwangere und Mütter in der Schutzfrist nach der Geburt, Eltern in der Elternzeit, Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung sowie Betriebsratsmitglieder. Dieser besondere Schutz gilt auch im Minijob und auch in kleinen Betrieben.
Selbst kündigen: was ins Schreiben gehört
Ein Kündigungsschreiben ist kurz und sachlich. Diese Angaben gehören hinein:
- Absenderdaten von dir und die Anschrift des Arbeitgebers
- Datum des Schreibens
- Eine klare Betreffzeile, etwa „Kündigung meines Arbeitsverhältnisses“
- Die eindeutige Erklärung, dass du kündigst
- Der Kündigungstermin, zu dem das Arbeitsverhältnis enden soll
- Die Bitte um eine schriftliche Bestätigung
- Die Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Deine eigenhändige Unterschrift
Einen Kündigungsgrund musst du nicht angeben, das ist deine freie Entscheidung. Verzichte auf Vorwürfe, Erklärungen und Emotionales: Das Schreiben landet in der Personalakte und wird später womöglich von Menschen gelesen, die dich nicht kennen. Ein höflicher Ton kostet nichts und macht ein wohlwollendes Zeugnis wahrscheinlicher.
Ein einfaches Muster
Max Mustermann Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
An [Arbeitgeber, Anschrift]
Musterstadt, [Datum]
Kündigung meines Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Beendigungsdatum schriftlich. Außerdem bitte ich um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift] Max Mustermann
Der Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ ist nützlich, falls du dich bei der Frist verrechnet hast. So wird die Kündigung zum frühestmöglichen korrekten Termin wirksam.
So weist du den Zugang nach
Die Kündigung wird erst wirksam, wenn sie zugegangen ist, und im Streitfall musst du das beweisen. Die Möglichkeiten im Vergleich:
| Weg | Nachweiswert | Hinweis |
|---|---|---|
| Persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung | sehr hoch | Datum und Unterschrift auf deiner Kopie |
| Übergabe vor Zeugen | hoch | Zeuge sollte den Inhalt kennen |
| Einwurf-Einschreiben | hoch | Auslieferungsbeleg online abrufbar |
| Einwurf in den Firmenbriefkasten mit Zeugen | hoch | Zeitpunkt notieren |
| Einschreiben mit Rückschein | mittel | scheitert, wenn niemand abholt |
| Einfacher Brief | gering | im Streitfall kaum beweisbar |
Am einfachsten ist die persönliche Übergabe: Nimm zwei Ausdrucke mit und lass dir auf deinem Exemplar Datum, Name und Unterschrift bestätigen. Geht das nicht, ist das Einwurf-Einschreiben die zuverlässigste Alternative. Bewahre in jedem Fall eine Kopie deines Schreibens auf.
Nach der Kündigung
Mit dem Schreiben ist es nicht getan. Diese Punkte solltest du abarbeiten:
- Arbeitszeugnis anfordern: Du hast Anspruch darauf, wahlweise als einfaches Zeugnis mit Art und Dauer der Beschäftigung oder als qualifiziertes Zeugnis mit Beurteilung von Leistung und Verhalten. Gerade Homeoffice-Erfahrung lässt sich so belegen.
- Resturlaub klären: Nicht genommener Urlaub muss finanziell abgegolten werden. Wie viele Tage dir zustehen, rechnest du im Minijob-Urlaubsrechner nach.
- Letzte Abrechnung prüfen: Stimmen Stunden, Stundenlohn und Urlaubsabgeltung? Der Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 €. Ob der letzte Monat noch in die Grenze von 603 € passt, zeigt der Minijob-Rechner.
- Arbeitsmittel zurückgeben und dir die Rückgabe quittieren lassen.
- Zugänge und Daten: Kläre, welche Konten deaktiviert werden und welche Unterlagen du löschen sollst.
- Abmeldung: Der Arbeitgeber meldet dich bei der Minijob-Zentrale ab, du musst dafür nichts tun.
Trennst du dich im Guten, bleibt der Arbeitgeber eine mögliche Referenz für die Zukunft. Ein fairer, professioneller Abschied lohnt sich also. Den nächsten Minijob findest du unter den aktuellen Homeoffice-Jobs; bewirb dich am besten, bevor der alte endet.
Wenn du Sozialleistungen beziehst
Beziehst du Bürgergeld oder andere Leistungen, sprich vor der Kündigung mit dem Jobcenter. Wer eine Beschäftigung ohne wichtigen Grund selbst beendet, riskiert eine Leistungsminderung. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht aus einem Minijob ohnehin nicht, weil er in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei ist. Wie sich Verdienst und Leistung zueinander verhalten, zeigt der Bürgergeld-Minijob-Rechner.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Minijob fristlos kündigen?
Eine fristlose Kündigung ist nur bei einem wichtigen Grund möglich, der die Fortsetzung bis zum Fristende unzumutbar macht, etwa ausbleibender Lohn über längere Zeit, unzumutbare Arbeitsbedingungen oder Übergriffe. Der Grund muss belegbar sein, und in vielen Fällen ist zuvor eine Abmahnung nötig. Außerdem gilt eine kurze Frist von zwei Wochen ab Kenntnis des Vorfalls. Auch die fristlose Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Muss mein Arbeitgeber mir sagen, warum er kündigt?
Außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes, also in kleinen Betrieben oder in den ersten sechs Monaten, muss er keinen Grund nennen. Greift der Kündigungsschutz, muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Hältst du sie für ungerechtfertigt, kannst du innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Diese Frist ist kurz und lässt sich kaum retten, wenn sie verstrichen ist.
Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, warum ich kündige?
Nein, ein Grund gehört nicht ins Kündigungsschreiben und muss auch nicht mündlich genannt werden. In der Praxis ist ein kurzer, freundlicher Hinweis oft sinnvoll, weil er das Verhältnis erhält und ein wohlwollendes Zeugnis wahrscheinlicher macht. Bleib dabei sachlich und vermeide Kritik an Personen.
Was ist der Unterschied zu einem Aufhebungsvertrag?
Bei einer Kündigung erklärst du einseitig die Beendigung, beim Aufhebungsvertrag einigt ihr euch beide auf ein Ende, oft zu einem früheren Termin als die Frist erlauben würde. Das kann praktisch sein, wenn ein neuer Job schneller beginnt. Achte darauf, dass Resturlaub, letzte Abrechnung und Zeugnis ausdrücklich geregelt sind, und unterschreibe nichts unter Zeitdruck vor Ort.
Kann mein Arbeitgeber mich während des Urlaubs kündigen?
Ja, eine Kündigung während des Urlaubs ist grundsätzlich möglich, sofern das Schreiben zugegangen ist. Der Urlaub bietet keinen Schutz vor Kündigung, und die Frist läuft ab dem Tag des Zugangs. Praktisch heißt das: Lass deinen Briefkasten im Urlaub im Blick behalten.
Was passiert mit meinem Resturlaub, wenn ich zum Monatsende gehe?
Nicht genommener Urlaub wird ausgezahlt, wenn er bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Die Höhe richtet sich nach deinem durchschnittlichen Verdienst, üblicherweise dem der letzten 13 Wochen. Diese Urlaubsabgeltung ist Arbeitsentgelt und zählt auf die Grenze von 603 € im Monat, kann sie im letzten Monat also sprengen. Alternativ könnt ihr vereinbaren, den Urlaub vor dem Ende noch zu nehmen.
Fazit
Kündigungen im Minijob folgen denselben Regeln wie in anderen Beschäftigungsverhältnissen, mit der wichtigen Ausnahme, dass der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz oft nicht greift. Wer die gesetzliche Frist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende kennt, auf die Schriftform achtet und den Zugang nachweisbar gestaltet, ist auf der sicheren Seite. Kümmere dich zum Abschluss um Zeugnis und Resturlaub, dann endet das Arbeitsverhältnis sauber und du hältst dir alle Türen offen.
Hinweis: Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei arbeitsrechtlichen Fragen empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder eine Gewerkschaft.