Mindestlohn 2026 und deine Minijob-Stunden

Der gesetzliche Mindestlohn betrifft fast alle Minijobber:innen direkt – und er hat eine besondere Bedeutung, weil die Minijob-Grenze über eine feste Formel an ihn gekoppelt ist. Wer diese Formel kennt, kann seine Arbeitsstunden planen, eine Lohnerhöhung richtig einordnen und prüfen, ob die eigene Abrechnung stimmt. Dieser Artikel rechnet den Zusammenhang vor, zeigt die Stundenzahlen für verschiedene Löhne und erklärt, was du tun kannst, wenn dein Arbeitgeber unter dem Mindestlohn bleibt.

Der Mindestlohn 2026

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 Euro pro Stunde. Er ist die unterste Grenze dessen, was Arbeitgeber zahlen dürfen, und gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten – auch für Minijobber:innen, auch im Homeoffice, auch in der Probezeit und auch bei befristeten Verträgen.

Der Anspruch ist nicht verhandelbar. Eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, die einen niedrigeren Stundenlohn festschreibt, ist in diesem Punkt unwirksam – du kannst die Differenz trotzdem verlangen. Auch ein Verzicht darauf ist rechtlich nicht möglich.

Die wenigen Ausnahmen

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
  • Auszubildende, für die stattdessen die Mindestausbildungsvergütung gilt.
  • Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Studium oder Ausbildung sowie freiwillige Orientierungspraktika bis zu drei Monaten.
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung.
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten, die kein Arbeitsverhältnis begründen.

Für die allermeisten Minijobber:innen gilt der Mindestlohn uneingeschränkt. Wichtig ist außerdem: In einigen Branchen liegen tarifliche Mindestlöhne höher als der gesetzliche. Dann gilt der höhere Wert.

Die Formel hinter der Minijob-Grenze

Hier wird es interessant. Seit der Reform von 2022 ist die Minijob-Grenze nicht mehr ein politisch festgelegter runder Betrag, sondern das Ergebnis einer Rechnung. Der Gedanke dahinter: Wer zum Mindestlohn arbeitet, soll immer etwa zehn Stunden pro Woche leisten können, ohne die Geringfügigkeit zu verlassen.

Die Formel lautet:

Mindestlohn × 130 ÷ 3 = Minijob-Grenze, aufgerundet auf volle Euro

Eingesetzt für 2026:

  • 13,90 € × 130 = 1.807 €
  • 1.807 € ÷ 3 = 602,33 €
  • aufgerundet: 603 € im Monatsdurchschnitt

Woher kommen die 130 und die 3? Zehn Wochenstunden ergeben über 13 Wochen 130 Stunden, und 13 Wochen entsprechen einem Quartal, also drei Monaten. Die Formel rechnet damit nichts anderes als "zehn Wochenstunden zum Mindestlohn, umgerechnet auf einen Durchschnittsmonat".

Aus der Monatsgrenze folgt die Jahresgrenze: 603 € × 12 = 7.236 € im Jahr. Maßgeblich ist der Durchschnitt über den Zeitraum, nicht jeder einzelne Monat – ein etwas höherer Monat lässt sich also durch einen niedrigeren ausgleichen. Ausführlich erklärt das der Beitrag Die Minijob-Grenze 2026.

Wie viele Stunden du arbeiten darfst

Wie viele Stunden im Minijob möglich sind, hängt allein von deinem konkreten Stundenlohn ab. Die einfache Rechnung: Teile die Verdienstgrenze von 603 € durch deinen Stundenlohn.

Stundenlohn Stunden/Monat bis 603 € Stunden/Woche Verdienst bei voller Ausschöpfung
13,90 € (Mindestlohn) rund 43 rund 10 597,70 € bei 43 Stunden
15,00 € rund 40 rund 9 600,00 €
16,00 € rund 37 rund 8,5 592,00 €
18,00 € rund 33 rund 7,5 594,00 €
20,00 € rund 30 rund 7 600,00 €
25,00 € rund 24 rund 5,5 600,00 €

Das zeigt: Je höher dein Stundenlohn, desto weniger Stunden bleiben bis zur Grenze. Wer gut qualifiziert ist und mehr verdient, stößt schneller an die Grenze – ein Aspekt, der bei der Gehaltsverhandlung zu bedenken ist. Für dich als Beschäftigte:n ist der höhere Stundenlohn trotzdem der bessere Deal: gleicher Verdienst bei weniger Arbeitszeit.

Deine persönliche Kombination aus Stundenlohn und Stundenzahl rechnest du am schnellsten mit dem Minijob-Rechner auf Home-Office-Jobs.net durch. Wenn du umgekehrt wissen willst, was ein angebotener Monatsbetrag pro Stunde bedeutet, hilft der Stundenlohn-Rechner.

Vom Verdienst geht im Minijob übrigens nur der Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 % ab – bei 603 € sind das rund 21,71 €, es bleiben also rund 581 € netto. Eine Befreiung ist auf Antrag möglich.

Was bei Mindestlohnerhöhungen passiert

Der Mindestlohn wird regelmäßig angepasst, meist zum Jahresbeginn. Bei jeder Erhöhung passiert zweierlei: Dein Stundenlohn steigt, sofern du am Mindestlohn liegst, und die Minijob-Grenze steigt über die Formel automatisch mit.

Das bedeutet: Wenn du zum Mindestlohn arbeitest, kannst du auch nach einer Erhöhung weiterhin rund zehn Stunden pro Woche leisten – du verdienst dann nur entsprechend mehr, bleibst aber im selben Stundenrahmen. Die Kopplung nimmt dir also die Angst, durch eine Lohnerhöhung Stunden zu verlieren.

Zwei Fälle brauchen trotzdem Aufmerksamkeit:

  • Fester Monatsbetrag. Wer eine feste Pauschale nahe an der alten Grenze vereinbart hat, sollte nach einer Erhöhung prüfen, ob der vereinbarte Betrag geteilt durch die tatsächlichen Stunden noch über dem neuen Mindestlohn liegt. Sonst wird aus einer korrekten Abrechnung über Nacht eine Unterschreitung.
  • Lohn oberhalb des Mindestlohns. Liegst du bereits darüber, steigt dein Lohn nicht automatisch mit. Deine mögliche Stundenzahl wächst dann aber, weil die Grenze steigt – bei 18 € und einer um 6 € höheren Grenze wäre das ein Drittel einer zusätzlichen Stunde im Monat.

Wer dauerhaft mehr als 603 € verdienen will oder muss, landet im Übergangsbereich bis 2.000 € im Monat. Dort steigen die Sozialabgaben gleitend an, dafür bist du voll sozialversichert. Was netto bleibt, zeigt der Midijob-Rechner.

Wenn dein Arbeitgeber zu wenig zahlt

Der Mindestlohn wird häufiger unterschritten, als viele denken – meist nicht durch einen zu niedrig vereinbarten Stundensatz, sondern durch Arbeitszeit, die nicht bezahlt wird.

Typische Fallstricke

  • Unbezahlte Rüstzeiten: Hochfahren des Rechners, Anmelden in Systemen, Einlesen in Vorgänge. Das ist Arbeitszeit.
  • Pauschale ohne Stundenbezug: "500 € im Monat für die Betreuung des Postfachs" klingt bequem, wird aber zum Problem, wenn daraus 45 Stunden werden. 500 € ÷ 45 Stunden = 11,11 € – deutlich unter dem Mindestlohn.
  • Vergütung pro Stück oder pro Fall: Bei Stücklohn muss der erreichte Durchschnitt den Mindestlohn ergeben. Wer pro erfasstem Datensatz bezahlt wird, sollte einmal die Zeit stoppen und nachrechnen.
  • Unbezahlte Besprechungen und Schulungen, die der Arbeitgeber anordnet.
  • Nicht vergütete Bereitschaft, in der du dich für Anrufe verfügbar halten sollst.

Was du tun kannst

  1. Zeiten dokumentieren. Notiere Beginn, Ende und Dauer jedes Arbeitstags. Der Arbeitgeber ist bei Minijobs ohnehin verpflichtet, die Arbeitszeiten aufzuzeichnen, spätestens sieben Tage nach der Leistung, und sie zwei Jahre aufzubewahren – mehr dazu in Arbeitszeiterfassung im Minijob. Eine eigene Aufzeichnung schadet trotzdem nicht.
  2. Nachrechnen. Verdienst geteilt durch tatsächlich geleistete Stunden. Liegt das Ergebnis unter 13,90 €, gibt es eine Differenz.
  3. Sachlich ansprechen. Oft ist es ein Rechenfehler oder Unkenntnis, gerade bei privaten Arbeitgebern.
  4. Schriftlich nachfordern, mit Aufstellung und Frist, wenn das Gespräch nicht hilft.
  5. Beratung holen. Die Gewerkschaft, eine Arbeitnehmerberatung oder der Zoll, der die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert, sind die richtigen Anlaufstellen.

Ein wichtiger Punkt: Vertragliche Ausschlussfristen, nach denen Ansprüche binnen weniger Monate verfallen, gelten für den Mindestlohnanspruch nicht. Er kann im Rahmen der regulären Verjährung von drei Jahren geltend gemacht werden. Ein Verzicht ist unwirksam.

Den Überblick behalten

Gerade wer mehrere Tätigkeiten ausübt, sollte Stunden und Verdienste zusammen betrachten – denn für die Minijob-Grenze zählt die Summe aller geringfügigen Beschäftigungen. Der Rechner für mehrere Minijobs zeigt dir, ob du in der Summe noch im Rahmen liegst; die Regeln dazu erklärt Mehrere Minijobs gleichzeitig?.

Die jeweils aktuelle Höhe des Mindestlohns und der daraus folgenden Grenze findest du jederzeit auf der Website der Minijob-Zentrale, deren Aufgaben der Beitrag Die Minijob-Zentrale einfach erklärt beschreibt.

Häufige Fragen

Gilt der Mindestlohn auch, wenn ich im Ausland für einen deutschen Arbeitgeber arbeite?

Das hängt davon ab, welchem Recht dein Arbeitsverhältnis unterliegt und wo du deine Arbeit gewöhnlich erbringst. Arbeitest du dauerhaft von einem anderen Land aus, greift häufig das dortige Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, und der deutsche Mindestlohn ist dann nicht automatisch anwendbar. Bei einem vorübergehenden Aufenthalt ändert sich in der Regel nichts. Weil hier Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht zusammenspielen, solltest du das vor einem längeren Auslandsaufenthalt mit deinem Arbeitgeber und der Krankenkasse klären.

Zählt die Fahrt zum Kunden als Arbeitszeit?

Der Weg von zu Hause zur ersten Arbeitsstätte ist grundsätzlich keine vergütungspflichtige Arbeitszeit. Fahrten, die während der Arbeit anfallen – etwa von einem Einsatzort zum nächsten oder zu einem Kundentermin auf Anweisung –, sind dagegen in aller Regel zu vergüten. Im Homeoffice spielt das selten eine Rolle, wird aber wichtig, wenn dein Minijob gelegentliche Vor-Ort-Termine umfasst. Halte solche Zeiten in deiner Aufzeichnung getrennt fest.

Bekomme ich im Minijob auch bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung?

Ja, beides. Der bezahlte Erholungsurlaub steht dir anteilig zu, berechnet nach deinen Arbeitstagen pro Woche, und im Krankheitsfall gilt die Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Bezahlt wird dabei der Verdienst, den du ohne Ausfall gehabt hättest. Auch an gesetzlichen Feiertagen, die auf einen deiner Arbeitstage fallen, muss gezahlt werden. Diese Ansprüche sind unabhängig vom Umfang der Beschäftigung und werden bei Minijobs oft vergessen.

Was passiert, wenn ich einmalig über 603 € komme?

Ein unvorhersehbares Überschreiten ist in engen Grenzen zulässig – etwa wenn du kurzfristig eine erkrankte Kollegin vertrittst. Zulässig sind bis zu zwei Kalendermonate innerhalb eines Zeitjahres, und der Verdienst darf in diesen Monaten das Doppelte der Grenze nicht übersteigen. Planbare Mehrarbeit, etwa ein zusätzlich vereinbartes Projekt, fällt nicht darunter und macht aus dem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Kläre solche Fälle vorher mit deinem Arbeitgeber oder der Minijob-Zentrale.

Muss ich den Mindestlohn selbst kontrollieren?

Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber, und der Zoll kontrolliert die Einhaltung. In der Praxis fällt eine Unterschreitung aber meist nur auf, wenn Beschäftigte selbst nachrechnen – besonders im Homeoffice, wo niemand sieht, wie lange du tatsächlich arbeitest. Eine eigene, einfache Stundenaufzeichnung kostet dich zwei Minuten am Tag und ist im Streitfall dein wichtigstes Beweismittel. Sie hilft außerdem dabei, die 603-Euro-Grenze nicht versehentlich zu überschreiten.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 im Minijob?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 Euro pro Stunde und gilt grundsätzlich auch für Minijobber. Niemand darf dir weniger zahlen, egal in welcher Beschäftigungsform du arbeitest.

Wie viele Stunden darf ich im Minijob zum Mindestlohn arbeiten?

Die Minijob-Grenze ist so an den Mindestlohn gekoppelt, dass du zum Mindestlohn etwa zehn Stunden pro Woche arbeiten kannst, ohne die Grenze zu überschreiten. Wer mehr pro Stunde verdient, darf entsprechend weniger Stunden arbeiten.

Was passiert mit der Minijob-Grenze, wenn der Mindestlohn steigt?

Weil die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie bei einer Mindestlohnerhöhung in der Regel mit. So bleibt der mögliche Stundenumfang ungefähr gleich, auch wenn der Stundenlohn höher wird.

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