Wenn du von zu Hause aus arbeitest, kostet das oft mehr, als viele denken: ein vernünftiger Schreibtisch, ein Bürostuhl, der auch nach sechs Stunden noch bequem ist, ein zweiter Monitor. Die gute Nachricht: Vieles davon kannst du dir über die Steuererklärung zumindest teilweise zurückholen. Die etwas längere Antwort lautet, dass es darauf ankommt – auf die Höhe deiner Ausgaben, auf deine übrigen Einkünfte und darauf, ob du überhaupt Einkommensteuer zahlst. Dieser Ratgeber ordnet das ein.
Hinweis vorab: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Für deinen konkreten Fall wende dich an das Finanzamt, einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung.
Was zählt überhaupt als Homeoffice-Ausstattung?
Als absetzbare Ausstattung gilt alles, was du für deine berufliche Tätigkeit von zu Hause brauchst. Der Fachbegriff dafür lautet "Arbeitsmittel". Entscheidend ist, dass du die Gegenstände tatsächlich für den Job nutzt, nicht nur privat.
Typische Beispiele sind:
- Möbel: Schreibtisch, Bürostuhl, Regal oder Aktenschrank
- Technik: Laptop, PC, Monitor, Tastatur, Maus, Headset, Webcam
- Bürobedarf: Druckerpapier, Toner und Patronen, Stifte, Ordner, Kabel, Schreibtischlampe
- Software und Lizenzen: Programme, Abos für beruflich genutzte Tools
- Fachliteratur und Weiterbildung: Fachbücher, Kurse und Seminare mit beruflichem Bezug
Ob du in Vollzeit, Teilzeit oder als Nebenjob remote arbeitest, spielt für die grundsätzliche Absetzbarkeit keine Rolle. Wichtig ist der berufliche Bezug. Wer über eine Homeoffice-Jobbörse eine neue Remote-Stelle findet, kann die Anschaffungen für den neuen Arbeitsplatz genauso geltend machen wie langjährige Heimarbeiter.
Werbungskosten: der Rahmen für deine Ausgaben
Arbeitsmittel setzt du als Werbungskosten in der Anlage N deiner Steuererklärung ab, Selbstständige buchen sie als Betriebsausgaben in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Werbungskosten mindern dein zu versteuerndes Einkommen – aber erst ab einer bestimmten Schwelle.
Denn jede:r Arbeitnehmer:in bekommt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro im Jahr angerechnet, ganz ohne Nachweise. Nur wenn deine tatsächlichen beruflichen Ausgaben darüber liegen, wirkt sich jeder zusätzliche Euro steuerlich aus. Wer im Jahr nur ein Headset für 60 Euro gekauft hat, profitiert also praktisch nicht. Wer einen neuen Rechner, ein komplettes Schreibtisch-Setup und eine Weiterbildung bezahlt hat, kommt schnell darüber.
Deshalb lohnt es sich, wirklich alle beruflichen Kosten zusammenzurechnen: Ausstattung, Fahrtkosten, Fortbildungen, Bewerbungskosten, Beiträge zu Berufsverbänden und die Homeoffice-Pauschale. Kommst du in Summe über den Pauschbetrag, holst du dir echtes Geld zurück. Welche Posten dabei zusammenkommen, zeigt der Überblick zu Werbungskosten beim Minijob.
Ausstattung neben der Homeoffice-Pauschale
Ein häufiges Missverständnis: Viele glauben, mit der Tagespauschale fürs Homeoffice seien alle Kosten abgegolten. Das stimmt nicht. Die Pauschale deckt anteilige Raumkosten wie Miete, Strom und Heizung ab. Deine Arbeitsmittel wie Schreibtisch oder Laptop kannst du zusätzlich absetzen.
Die Pauschale beträgt 6 Euro für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause gearbeitet hast, höchstens für 210 Tage und damit maximal 1.260 Euro im Jahr. Du trägst schlicht die Zahl der Homeoffice-Tage ein, Einzelnachweise brauchst du nicht. Wie viel bei deiner Tagezahl herauskommt, rechnest du mit dem Homeoffice-Pauschale-Rechner aus; die Details stehen im Ratgeber zur Homeoffice-Pauschale.
Ein Blick auf die Zahlen zeigt, warum sich das Sammeln lohnt: Wer die Pauschale voll ausschöpft, liegt mit 1.260 Euro schon knapp über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro. Jeder Schreibtischstuhl und jedes Headset kommt dann obendrauf und senkt die Steuer tatsächlich.
Das häusliche Arbeitszimmer als Sonderfall
Für ein echtes häusliches Arbeitszimmer gibt es eine eigene Regelung mit deutlich strengeren Voraussetzungen: Der Raum muss nahezu ausschließlich beruflich genutzt und räumlich vom privaten Bereich abgegrenzt sein. Die Arbeitsecke im Wohnzimmer erfüllt das nicht. Für die meisten ist die Tagespauschale deshalb die praktischere Variante. Wann sich der Aufwand trotzdem lohnt, erklärt Arbeitszimmer absetzen.
Sofort absetzen oder abschreiben? Die 800-Euro-Grenze
Ob du die kompletten Kosten in einem Jahr absetzt oder über mehrere Jahre verteilst, hängt vom Preis ab.
- Bis 800 Euro netto (also 952 Euro brutto) gilt ein Gegenstand als geringwertiges Wirtschaftsgut. Du kannst ihn im Jahr des Kaufs komplett absetzen.
- Über 800 Euro netto musst du die Kosten über die sogenannte Nutzungsdauer verteilen. Das nennt man Abschreibung.
Ein Beispiel: Kaufst du einen Bürostuhl für 400 Euro, setzt du die 400 Euro im selben Jahr an. Kostet dein neuer Laptop 1.500 Euro, verteilst du die Kosten anteilig über die übliche Nutzungsdauer. Bei Computern, Peripherie und Software erkennt das Finanzamt inzwischen eine Nutzungsdauer von einem Jahr an, sodass du auch teurere Technik in der Regel direkt vollständig absetzen kannst. Bei Möbeln gilt das nicht – ein Schreibtisch über der Grenze wird üblicherweise über 13 Jahre abgeschrieben.
Private Mitnutzung: die Aufteilung nach Prozenten
Nutzt du einen Gegenstand ausschließlich beruflich, kannst du ihn zu 100 Prozent ansetzen. In der Praxis wird aber der Laptop abends auch mal für Serien genutzt oder der Drucker für private Post.
Bei gemischter Nutzung teilst du die Kosten auf:
- Ist der berufliche Anteil höher als 90 Prozent, akzeptiert das Finanzamt meist den vollen Abzug.
- Liegt der private Anteil höher, setzt du nur den beruflichen Prozentsatz an, zum Beispiel 60 Prozent bei überwiegend beruflicher Nutzung.
- Ohne jeden Anhaltspunkt greifen Finanzämter häufig zu einer hälftigen Aufteilung.
Sei bei der Schätzung realistisch und nachvollziehbar. Eine grobe, ehrliche Aufteilung ist besser als ein zu optimistischer Wert, den du im Zweifel nicht begründen kannst.
Belege sammeln: so machst du es dem Finanzamt leicht
Ohne Nachweise wird es schwierig. Du musst die Belege heute zwar nicht mehr automatisch mitschicken, aber das Finanzamt kann sie jederzeit anfordern – und ohne Beleg werden Kosten häufig gestrichen. Bewahre deshalb konsequent auf:
- Rechnungen und Kassenbons deiner Anschaffungen
- Kontoauszüge als Zahlungsnachweis
- eine kurze Notiz zur beruflichen Nutzung, falls der Bezug nicht offensichtlich ist
- eine einfache Liste der Homeoffice-Tage, etwa im Kalender markiert
Ein einfacher Ordner oder eine digitale Ablage auf dem Rechner reicht völlig. Wer direkt beim Kauf sammelt, spart sich am Jahresende die nervige Suche.
Minijob und Homeoffice: Sonderfall beachten
Wenn du im Homeoffice ausschließlich einen Minijob mit der Verdienstgrenze von 603 Euro pro Monat ausübst, ist die Lohnsteuer für diesen Job in der Regel pauschal abgegolten. Dein Arbeitgeber führt zwei Prozent Pauschsteuer ab, du selbst zahlst auf diesen Verdienst keine Einkommensteuer und bist meist auch nicht zur Steuererklärung verpflichtet. Damit fehlt die Basis, gegen die du Ausgaben rechnen könntest: Die Ausstattung bringt dir steuerlich nichts, weil es keine individuell versteuerten Einkünfte gibt, die du mindern könntest.
Anders sieht es aus, sobald du weitere steuerpflichtige Einkünfte hast – aus einer Anstellung, einer Selbstständigkeit oder anderen Quellen – oder wenn dein Minijob ausnahmsweise individuell über deine Steuerklasse abgerechnet wird.
Ein Beispiel: Du arbeitest in Teilzeit mit 1.200 Euro brutto im Monat und hast zusätzlich einen Homeoffice-Minijob für 400 Euro. Aus dem Teilzeitjob hast du steuerpflichtiges Einkommen und gibst eine Steuererklärung ab. In dieser Erklärung kannst du die Arbeitsmittel ansetzen, die du beruflich nutzt – auch die, die du im Minijob einsetzt. Ob sich das auszahlt, entscheidet die Summe: Erst oberhalb von 1.230 Euro Werbungskosten wirkt sich jeder weitere Euro aus.
Wie viel bei einem Minijob überhaupt netto übrig bleibt, kannst du vorab mit unserem Minijob-Rechner durchspielen. Die steuerlichen Grundlagen zum Minijob stehen in Minijob und Steuern, die Abgabe der Erklärung selbst erklärt Minijob und Steuererklärung.
Häufige Fragen
Kann ich als reine:r Minijobber:in Arbeitsmittel absetzen?
In den meisten Fällen nicht. Da der Minijob-Lohn pauschal versteuert wird, entsteht daraus keine eigene Einkommensteuerlast, die du mindern könntest. Erst wenn du weitere steuerpflichtige Einkünfte hast oder der Minijob individuell versteuert wird, lohnt sich der Blick auf die Werbungskosten.
Ab wann bringt das Absetzen überhaupt etwas?
Sobald deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro im Jahr übersteigen. Bis dahin ist der Betrag ohnehin berücksichtigt. Rechne deshalb alle beruflichen Ausgaben zusammen, statt einzelne Anschaffungen isoliert zu betrachten.
Kann ich meinen Bürostuhl auch absetzen, wenn ich nur Teilzeit im Homeoffice arbeite?
Ja. Für die Absetzbarkeit kommt es nicht auf den Umfang deiner Arbeitszeit an, sondern auf den beruflichen Nutzen. Solange du den Stuhl nachweislich für deine Tätigkeit brauchst, kannst du ihn als Arbeitsmittel geltend machen.
Was ist, wenn mein Arbeitgeber die Ausstattung bezahlt hat?
Dann kannst du diese Gegenstände nicht absetzen, weil dir keine eigenen Kosten entstanden sind. Nur was du selbst bezahlst, mindert deine Steuer. Übernimmt dein Arbeitgeber einen Teil, setzt du lediglich deinen selbst getragenen Anteil an.
Muss ich ein separates Arbeitszimmer haben, um die Ausstattung abzusetzen?
Nein. Arbeitsmittel wie Laptop, Schreibtisch oder Headset kannst du unabhängig von einem eigenen Arbeitszimmer absetzen. Ob du eine Arbeitsecke im Wohnzimmer oder einen ganzen Raum nutzt, spielt für die Ausstattung selbst keine Rolle.
Bis wann muss ich die Kosten in der Steuererklärung angeben?
Du gibst die Ausgaben in der Steuererklärung für das Jahr an, in dem du sie bezahlt hast. Kaufst du also 2026 einen neuen Schreibtisch, gehört er in die Steuererklärung für 2026. Bei teureren Gegenständen über 800 Euro netto verteilst du die Kosten über mehrere Jahre.