Deine Angaben
Minijob-Grenze 2026: 603 € pro Monat.
Gerechnet mit ⌀ 4,33 Wochen pro Monat.
Dein Ergebnis
Über dem Mindestlohn
Dein benötigter Stundenlohn liegt über dem Mindestlohn von 13,90 €.
Unverbindliche Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen im Einzelfall.
Stundenlohn aus dem Monatsverdienst berechnen
Den Stundenlohn ermittelst du, indem du deinen Monatsverdienst durch deine Monatsstunden teilst. Die Monatsstunden ergeben sich aus deinen Wochenstunden multipliziert mit durchschnittlich 4,33 Wochen pro Monat:
Stundenlohn = Monatsverdienst ÷ (Wochenstunden × 4,33).
Mindestlohn nicht vergessen
Dein Arbeitgeber muss dir mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen – 2026 sind das 13,90 € pro Stunde. Liegt dein rechnerischer Stundenlohn darunter, brauchst du für denselben Verdienst entweder mehr Stunden oder einen besser bezahlten Job.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meinen Stundenlohn?
Teile deinen Monatsverdienst durch deine Monatsstunden. Die Monatsstunden ergeben sich aus den Wochenstunden × 4,33 (durchschnittliche Wochen pro Monat). Beispiel: 520 € ÷ (10 Std. × 4,33) = rund 12 € pro Stunde.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 € pro Stunde. Weniger darf dir der Arbeitgeber nicht zahlen.
Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?
Das hängt von deinem Stundenlohn ab: Verdienstgrenze ÷ Stundenlohn. Bei 603 € Grenze und 13,90 € Stundenlohn sind das rund 43 Stunden im Monat.
Ist im Minijob der Brutto- gleich dem Nettolohn?
In der Regel ja: Beim klassischen Minijob führt der Arbeitgeber eine Pauschalabgabe ab, für dich bleibt der Verdienst steuer- und sozialabgabenfrei. Brutto entspricht damit meist netto.
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