Wenn du regelmäßig von zu Hause arbeitest, muss deine Steuererklärung nicht kompliziert sein: Mit der Homeoffice-Pauschale kannst du deine Arbeitstage in den eigenen vier Wänden pauschal absetzen – ganz ohne separates Arbeitszimmer und ohne Belege zu sammeln. Die Regelung ist inzwischen dauerhaft im Steuerrecht verankert. In diesem Ratgeber erfährst du, wie viel dir zusteht, wer profitiert und wie du die Pauschale richtig einträgst.
Was ist die Homeoffice-Pauschale?
Die Homeoffice-Pauschale ist ein fester Betrag, den du pro Arbeitstag im Homeoffice von der Steuer absetzen kannst. Sie wurde eingeführt, damit auch Beschäftigte etwas geltend machen können, die zu Hause arbeiten, aber kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer haben – also zum Beispiel am Küchentisch oder in einer Ecke des Wohnzimmers sitzen.
Der Clou: Du musst keine anteiligen Miet- oder Stromkosten ausrechnen und keine Quadratmeter nachweisen. Du zählst einfach die Tage, an denen du überwiegend zu Hause gearbeitet hast, und multiplizierst sie mit dem Tagessatz. Das macht die Pauschale zur unkompliziertesten Möglichkeit, deine Arbeit im Home-Office steuerlich zu berücksichtigen.
So viel bringt die Pauschale pro Tag und Jahr
2026 gelten diese Werte:
- 6 € pro Homeoffice-Tag, an dem du deine berufliche Tätigkeit überwiegend in der eigenen Wohnung ausübst.
- Höchstens 210 Tage im Kalenderjahr.
- Damit maximal 1.260 € im Jahr.
Ein Rechenbeispiel: Arbeitest du an drei Tagen pro Woche zu Hause, kommst du bei 46 Arbeitswochen auf 138 Tage. Das ergibt 138 × 6 € = 828 €. Wer an vier Tagen pro Woche im Homeoffice sitzt, erreicht 184 Tage und damit 1.104 €. Den Höchstbetrag von 1.260 € schöpfst du erst ab 210 Tagen voll aus – das entspricht ungefähr einer durchgehenden Fünf-Tage-Woche im Homeoffice über das ganze Jahr abzüglich Urlaub und Feiertagen. Wie viel bei deinem Rhythmus zusammenkommt, rechnet dir der Homeoffice-Pauschale-Rechner aus.
Zwei Punkte solltest du dir zusätzlich merken:
- Für denselben Tag kannst du nicht gleichzeitig die Homeoffice-Pauschale und die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) ansetzen – du musst dich pro Tag entscheiden.
- Auch wenn du nur stundenweise zu Hause arbeitest, der Tag aber im Homeoffice seinen Schwerpunkt hat, zählt er mit.
Führe am besten eine einfache Liste oder einen Kalender, in dem du deine Homeoffice-Tage markierst. So hast du am Jahresende die genaue Zahl parat und musst nicht schätzen.
Wer die Homeoffice-Pauschale nutzen kann
Die Pauschale steht praktisch allen offen, die beruflich zu Hause tätig sind und ihre Einkünfte in der Steuererklärung angeben. Dazu zählen:
- Angestellte in Teilzeit und Vollzeit, die tageweise oder dauerhaft im Home-Office arbeiten – sie setzen die Pauschale als Werbungskosten an.
- Selbstständige und Freiberufler:innen, die ihre Aufträge von zu Hause erledigen – bei ihnen läuft sie als Betriebsausgabe.
- Menschen mit mehreren Einkommensarten, bei denen sich Werbungskosten überhaupt erst summieren.
Auch wer nur einen Teil der Woche zu Hause arbeitet, profitiert. Du musst dein Zuhause nicht zum Mittelpunkt deiner gesamten Tätigkeit machen – es reicht, dass du an dem jeweiligen Tag überwiegend dort gearbeitet hast.
Was gilt bei Minijob und Midijob?
Hier ist eine wichtige Unterscheidung nötig. Beim typischen Minijob übernimmt der Arbeitgeber die Pauschalsteuer, und dein Verdienst taucht in deiner Steuererklärung gar nicht auf. Werbungskosten wie die Homeoffice-Pauschale kannst du dann nicht gegen diesen Verdienst geltend machen, weil er steuerlich nicht erfasst wird. Ein Verlust ist das nicht: Der Minijob bleibt für dich ohnehin abgabenfrei.
Anders sieht es aus, wenn du neben dem Minijob weitere steuerpflichtige Einkünfte hast – etwa einen Hauptjob, einen Midijob im Übergangsbereich bis 2.000 € oder eine selbstständige Tätigkeit. Dann setzt du die Homeoffice-Tage bei diesen Einkünften an. Auch wer den Minijob ausnahmsweise individuell nach Lohnsteuerkarte versteuern lässt, kann profitieren – dieser Sonderfall ist unter Minijob und Steuererklärung beschrieben.
Wenn du wissen willst, was bei der Verdienstgrenze von 603 € im Monat und dem Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde für dich herauskommt, hilft dir der Minijob-Rechner weiter.
Homeoffice-Pauschale und Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Die Homeoffice-Pauschale zählt zu deinen Werbungskosten. Und hier kommt der Punkt, der oft übersehen wird: Das Finanzamt berücksichtigt bei Arbeitnehmer:innen automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € im Jahr – auch dann, wenn du gar nichts angibst. Deine Homeoffice-Tage bringen also erst dann eine zusätzliche Ersparnis, wenn alle Werbungskosten zusammen über diesen 1.230 € liegen.
Zum Rechnen: 1.230 € entsprechen 205 Homeoffice-Tagen à 6 €. Wer den Höchstbetrag von 1.260 € voll ausschöpft, liegt damit gerade einmal 30 € über dem Pauschbetrag. Realistischer ist deshalb, die Pauschale mit anderen beruflichen Ausgaben zu kombinieren, zum Beispiel:
- Arbeitsmittel wie Laptop, Monitor, Bürostuhl oder Schreibtisch – Details dazu in Arbeitsmittel von der Steuer absetzen
- Fachliteratur und Fortbildungen
- Bewerbungskosten
- Beiträge zu Berufsverbänden
- Kontoführungs- und Arbeitswegkosten
Erst die Summe entscheidet. Gerade wenn du dir für dein Home-Office Ausstattung angeschafft hast, kann sich die Steuererklärung schnell auszahlen. Welche Posten für Nebenjobber:innen infrage kommen, fasst Werbungskosten als Minijobber absetzen zusammen.
Schritt für Schritt: So trägst du die Pauschale ein
Als Arbeitnehmer:in gibst du die Homeoffice-Pauschale in der Anlage N deiner Einkommensteuererklärung an, im Abschnitt Werbungskosten. Selbstständige buchen sie stattdessen in der Anlage EÜR als Betriebsausgabe. So gehst du vor:
- Homeoffice-Tage zählen. Nimm deine Liste oder deinen Kalender zur Hand und ermittle die Zahl der Tage, an denen du überwiegend zu Hause gearbeitet hast. Ziehe Tage ab, an denen du zusätzlich die Pendlerpauschale ansetzt.
- Betrag berechnen. Multipliziere die Tage mit 6 €, höchstens bis 210 Tage beziehungsweise 1.260 €.
- In der Anlage N eintragen. Der Betrag gehört in die Zeilen zur häuslichen Tätigkeit beziehungsweise zur Tagespauschale für das Arbeiten in der eigenen Wohnung. In den gängigen Steuerprogrammen und bei Elster fragt die Software nach der Anzahl der Tage und rechnet den Betrag selbst aus.
- Weitere Werbungskosten ergänzen. Trage deine übrigen beruflichen Ausgaben ein, damit du die 1.230 € des Arbeitnehmer-Pauschbetrags möglichst überschreitest.
- Prüfen und absenden. Kontrolliere die Angaben und reiche die Erklärung – zum Beispiel elektronisch – beim Finanzamt ein.
Belege für die reine Pauschale brauchst du nicht einzureichen. Bewahre deine Aufzeichnungen über die Homeoffice-Tage aber auf, falls das Finanzamt nachfragt.
Pauschale oder Arbeitszimmer – was ist besser?
Hast du einen separaten, nahezu ausschließlich beruflich genutzten Raum, kann sich statt der Pauschale das häusliche Arbeitszimmer lohnen. Dabei setzt du anteilige Kosten für Miete, Nebenkosten, Strom und Renovierung ab. Das kann unterm Strich mehr bringen, ist aber deutlich aufwendiger und an strenge Voraussetzungen geknüpft – die Einzelheiten erklärt der Beitrag Arbeitszimmer absetzen.
Für die meisten Menschen ohne eigenes Arbeitszimmer ist die Pauschale die klar bessere Wahl: schnell, ohne Belegchaos und ohne Diskussionen über die Nutzung des Raums. Eine grobe Faustregel:
- Kein eigener Raum, Arbeitsplatz im Wohnbereich? Homeoffice-Pauschale nutzen.
- Abgetrennter Raum, fast nur beruflich genutzt, hohe Wohnkosten? Arbeitszimmer durchrechnen.
Wenn du beides prüfst, kannst du die Variante wählen, die dir die höhere Ersparnis bringt – pro Jahr entscheidest du neu.
Tipps für ein steueroptimiertes Home-Office
Damit du am Jahresende das Maximum herausholst, helfen ein paar einfache Gewohnheiten:
- Notiere deine Homeoffice-Tage laufend, statt sie später zu rekonstruieren.
- Hebe Rechnungen für Arbeitsmittel auf, auch für kleinere Anschaffungen.
- Prüfe jedes Jahr neu, ob Pauschale oder Arbeitszimmer günstiger ist.
- Lass dich im Zweifel beraten: Eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein klärt deinen Einzelfall verbindlich.
- Denke daran, dass sich ein zusätzlicher Remote-Job auch steuerlich abbilden lässt – passende Stellen findest du in unseren Home-Office-Jobs.
Mit etwas Ordnung wird die Steuererklärung fürs Home-Office zur Routine, die sich für dich bezahlt macht.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?
Du kannst für jeden Tag, an dem du überwiegend von zu Hause arbeitest, 6 € steuerlich geltend machen – gedeckelt auf 210 Tage und damit 1.260 € im Jahr. Ein separates Arbeitszimmer brauchst du dafür nicht.
Brauche ich ein eigenes Arbeitszimmer für die Homeoffice-Pauschale?
Nein. Genau das ist der Vorteil der Pauschale: Du kannst sie auch dann nutzen, wenn du am Küchentisch oder in einer Ecke des Wohnzimmers arbeitest. Ein abgetrennter, ausschließlich beruflich genutzter Raum ist nur für das häusliche Arbeitszimmer nötig.
Wo trage ich die Homeoffice-Pauschale ein?
Als Arbeitnehmer:in in der Anlage N bei den Werbungskosten, in den Zeilen zur Tagespauschale für das Arbeiten in der häuslichen Wohnung. Du gibst dort in der Regel nur die Anzahl der Tage an, den Betrag ermittelt das Programm. Selbstständige setzen die Pauschale in der Anlage EÜR als Betriebsausgabe an.
Kann ich die Homeoffice-Pauschale und die Pendlerpauschale am selben Tag ansetzen?
Nein, für denselben Tag musst du dich für eine von beiden entscheiden. Warst du an einem Tag im Büro, zählt die Entfernungspauschale; hast du überwiegend zu Hause gearbeitet, die Homeoffice-Pauschale.
Lohnt sich die Homeoffice-Pauschale für Minijobber?
Beim typischen, pauschal versteuerten Minijob taucht dein Verdienst gar nicht in der Steuererklärung auf, deshalb kannst du die Pauschale dort meist nicht ansetzen. Das ist aber kein Verlust, weil dieser Minijob ohnehin abgabenfrei bleibt. Hast du daneben einen Hauptjob oder eine selbstständige Tätigkeit, machst du die Homeoffice-Tage bei diesen Einkünften geltend.
Muss ich Belege für die Homeoffice-Pauschale einreichen?
Für die Pauschale selbst brauchst du keine Belege. Du solltest aber deine Homeoffice-Tage dokumentieren, etwa in einem Kalender, damit du die Zahl auf Nachfrage des Finanzamts belegen kannst.