Homeoffice-Pauschale: so setzt du sie in der Steuer ab

Wenn du regelmäßig von zu Hause arbeitest, muss deine Steuererklärung nicht kompliziert sein: Mit der Homeoffice-Pauschale kannst du deine Arbeitstage in den eigenen vier Wänden pauschal absetzen – ganz ohne separates Arbeitszimmer und ohne Belege zu sammeln. In diesem Ratgeber erfährst du, wie viel dir zusteht, wer profitiert und wie du die Pauschale richtig einträgst.

Was ist die Homeoffice-Pauschale?

Die Homeoffice-Pauschale ist ein fester Betrag, den du pro Arbeitstag im Homeoffice von der Steuer absetzen kannst. Sie wurde eingeführt, damit auch Beschäftigte etwas geltend machen können, die zu Hause arbeiten, aber kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer haben – also zum Beispiel am Küchentisch oder in einer Ecke des Wohnzimmers sitzen.

Der Clou: Du musst keine anteiligen Miet- oder Stromkosten ausrechnen und keine Quadratmeter nachweisen. Du zählst einfach die Tage, an denen du überwiegend zu Hause gearbeitet hast, und multiplizierst sie mit dem Tagessatz. Das macht die Pauschale zur unkompliziertesten Möglichkeit, deine Arbeit im Home-Office steuerlich zu berücksichtigen.

So viel bringt die Pauschale pro Tag und Jahr

Für jeden Arbeitstag, den du überwiegend von zu Hause erledigst, kannst du einen festen Betrag ansetzen. Über das Jahr summiert sich das zu einem Höchstbetrag, der eine bestimmte Anzahl an Homeoffice-Tagen abdeckt.

Ein paar Punkte solltest du dir merken:

  • Es zählt jeder Tag, an dem du deine berufliche Tätigkeit überwiegend in der eigenen Wohnung ausübst.
  • Für denselben Tag kannst du nicht gleichzeitig die Homeoffice-Pauschale und die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) ansetzen – du musst dich pro Tag entscheiden.
  • Auch wenn du nur stundenweise zu Hause arbeitest, der Tag aber im Homeoffice den Schwerpunkt hat, zählt er mit.

Führe am besten eine einfache Liste oder einen Kalender, in dem du deine Homeoffice-Tage markierst. So hast du am Jahresende die genaue Zahl parat und musst nicht schätzen.

Wer die Homeoffice-Pauschale nutzen kann

Die gute Nachricht: Die Pauschale steht praktisch allen offen, die beruflich zu Hause tätig sind. Dazu zählen:

  • Angestellte in Teilzeit und Vollzeit, die tageweise oder dauerhaft im Home-Office arbeiten.
  • Selbstständige und Freiberufler:innen, die ihre Aufträge von zu Hause aus erledigen.
  • Menschen mit einem Nebenjob, der remote ausgeführt wird.

Auch wer nur einen Teil der Woche zu Hause arbeitet, profitiert. Du musst dein Zuhause nicht zum Mittelpunkt deiner gesamten Tätigkeit machen – es reicht, dass du an dem jeweiligen Tag überwiegend dort gearbeitet hast.

Was gilt bei Minijob und Midijob?

Bei einem Minijob mit Pauschalsteuer, die der Arbeitgeber übernimmt, wirkt sich die Homeoffice-Pauschale in der Regel nicht aus, weil du diesen Verdienst nicht selbst in der Steuererklärung angibst. Verdienst du hingegen darüber – etwa in einem Midijob bis 2.000 € oder in einer regulären Teilzeitstelle – und gibst du diese Einkünfte an, kannst du deine Homeoffice-Tage als Werbungskosten geltend machen. Wenn du wissen willst, was bei der Verdienstgrenze von 603 € im Monat und dem Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde für dich herauskommt, hilft dir unser Minijob-Rechner weiter.

Homeoffice-Pauschale und Werbungskostenpauschale

Die Homeoffice-Pauschale zählt zu deinen Werbungskosten. Das Finanzamt berücksichtigt bei Arbeitnehmer:innen automatisch einen Pauschbetrag für Werbungskosten. Das bedeutet: Deine Homeoffice-Tage bringen erst dann eine zusätzliche Steuerersparnis, wenn du mit allen Werbungskosten zusammen über diesem Grundbetrag liegst.

Deshalb lohnt es sich, weitere beruflich veranlasste Ausgaben mitzusammeln, zum Beispiel:

  • Arbeitsmittel wie Laptop, Monitor, Bürostuhl oder Schreibtisch
  • Fachliteratur und Fortbildungen
  • Bewerbungskosten
  • Beiträge zu Berufsverbänden
  • Kontoführungs- und Arbeitswegkosten

Erst die Summe entscheidet. Gerade wenn du dir für dein Home-Office Ausstattung angeschafft hast, kann sich die Steuererklärung schnell auszahlen.

Schritt für Schritt: So trägst du die Pauschale ein

Die Homeoffice-Pauschale gibst du in der Anlage N deiner Einkommensteuererklärung an (bei Selbstständigen läuft es über die Anlage EÜR als Betriebsausgabe). So gehst du vor:

  1. Homeoffice-Tage zählen. Nimm deine Liste oder deinen Kalender zur Hand und ermittle die Zahl der Tage, an denen du überwiegend zu Hause gearbeitet hast.
  2. Betrag berechnen. Multipliziere die Tage mit dem gültigen Tagessatz, höchstens bis zum Jahreshöchstbetrag.
  3. In der Anlage N eintragen. Trage den Betrag im Feld für die Homeoffice-Pauschale bzw. die häusliche Tätigkeit ein.
  4. Weitere Werbungskosten ergänzen. Liste deine übrigen beruflichen Ausgaben auf, damit du den Werbungskostenpauschbetrag möglichst überschreitest.
  5. Prüfen und absenden. Kontrolliere die Angaben und reiche die Erklärung – zum Beispiel elektronisch – beim Finanzamt ein.

Belege für die reine Pauschale brauchst du nicht einzureichen. Bewahre deine Aufzeichnungen über die Homeoffice-Tage aber auf, falls das Finanzamt nachfragt.

Pauschale oder Arbeitszimmer – was ist besser?

Hast du einen separaten, nahezu ausschließlich beruflich genutzten Raum, kann sich statt der Pauschale das häusliche Arbeitszimmer lohnen. Dabei setzt du anteilige Kosten für Miete, Nebenkosten, Strom und Renovierung ab. Das kann unterm Strich mehr bringen, ist aber deutlich aufwendiger und an strenge Voraussetzungen geknüpft.

Für die meisten Menschen ohne eigenes Arbeitszimmer ist die Pauschale die klar bessere Wahl: schnell, ohne Belegchaos und ohne Diskussionen über die Nutzung des Raums. Eine grobe Faustregel:

  • Kein eigener Raum, Arbeitsplatz im Wohnbereich? Homeoffice-Pauschale nutzen.
  • Abgetrennter Raum, fast nur beruflich genutzt, hohe Wohnkosten? Arbeitszimmer durchrechnen.

Wenn du beides prüfst, kannst du die Variante wählen, die dir die höhere Ersparnis bringt – pro Jahr entscheidest du neu.

Tipps für ein steueroptimiertes Home-Office

Damit du am Jahresende das Maximum herausholst, helfen ein paar einfache Gewohnheiten:

  • Notiere deine Homeoffice-Tage laufend, statt sie später zu rekonstruieren.
  • Hebe Rechnungen für Arbeitsmittel auf, auch für kleinere Anschaffungen.
  • Prüfe jedes Jahr neu, ob Pauschale oder Arbeitszimmer günstiger ist.
  • Denke daran, dass sich ein zusätzlicher Remote-Job auch steuerlich abbilden lässt – passende Stellen findest du in unseren Home-Office-Jobs.

Mit etwas Ordnung wird die Steuererklärung fürs Home-Office zur Routine, die sich für dich bezahlt macht.

Häufige Fragen

Brauche ich ein eigenes Arbeitszimmer für die Homeoffice-Pauschale?

Nein. Genau das ist der Vorteil der Pauschale: Du kannst sie auch dann nutzen, wenn du am Küchentisch oder in einer Ecke des Wohnzimmers arbeitest. Ein abgetrennter, ausschließlich beruflich genutzter Raum ist nur für das häusliche Arbeitszimmer nötig.

Kann ich die Homeoffice-Pauschale und die Pendlerpauschale am selben Tag ansetzen?

Nein, für denselben Tag musst du dich für eine von beiden entscheiden. Warst du an einem Tag im Büro, zählt die Entfernungspauschale; hast du überwiegend zu Hause gearbeitet, die Homeoffice-Pauschale.

Lohnt sich die Pauschale auch bei einem Nebenjob im Home-Office?

Wenn du die Einkünfte in deiner Steuererklärung angibst, kannst du deine Homeoffice-Tage als Werbungskosten geltend machen. Bei einem Minijob, dessen Steuer der Arbeitgeber pauschal übernimmt, wirkt sich die Pauschale dagegen meist nicht aus, weil du diesen Verdienst nicht selbst versteuerst.

Muss ich Belege für die Homeoffice-Pauschale einreichen?

Für die Pauschale selbst brauchst du keine Belege. Du solltest aber deine Homeoffice-Tage dokumentieren, etwa in einem Kalender, damit du die Zahl auf Nachfrage des Finanzamts belegen kannst.

Job-Alarm · kostenlos

Keinen neuen Homeoffice-Job mehr verpassen

Wir benachrichtigen dich, sobald passende Stellen erscheinen – kein Spam, jederzeit abbestellbar.