Einen eigenen Tarifvertrag gibt es nicht; bei öffentlichen Auftraggebern gilt meist der TVöD oder TV-L, in Ingenieurbüros wird das Gehalt überwiegend frei verhandelt. Stark ins Gewicht fallen die Grundqualifikation (Ingenieur oder Techniker), die Projektgröße und ob die Tätigkeit angestellt oder freiberuflich auf Honorarbasis ausgeübt wird, wobei sich Honorare häufig am AHO-Heft 15 orientieren.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich
verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und gerundet. Sie gelten
für eine Vollzeitstelle und für den Beruf insgesamt – im Büro wie von zu Hause. In Teilzeit
verringert sich das Gehalt im Verhältnis der Stunden.
Das Jahresbrutto ist das 12-Fache des Monatswertes, ohne
Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Im Einzelfall entscheiden Arbeitgeber, Tarifbindung,
Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.