In der Bundesagentur für Arbeit richtet sich das Gehalt nach dem Tarifvertrag für die Bundesagentur für Arbeit (TV-BA), maßgeblich sind die Tätigkeitsebene der Stelle und die erreichte Entwicklungsstufe, bei Familienkassen anderer Arbeitgeber gilt meist der TVöD oder TV-L. Die Spanne ist entsprechend eng; höhere Werte ergeben sich vor allem durch Funktionsstufen, Teamleitung oder den Wechsel in eine höhere Tätigkeitsebene, nicht durch Verhandlung.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich
verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und gerundet. Sie gelten
für eine Vollzeitstelle und für den Beruf insgesamt – im Büro wie von zu Hause. In Teilzeit
verringert sich das Gehalt im Verhältnis der Stunden.
Das Jahresbrutto ist das 12-Fache des Monatswertes, ohne
Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Im Einzelfall entscheiden Arbeitgeber, Tarifbindung,
Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.