Deine Angaben
Bei einem Minijob gilt die höhere Geringfügigkeitsgrenze.
Dein Ergebnis
Du bleibst beitragsfrei familienversichert
Dein Einkommen liegt unter der Grenze von 603 € im Monat.
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Frage im Zweifel deine Krankenkasse.
Was ist die Familienversicherung?
Über die Familienversicherung kannst du als Ehe-/Lebenspartner oder Kind beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sein – solange dein Einkommen unter der Einkommensgrenze bleibt. Allgemein liegt diese bei 535 € im Monat.
Welche Grenze gilt für mich?
Hast du einen Minijob, gilt statt der allgemeinen Grenze die Geringfügigkeitsgrenze von 603 € im Monat. Bei anderem Einkommen bleibt es bei 535 €. Liegst du darunter, bleibst du beitragsfrei mitversichert. Überschreitest du die Grenze, musst du dich selbst versichern.
Häufige Fragen
Bleibe ich mit einem Minijob familienversichert?
Ja. Bei einem Minijob gilt die Geringfügigkeitsgrenze (603 € im Monat) statt der allgemeinen Einkommensgrenze von 535 €. Bis 603 € bleibst du beitragsfrei mitversichert.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Familienversicherung?
Allgemein 535 € im Monat (Stand 2025); bei einem Minijob 603 €.
Gilt das auch für Studenten und Ehepartner?
Ja, die Familienversicherung gilt für Ehe-/Lebenspartner und Kinder, z. B. Studierende, solange das Einkommen unter der Grenze bleibt.
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
Dann endet die beitragsfreie Mitversicherung und du musst dich selbst (z. B. freiwillig oder studentisch) versichern.
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